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Gesundheitsreform aktuell: Mehrfachversicherung kommt Kunden und ­Vermittler teuer zu stehen

Der Kunde will sich noch nicht endgültig für ein Unternehmen entscheiden, zum Beispiel, weil sich Tarife bis zum Versicherungsbeginn noch ändern können? Kein Problem? Einfach bei allen interessanten Versicherern den Antrag stellen und dann schlicht den Erstbeitrag nicht bezahlen?
So einfach ist es nicht - im Gegenteil!

Schnellüberblick

  • Kein Vertragsende bei Nichtzahlung:
    In der Vergangenheit haben Versicherer in der Regel bei Nichtzahlung des Erstbeitrags in der Krankenvollversicherung den Erstbeitrag nicht eingeklagt, sondern den Vertrag aufgehoben. Dies ist durch die Pflicht zur Versicherung zukünftig ausgeschlossen.
  • Mehrfachversicherung kein Mittel mehr:
    Die mitunter geübte Praxis, mehrere Anträge für eine Vollversicherung zu stellen, nur einen Vertrag aufleben zu lassen und bei den anderen die Beiträge nicht zu bezahlen, ist daher nicht mehr möglich.
  • Teuer für Kunden und Vermittler:
    Der Kunde muss für die Mehrfachversicherung im Normalfall zwölf Monatsbeiträge pro Vertrag bezahlen. Für diese Kosten wird er seinen Vermittler wegen fehlerhafter Beratung in Anspruch nehmen.
  • Intensive Beratung bei Anwartschaften:
    Mehrere kleine Anwartschaftsversicherungen können für Kunden durchaus sinnvoll sein. Aber der Vermittler muss intensiv über die so entstehenden Kosten beraten.


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pdf.gif  Gesundheitsreform aktuell - Ausgabe 13 (56.53 KB)



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