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Private Absicherung bei Zahnersatz ist notwendig - aber Verbraucher müssen auf Fallstricke achten

Zahnersatz gehört zwar auch in Zukunft zu den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung, private Vorsorge ist bei diesem Thema dennoch unbedingt empfehlenswert. Denn höherwertigen Zahnersatz haben die Krankenkassen schon in der Vergangenheit nicht gezahlt - und werden das in Zukunft auch nicht tun. Bei der Auswahl einer Zahnersatz-Zusatzversicherung ist jedoch Sorgfalt angeraten, denn auf den Verbraucher warten einige Fallstricke.

Gesetzliche Kassen zahlen nur Regelversorgung

Die ersten Fragen, die sich ein Interessent beantworten sollte: Möchte er lediglich die gesetzlichen Leistungen aufstocken, um keinen Eigenanteil zu leisten? Oder möchte er die darüber hinaus gehenden privatzahnärztlichen Leistungen absichern? Zurzeit zahlen die Krankenkassen einen Festzuschuss in Höhe von maximal 65 Prozent für die Regelversorgung mit Zahnersatz. Den Rest muss der Patient selbst bezahlen. Oder er schließt eine Versicherung ab, die die Differenz trägt. Wer sich damit nicht zufrieden geben möchte und eine höherwertige Versorgung mit Zahnersatz wünscht, muss diese Leistungen voll privat bezahlen. Oft ist der private Anteil bei Zahnersatz wesentlich größer als der von den Kassen bezahlte. Doch auch diese privatzahnärztlichen Leistungen können über Versicherungen abgedeckt werden.

Drei Dinge auf die man achten sollte

Bei der Auswahl eines entsprechenden Tarifs sollte der Interessent auf drei Dinge achten: Zahnstaffeln, Summenbegrenzungen und die Gesundheitsfragen.

  • Punkt 1: Zahnstaffel
    Viele Zahnersatz-Zusatztarife enthalten eine Zahnstaffel. Das bedeutet, dass der Tarif nicht schon im ersten Jahr die volle Leistung bietet, sondern diese erst nach Jahren erreicht wird. Ein Beispiel: Die Versicherung zahlt im ersten Jahr nur 500, im zweiten 750, im dritten 1000 Euro usw. - egal, wie hoch die Rechnung ist. Wer in dieser Zeit Zahnersatz benötigt, bekommt nur den in der Zahnstaffel festgelegten Betrag von seinem Versicherer erstattet.
  • Punkt 2: Summenbegrenzungen
    Auch Summenbegrenzungen gibt es in vielen Tarifen. Hier wird festgeschrieben, dass für einen bestimmten Zeitraum, z.B. pro Jahr, nur eine begrenzte Summe bezahlt wird. Besonders bei Zahnersatzversicherungen ist das für den Verbraucher problematisch, denn er kann im Endeffekt auf einem Großteil der Kosten sitzen bleiben. Wichtig ist also eine Versicherung, die weder durch eine dauerhafte Summenbegrenzung noch durch eine Zahnstaffel in den ersten Jahren die Leistungen begrenzt.
  • Punkt 3: Gesundheitsfragen
    Besondere Aufmerksamkeit erfordern die Gesundheitsfragen, die beim Abschluss zu beantworten sind. Zum Teil soll der Verbraucher durch entsprechende Formulierungen eine Vielzahl von Fragen beantworten. Fehlen Zähne? Findet eine Parodontosebehandlung statt? Oder ist sie angeraten? Ein "ja" auf eine dieser Fragen kann zur Ablehnung des Antrags, zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen führen. Trotzdem müssen alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Denn stellt sich später heraus, dass etwas verschwiegen wurde, kann der Versicherer die Leistung verweigern. Einfach ist das für den Interessenten nicht.

Zahnersatztarif ohne Fallstricke von der Continentale

All diese Fallstricke kann der Verbraucher vermeiden: Er wählt einen Zahnersatztarif mit wenigen, einfachen Gesundheitsfragen, ohne Zahnstaffel und ohne Summenbegrenzung.

Genau diesen Tarif hat jetzt die Continentale Krankenversicherung auf den Markt gebracht. Abgesichert sind zusammen mit der Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung 75 Prozent der Kosten für Zahnersatz - einschließlich der privatzahnärztlichen Versorgung. Dies gilt auch für Inlays und Implantate. Einzige Voraussetzung: eine Leistung der Krankenkasse, egal in welcher Höhe. Es gibt nur drei einfache Gesundheitsfragen und weder Zahnstaffeln in den ersten Jahren noch dauerhafte Summenbegrenzungen. Und dies für einen Beitrag von 11,02 Euro pro Monat für einen 30-jährigen Mann.

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