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Sie befinden sich hier: Startseite contialt Aktuelles Meldungen 2010 Überschussbenachrichtigung

Überschussbenachrichtigung für Kunden der Lebensversicherung

Die Überschussbenachrichtigungen informieren die Kunden mit Lebens- und Rentenversicherungen jährlich zum Vertragsstand. Je nach Tarif und Art des Vertrages enthält die Mitteilung Angaben zur erreichten garantierten Leistung, zur erreichten laufenden Überschussbeteiligung, sowie zu Leistungen bei Beitragsfreistellung und Rückkauf.

Jetzt Vorsorge prüfen

Die jährliche Mitteilung ist auch ein guter Anlass, sich den vereinbarten Versicherungsschutz mal wieder genauer anzusehen. Passt die Altersvorsorge, der Risiko- oder Berufsunfähigkeitsschutz noch zur persönlichen Situation? Denn haben sich die Lebensumstände, die Familiensituation, das Einkommen oder die berufliche Situation im letzten Jahr verändert, kann auch eine Anpassung der Vorsorge sinnvoll oder sogar notwendig sein, wie das Beispiel "Heirat" zeigt.

  • Bei Heirat kann für einen Selbständigen über den förderberechtigten Ehegatten ein Anspruch auf Riesterförderung entstehen
  • Bei Heirat greift, je nach Vertrag und Tarif, die Nachversicherungsgarantie, die berechtigt, den Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung innerhalb von 6 Monaten nach der Heirat zu erhöhen
  • Bei Heirat ist es oft sinnvoll, bestehende Bezugsrechte zu ändern

Weitere Informationen

Bei Fragen hilft Ihnen Ihr Betreuer vor Ort gerne weiter.

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