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Die neue Continentale DiagnoseauskunftA82, E45 oder P51 - Buchstaben- und Zahlensalat! So könnte es auch Ihnen ergehen, wenn Sie nach einem stationären Krankenhausaufenthalt einen Blick auf die sich anschließenden Arzt- und Krankenhausrechnungen riskieren. Auch auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und auf fachärztlichen Überweisungen befinden sich die dreistelligen Buchstaben- und Ziffernkombinationen. Hinter dem, was sich für den Laien als eine willkürliche Anordnung von Buchstaben und Zahlen darstellt, verbirgt sich für den Eingeweihten ein aussagekräftiges, systematisches Krankheitenverzeichnis, die so genannte ICD-Klassifikation. Die ICD-Klassifikation, "International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems” wurde von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erstellt und im Auftrag des Bundesgesundheitsministerium für Gesundheit ins Deutsche übertragen. Bereits seit dem 1. Januar 2000 ist die Verwendung der ICD-Klassifikation im stationären Bereich gesetzlich vorgeschrieben. Auch ein Grossteil aller ambulanten Abrechnungen wird mit Hilfe der ICD-Klassifikation erstellt. Wenn auch Sie, z.B. nach einer fachärztlichen Überweisung, nach einem stationären Krankenhausaufenthalt oder nach der Bescheinigung Ihrer Arbeitsunfähigkeit wissen wollen, welche Diagnose Ihr Arzt gestellt hat, besuchen Sie das Gesundheitsmagazin der Continentale! Das Gesundheitsmagazin hält eine aktuelle, umfassende Diagnoseauskunft für die gesamte ICD10-Diagnoseauskunft für Sie bereit. |
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Die Continentale | Ruhrallee 92 | 44139 Dortmund |
info@continentale.de
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