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Zurückgerudert: Gesetzgeber ändert erneut Regelungen zum Krankengeld für SelbstständigeÄnderungen seit dem 01.01.2009Mit dem GKV-WSG wurde der Anspruch auf Krankengeld für Selbstständige aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zum 01.01.2009 gestrichen. Zum Ausgleich für diesen Leistungsausschluss ist ein verringerter Beitragssatz vorgesehen, 14,9% statt 15,5%. Das Krankengeld kann derzeit entweder über spezielle Wahltarife der GKV oder einen privaten Tagegeldtarif abgesichert werden. Geplante Neuregelungen ab 01.08.2009Die derzeitige Regelung soll nach dem aktuellen Kabinettsbeschluss vom 18.02.2009 zum 01.08.2009 wieder wie folgt geändert werden:
Die seit dem 01.01.2009 bereits bestehenden Wahltarife sollen zum 31.07.2009 automatisch wieder enden. Langfristige Sicherheit bietet weiterhin nur eine private AbsicherungDas "Hü und Hott" in Sachen gesetzliche Krankengeldabsicherung für Sie als Selbstständige/r macht es allzu deutlich, dass Leistungen von Seiten des Gesetzgebers jederzeit geändert werden können. Eine private Krankentagegeldabsicherung hingegen bietet Ihnen nach wie vor langfristig die Sicherheit, Leistungsgarantie und Flexibilität, die Sie insbesondere als Selbstständige/r benötigen. Weitere InformationenLernen Sie jetzt online einen Continentale Partner in Ihrer Nähe kennen und erfahren auf seiner Homepage mehr. Dort können Sie übrigens auch gleich online Ihren persönlichen Beratungstermin vereinbaren.
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