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Änderung des GKV-Beitragssatzes zum 1. Juli 2009

Der bundeseinheitliche Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung wird im Rahmen des Konjunkturpakets II auf Beschluss der Bundesregierung zum 1. Juli 2009 von 15,5 % auf 14,9 % gesenkt. Die dadurch eintretende Entlastung wirkt sich in gleicher Höhe für Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus. Von den niedrigeren GKV-Beiträgen profitieren auch Rentner. Die alleinige Extrabelastung der Arbeitnehmer bzw. Versicherten von 0,9 % wird auch künftig beibehalten werden.

Für Studenten sinkt der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung von monatlich 55,55 Euro auf 53,40 Euro.

GKV-Beitrag sinkt - auf Kosten des Steuerzahlers

Die Beitragssatzsenkung wird komplett vom Staat finanziert: Das Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland vom 2. März 2009 (BGBl. I, S. 416) sieht eine Erhöhung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds vor. Der Bundes-Steuerzuschuss soll deswegen früher als ursprünglich geplant aufgestockt werden.

Auswirkungen für private Versicherte

Arbeitnehmer, die privat krankenversichert sind, gehen leer aus und werden an der Entlastung nicht teilhaben. Im Gegenteil: Der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung sinkt mit Wirkung zum 1. Juli 2009 von 268,28 Euro auf 257,25 Euro.

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