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Sie befinden sich hier: Startseite Aktuelles Meldungen 2009 Abgeltungsteuer und Lebensversicherung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Grundsätzlich keine Abgeltungsteuer auf Leistungen aus der Lebens- und Rentenversicherung.Wer sich für eine private Lebens- oder Rentenversicherung entscheidet, plant in der Regel für sehr lange Zeiträume und beabsichtigt, Versicherungsschutz mit Altersvorsorge und Vermögensaufbau zu verknüpfen. Das fördert der Gesetzgeber auch weiterhin und deshalb bleibt es - sowohl für die klassischen als auch für die fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen - bei der bisherigen Art der Besteuerung. In der Lebensversicherung kommt die Abgeltungsteuer nur in bestimmten Fällen zur Anwendung, wenn spezielle steuerliche Anforderungen, z.B. an die Laufzeit, das Alter bei Auszahlung oder den Todesfallschutz nicht eingehalten werden oder wenn die Police verkauft wird. Zinseszinseffekt pusht SparbeiträgeDie Zinserträge und Kursgewinne bleiben also in der Ansparphase weiterhin steuerfrei und der Zinseszinseffekt kann sich voll entfalten. Die in Kapitalzahlungen enthaltenen Erträge unterliegen zur Hälfte der Kapitalertragsteuer. Bei Kapitalauszahlung werden auf die Erträge 25 Prozent Kapitalertragsteuer erhoben und zusammen mit dem Solidaritätszuschlag direkt an das Finanzamt abgeführt. Diese Zahlung ist eine Vorauszahlung auf die Steuerschuld. Bei der Einkommensteuererklärung bemisst das Finanzamt dann die Besteuerung der Erträge mit dem persönlichen Steuersatz, der niedriger oder höher sein kann. Bei älteren Verträgen sind die Kapitalzahlungen sogar komplett steuerfrei. Eckpunkte der AbgeltungsteuerDie Abgeltungsteuer ist eine Pauschale, die direkt abgezogen wird und mit deren Zahlung die Steuerschuld abgegolten ist. Sie beträgt 25 Prozent und wird generell auf Einkünfte aus Kapitalvermögen und auf Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren aus Privatvermögen erhoben, die nach dem 31.12.2008 zufließen. Der ab 2009 geltende Sparer-Pauschbetrag kann berücksichtigt werden, er beträgt für Alleinstehende 801 und für Ehepaare 1.602 Euro pro Jahr. Zusätzlich zur Abgeltungsteuer werden der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent fällig und gegebenenfalls die Kirchensteuer in Höhe von 9 bzw. 8 Prozent. Wer mit seinem persönlichen Steuersatz unterhalb von 25 Prozent liegt, muss bei der Einkommensteuererklärung aktiv werden, um eine Erstattung zuviel gezahlter Steuer zu bewirken. Weitere InformationenDetail-Informationen finden Sie im Internetangebot eines Ansprechpartners in Ihrer Nähe. |
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