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Die Krankenversicherung hilft ab 2010 Steuern sparen

Privat und gesetzlich Versicherte können ab 2010 ihre Beiträge für die Krankenversicherung auf dem Niveau eines Basisschutzes sowie für die Pflegepflichtversicherung besser von der Steuer absetzen. Denn dann tritt das im Juni verabschiedete Bürgerentlastungsgesetz in Kraft. Mit diesem Gesetz sollen die Steuerzahler insgesamt um rund zehn Milliarden Euro entlastet werden. Der Durchschnittsverdiener kann damit mehrere hundert Euro im Jahr sparen.

Höchstgrenzen neu definiert

Neu ist, dass der Gesetzgeber die Grenzen erhöht hat, bis zu denen sogenannte Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden können. Dazu gehören zum Beispiel Versicherungsbeiträge für die Haftpflicht- oder Unfallversicherung. Für Arbeitnehmer und Beihilfeberechtigte steigt diese Höchstgrenze 2010 um 400 Euro auf 1.900 Euro, für Selbstständige auf 2.800 Euro. Für Ehepaare gilt jeweils die doppelte Summe.
Nicht gebunden an diese Grenzen sind allerdings Beiträge, die der Steuerzahler für einen Basisschutz in der Krankenversicherung sowie für die Pflegepflichtversicherung zahlt. Sie können vollständig geltend gemacht werden. Wird dann jedoch die Höchstgrenze überschritten, können weitere Vorsorgeaufwendungen nicht mehr berücksichtigt werden.

Ein Beispiel:
Ein alleinstehender Selbstständiger zahlt im Jahr 3.800 Euro für einen Basisschutz in der gesetzlichen Kranken- und Pflegepflichtversicherung. Diese Beiträge kann er komplett von der Steuer absetzen, obwohl ihm eigentlich nur ein Höchstbetrag von 2.800 Euro zusteht. Ausgaben für weitere Vorsorgeaufwendungen kann er nicht mehr absetzen. Würde er jährlich nur 1.700 Euro für die Basiskranken und Pflegepflichtversicherung zahlen, könnte er noch 1.100 Euro für andere Vorsorgeaufwendungen angeben, wenn er den Höchstbetrag ausnutzen will.

Selbstverständlich hat der Gesetzgeber genau definiert, was unter einem Basisschutz in der Krankenversicherung zu verstehen ist: Beitragsanteile, die für das Krankengeld - auch in der gesetzlichen Krankenversicherung - vorgesehen sind, gehören zum Beispiel nicht dazu. Das gilt auch für Anteile, die Privatversicherte für besondere Leistungen wie Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung zahlen.

Direkt mehr Geld auf dem Konto

Über die tatsächlich abzugsfähigen Beiträge müssen sich gesetzlich versicherte Arbeitnehmer keine Gedanken machen; diese Beiträge sollen automatisch schon beim Abzug der Lohnsteuer vom Gehalt berücksichtigt werden. Welchen Beitrag Privatversicherte genau absetzen können, muss der zuständige Krankenversicherer anhand einer Rechtsverordnung berechnen. Zum Jahresende müssen die Versicherer jeden einzelnen Kunden darüber informieren, welchen Beitragsanteil er für 2010 voraussichtlich monatlich steuerlich geltend machen kann. Diese Bescheinigung muss umgehend dem Arbeitgeber vorgelegt werden.

Weitere Informationen

Detail-Informationen finden Sie im Internetangebot eines Ansprechpartners in Ihrer Nähe. Er berät Sie auch gerne zu den steurlichen Veränderungen.

 

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