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Ihre Pflegepflichtversicherung: Grundversorgung per Gesetz!

Durch die soziale Pflegeversicherung soll das Risiko einer Pflegebedürftigkeit abgesichert werden. Pflegebedürftige sollen, trotz ihres Hilfebedarfs ein möglichst selbständiges und selbst bestimmtes Leben zu führen können.

Wer ist pflegebedürftig?

Laut Sozialgesetzbuch XI sind Personen pflegebedürftig, die in erheblichem oder höherem Maße Hilfe

  • wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung oder Behinderung,
  • für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens (z.B. Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung),
  • auf Dauer - voraussichtlich für mindestens sechs Monate benötigen.

Was versteht man unter dem Begriff Pflegestufe?

Pflegebedürftige Personen werden für die Feststellung der zu erbringenden Leistungen nach Begutachtung durch die Pflegeversicherung einer von drei Pflegestufen zugeordnet. Die Zuordnung hängt im wesentlichen von der Schwere der Pflegebedürftigkeit und dem damit verbundenen Pflegeaufwand ab.

Was leistet die soziale Pflegeversicherung?

Die Leistungen richten sich nach den jeweiligen Pflegestufen. Der Pflegebedürftige hat ein Wahlrecht zwischen

  • Kostenerstattung (Pflegeeinrichtung mit Versorgungsvertrag) und
  • Pflegegeld (Pflege z.B. durch Angehörige, Nachbarn).

Kombinationen von Kostenerstattung und Pflegegeld sind möglich. Eine Übersicht der Leistungsarten und jeweiligen Erstattungsbeträge finden Sie hier.


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