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Individuelle Beratung zu den Versicherungen der Continentale

Continentale Versicherungsverbund - 10.11.2017

Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2018

Die Bundesregierung hat die Rechengrößen und Grenzwerte des Jahres 2018 beschlossen und bekannt gegeben.

Die neuen Werte orientieren sich an der Lohn- und Gehaltsentwicklung des vorletzten Kalenderjahres. So wird z.B. die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung auf jährlich 53.100 Euro für das Jahr 2018 erhöht. Die neue Versicherungspflichtgrenze beträgt 59.400 Euro.

Die Rechengrößen für 2018 können Sie der Tabelle entnehmen.

 

Jahresarbeitsentgeltgrenze der GKV (Pflichtgrenze)

          jährlich               

       monatlich       
allgemeine 59.400,00 EUR 4.950,00 EUR
Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 PKV versichert waren 53.100,00 EUR

4.425,00 EUR

 

 

Beitragsbemessungsgrenze (BBG)

         jährlich         

           monatlich           

Krankenversicherung

53.100,00 EUR

4.425,00 EUR

Ermäßigter Höchstbeitrag ohne Krankengeld inkl. durchsch. Zusatzbeitragssatz1)   663,75 EUR
Höchstbeitrag auf Basis des Gesamtbeitrages inkl. durchschn. Zusatzbeitragssatz1)   690,31 EUR

Pflegeversicherung

53.100,00 EUR

4.425,00 EUR

Höchstbeitrag für die Pflegeversicherung / zzgl. 0,25% bei Kinderlosen ab Alter 23   112,84 EUR 
123,90 EUR

Rentenversicherung

78.000,00 EUR 
69.600,00 EUR2)

6.500,00 EUR
5.800,00 EUR2)

Höchstbeitrag für die Rentenversicherung   1.215,50 EUR 
1.084,60 EUR2)

Arbeitslosenversicherung

78.000,00 EUR
69.600,00 EUR2)

6.500,00 EUR
5.800,00 EUR2)

Höchstbeitrag für die Arbeitslosenversicherung   195,00 EUR
174,00 EUR2)

 

Arbeitgeberzuschüsse

               

        monatlich       

maximaler Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung3)

  323,02 EUR

maximaler Arbeitgeberzuschuss zur Pflegeversicherung

 

56,42 EUR
34,29 EUR
(Sachsen)

 

Beitragssätze                                                                                         

Krankenversicherung

                                 

14,60 %

Krankenversicherung ermäßigter Beitrag   14,00 %

Pflegeversicherung (zzgl. 0,25% bei  Kinderlosen ab Alter 23)

 

2,55 %

Rentenversicherung   18,70 %
Arbeitslosenversicherung   3,00 %

 

Weitere Krankenversicherungswerte

       jährlich            

     monatlich        

Bezugsgröße

36.540,00 EUR
32.340,00 EUR2) 
3.045,00 EUR
2.695,00 EUR2)

Geringfügigkeitsgrenze für "Mini-Job"

 

450,00 EUR

Einkommensgrenze für beitragsfreie Familienversicherung   435,00 EUR
Geringverdienergrenze Auszubildende   325,00 EUR
Krankengeld-Höchstbetrag/Tag (davon abzuziehen ist Zuschlag zur RV-, PV-, AL-Beitrag: 12,125 %4))   103,25 EUR

Mindestbemessungsgrundlage bei freiwilliger GKV-Mitgliedschaft:

freiwillig Krankenversicherte 
(außer Selbstständige)

Selbstständige

Existenzgründer
(mit Förderleistung der BA)

 

 

 


1.015,00 EUR


2.283,75 EUR

1.522,50 EUR

Studentenbeitrag ab 01.10.2016 (KVdS - Krankenversicherung der Studenten)5)      66,33 EUR5)

 

Weitere Pflegeversicherungswerte    

           monatlich       

Einkommensgrenze für beitragsfreie Familienversicherung

  435,00 EUR

Studentenbeitrag ab 01.10.2016 / zzgl. 0,25% bei Kinderlosen ab Alter 23

 

16,55/18,17 EUR5)

 

Erläuterung zu der Tabelle (Fußnoten)

1) allg. Beitragssatz = 14,60%, ermäßigter Beitragssatz ohne Krankengeldanspruch = 14,0 %; der durchschschnittliche Zusatzbeitragssatz beträgt 2018 1,0 %, Gesamtbeitragssatz 15,6 % (Rechenweg: Arbeitnehmeranteil + Arbeitgeberanteil + Zusatzbeitrag = Beitrag)

2) Neue Bundesländer

3) der AG-Zuschuss zur PKV gilt nicht für freiwillige Pflege-Zusatzversicherungen

4) ohne Zuschlag zur Pflegeversicherung, ab Alter 23 ohne Kinder beträgt der SV-Abzug 12,375 %

5) BAföG-Höchstsatz (seit 01.10.2016: 649 Euro) x 70% des allg. Beitragssatzes; kassenindividueller Zusatzbeitrag kommt noch hinzu (durchschschnittlicher Zusatzbeitragssatz 1,0% in 2018)