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Sie befinden sich hier: Startseite contialt Aktuelles Meldungen 2008 GKV streicht Krankengeld für Selbstständige | ||||||||||||||||||||||||||||
GKV streicht Krankengeld für SelbstständigeFür in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherte Selbstständige ist der 01.01.2009 ein wichtiges Datum, denn als Auswirkung der Gesundheitsreform entfällt ab diesem Zeitpunkt automatisch ein etwaig versichertes Krankengeld. Dafür zahlen Selbstständige dann den ermäßigten Beitragssatz. Selbständige kennen keine Lohnfortzahlung. Damit hat die Änderung erhebliche Auswirkungen bei Krankheit oder Unfall. Denn sind Selbständige einmal längere Zeit krank, kommen zu den körperlichen Belastungen schnell auch finanzielle Einschnitte auf sie zu. Deshalb müssen Selbständige jetzt handeln und entsprechend vorsorgen. Dazu haben sie zwei Möglichkeiten: Den Abschluss eines Wahltarifes bei ihrer Krankenkasse oder private Krankentagegeldversicherung. WahltarifeDie Krankenkassen sind verpflichtet, ab dem 01.01.2009 entsprechende Wahltarife gegen einen Zusatzbeitrag anzubieten. Allerdings beinhalten Wahltarife der GKV grundsätzlich
Private KrankentagegeldversicherungenPrivate Krankentagegeldversicherungen sind flexibel, bedarfsgerecht und bieten langfristig Sicherheit. Denn bei Tarifen der privaten Krankenversicherung gilt: Einmal vereinbarte Leistungen werden über die gesamte Laufzeit garantiert. Weitere InformationenLernen Sie jetzt online einen Continentale Partner in Ihrer Nähe kennen und erfahren auf seiner Homepage mehr. Dort können Sie übrigens auch gleich online Ihren persönlichen Beratungstermin vereinbaren.
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