Beantragung von Fondsänderungen
Fondsgebundene Versicherungen profitieren vom Langzeiteffekt: Bei laufender Beitragszahlung werden regelmäßig Fondsanteile gekauft und die Fonds mal zu niedrigeren und mal zu höheren Preisen erworben. Im Laufe der Zeit führt das automatisch zu einem Ausgleich des Schwankungsrisikos (= Cost-Average-Effekt).
Ein kurz- bis mittelfristiger Kursniedrigstand ist insofern kein dringender Grund für die Änderung der Fondsanlage. Dagegen kann eine strategische Änderung der Fondsanlage ein Grund sein, die Fondsanlage zu überdenken. Beispielsweise bei Neuausrichtung eines gewählten Fonds während der Laufzeit oder zur Sicherung bereits erworbener Erträge gegen Ende eines Vertrags.
Fondsänderungen sind schriftlich mitzuteilen und können am einfachsten mit dem extra dafür vorgesehenen Formular beauftragt werden:
Auftrag zur Änderung der Fondsaufteilung meines Versicherungsvertrags
Die Investmentfonds im Überblick - Daten und Fakten der verfügbaren Fonds