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Kfz-Tarife: Continentale verzichtet auf Leistungsausschluss bei grober FahrlässigkeitContinentale Sachversicherung - Pressemitteilung vom 05.10.2006 Zu dieser Meldung
Die Continentale Sachversicherung AG hat zum 1. Oktober im Neugeschäft ihre Leistungen in der Kfz-Versicherung erweitert: Unter anderem leistet der Dortmunder Versicherer jetzt auch bei Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstehen. In der Kasko-Versicherung entfällt bei Pkw-Reparaturen mit neuen Ersatzteilen zudem der Abzug "neu für alt". Darüber hinaus wird für Pkw-Neuwagen, die gestohlen werden oder einen Totalschaden haben, bis zwölf Monate nach Erstzulassung der Neupreis erstattet. Interessant für Besitzer von Leasing-Pkw ist außerdem die "gap"-Deckung, die in der Vollkaskoversicherung eingeschlossen werden kann. Sie ersetzt in einem Schadenfall die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert, der in der normalen Kaskoversicherung abgesichert ist, und dem Ablösewert des Leasinggebers.
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