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Private Absicherung bei Zahnersatz ist notwendig - aber Verbraucher müssen auf Fallstricke achtenZahnersatz gehört zwar auch in Zukunft zu den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung, private Vorsorge ist bei diesem Thema dennoch unbedingt empfehlenswert. Denn höherwertigen Zahnersatz haben die Krankenkassen schon in der Vergangenheit nicht gezahlt - und werden das in Zukunft auch nicht tun. Bei der Auswahl einer Zahnersatz-Zusatzversicherung ist jedoch Sorgfalt angeraten, denn auf den Verbraucher warten einige Fallstricke. Gesetzliche Kassen zahlen nur RegelversorgungDie ersten Fragen, die sich ein Interessent beantworten sollte: Möchte er lediglich die gesetzlichen Leistungen aufstocken, um keinen Eigenanteil zu leisten? Oder möchte er die darüber hinaus gehenden privatzahnärztlichen Leistungen absichern? Zurzeit zahlen die Krankenkassen einen Festzuschuss in Höhe von maximal 65 Prozent für die Regelversorgung mit Zahnersatz. Den Rest muss der Patient selbst bezahlen. Oder er schließt eine Versicherung ab, die die Differenz trägt. Wer sich damit nicht zufrieden geben möchte und eine höherwertige Versorgung mit Zahnersatz wünscht, muss diese Leistungen voll privat bezahlen. Oft ist der private Anteil bei Zahnersatz wesentlich größer als der von den Kassen bezahlte. Doch auch diese privatzahnärztlichen Leistungen können über Versicherungen abgedeckt werden. Drei Dinge auf die man achten sollteBei der Auswahl eines entsprechenden Tarifs sollte der Interessent auf drei Dinge achten: Zahnstaffeln, Summenbegrenzungen und die Gesundheitsfragen.
Zahnersatztarif ohne Fallstricke von der ContinentaleAll diese Fallstricke kann der Verbraucher vermeiden: Er wählt einen Zahnersatztarif mit wenigen, einfachen Gesundheitsfragen, ohne Zahnstaffel und ohne Summenbegrenzung. Genau diesen Tarif hat jetzt die Continentale Krankenversicherung auf den Markt gebracht. Abgesichert sind zusammen mit der Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung 75 Prozent der Kosten für Zahnersatz - einschließlich der privatzahnärztlichen Versorgung. Dies gilt auch für Inlays und Implantate. Einzige Voraussetzung: eine Leistung der Krankenkasse, egal in welcher Höhe. Es gibt nur drei einfache Gesundheitsfragen und weder Zahnstaffeln in den ersten Jahren noch dauerhafte Summenbegrenzungen. Und dies für einen Beitrag von 11,02 Euro pro Monat für einen 30-jährigen Mann. Weitere InformationenLernen Sie jetzt online einen Continentale Partner in Ihrer Nähe kennen und erfahren auf seiner Homepage mehr. Dort können Sie übrigens auch gleich online Ihren persönlichen Beratungstermin vereinbaren.
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