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Rechengrößen und Grenzwerte der Sozialversicherung für das Jahr 2010Die Bundesregierung hat die Rechengrößen und Grenzwerte des Jahres 2010 beschlossen und bekannt gegeben. Die neuen Werte orientieren sich an der Lohn- und Gehaltsentwicklung des vorletzten Kalenderjahres. So wird z.B. die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung auf jährlich 45.000 Euro für das Jahr 2010 erhöht. Die Versicherungspflichtgrenze beträgt 49.950 Euro. Detail-Informationen finden Sie im Internetangebot eines Ansprechpartners in Ihrer Nähe. |
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