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Risiko Pflegebedürftigkeit: Bei der privaten Vorsorge auf Transparenz und Flexibilität achten

Die Zahl der Pflegefälle wächst dramatisch an. 1995 waren rund eine Million Menschen pflegebedürftig, jetzt sind es schon rund zwei Millionen. Der Staat kann nur eine Grundabsicherung bieten, die lediglich einen Teil der Kosten deckt. Daran ändert auch die geplante Pflegereform nichts. Wir beantworten die wichtigesten Fragen zur privaten Vorsorge für den Pflegefall.

Wieso reicht die staatliche Absicherung nicht aus?

Ein Platz im Pflegeheim kostet heute etwa 3.000 Euro monatlich. Davon zahlt die Pflegekasse derzeit maximal 1.470 Euro. Das heißt, der Betroffene muss mehr als 1.500 Euro selbst aufbringen. Nach nur 60 Monaten kommen so schon rund 91.000 Euro zusammen. Um das zu bezahlen, muss in der Regel das Vermögen angegriffen oder sogar das Haus verkauft werden. Oft werden auch die Angehörigen zur Kasse gebeten. Deshalb ist eine private Pflegezusatzversicherung kein Luxus, sondern ein elementarer Baustein einer klugen Vorsorge - und es ist nie zu spät, ihn abzuschließen.

Welche Art der privaten Absicherung ist sinnvoll?

Im Fall der Pflegebedürftigkeit müssen die laufenden Kosten über einen nicht vorhersehbaren Zeitraum abgedeckt werden. Klassische Kapitalanlagen helfen da wenig, da sie schnell aufgebraucht sind. Am sinnvollsten lässt sich dieses Risiko deshalb mit einer privaten Pflegezusatzversicherung absichern, bei der der Versicherte einen festen Tagessatz für den Fall der Pflegebedürftigkeit mit dem Versicherungsunternehmen vereinbart, ein so genanntes Pflegetagegeld.

Wieso empfehlen Sie eine Pflegetagegeldversicherung?

Sie bietet dem Versicherten Flexibilität. Bei der Continentale kann er zum Beispiel unterschiedliche Tagegelder für die Pflege zu Hause beziehungsweise in einer stationären Einrichtung festlegen. Denn die ambulante Pflege ist meist günstiger als die stationäre. Zudem sind die Pflegekosten regional unterschiedlich hoch.

Darüber hinaus kann eine Pflegetagegeldversicherung sinnvoll sein, um eine bereits bestehende Pflegezusatzversicherung günstig aufzustocken. Zum Beispiel, wenn man feststellt, dass der derzeitige Versicherungsschutz nicht mehr ausreichend ist.

Worauf sollte man beim Abschluss achten?

Wichtig ist, dass man schon bei der niedrigsten Pflegestufe möglichst hohe Leistungen erhält. Im Continentale-Tarif PTK spielt die Pflegestufe keine Rolle: Der Versicherte erhält immer das volle Pflegetagegeld - egal ob er in Pflegestufe I, II oder III eingestuft wird.

Wer nimmt denn diese Einstufung vor?

Die meisten Versicherer stützen sich auf die Beurteilung durch den medizinischen Dienst. Doch das kann oft monatelang dauern und der Betroffene muss auf sein Geld warten. Beim Continentale-Tarif PTK reicht es dagegen aus, wenn zunächst der behandelnde Arzt eine Pflegebedürftigkeit feststellt. Damit sind der Betroffene und die Angehörigen finanziell immer auf der sicheren Seite.

Was ist noch wichtig?

Der Versicherte will sich seine finanzielle Unabhängigkeit ein Leben lang bewahren. Deshalb sollte er einen Tarif wählen, der sich an die Kostenentwicklung anpasst. Die Continentale hat hier eine einfache Lösung entwickelt: Das vereinbarte Pflegetagegeld kann alle zwei Jahre um fünf Prozent erhöht werden. Und zwar auch dann noch, wenn der Versicherte bereits pflegebedürftig ist und Leistungen erhält.

Weitere Informationen

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