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Gruppen-Unfallversicherung für Unternehmen
Schutz für Ihre Mitarbeiter – Warum eine Gruppen‐Unfallversicherung?
Im stetigen Wettstreit um qualifizierte Fachkräfte zählt nicht nur ein faires Gehalt. Auch freiwillige Sozialleistungen gewinnen immer mehr an Bedeutung.
Mit der Gruppen-Unfallversicherung UnfallGiroTeam geben Sie sich selbst und Ihren Mitarbeitern ein Plus an Sicherheit – weit über die Grenzen der gesetzlichen Unfallversicherung hinaus. So erzielen Sie eine starke Signalwirkung, die Sie als Arbeitgeber noch attraktiver macht.
Jetzt Neu: wichtiger Zusatzbaustein Keyperson-Assist für die Absicherung von Schlüsselpersonen.
Keyperson-Assist
Sie und Ihr Team sind das größte Kapital Ihres Betriebs. Fallen Sie oder wichtige Mitarbeiter unfallbedingt aus, sind oft Projekte und Aufträge gefährdet. Schutz bietet der wichtige Zusatzbaustein Keyperson-Assist.
Der besondere Unfallschutz für
- Inhaber, Geschäftsführer und Vorstände
- Leitende Angestellte und Spezialisten
- Weitere Personen, die für Ihren Betrieb wichtig sind
Sie bestimmen selbst Ihre Keyperson und entscheiden, wer für den reibungslosen Ablauf Ihres Betriebs unentbehrlich ist.
Die Leistungen von Keyperson-Assist
Business-Service Dieser Service umfasst:
| Hilfs-Service
|
Reha-Service Ein Team aus Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen, Psychologen und erfahrenen Beratern für berufliche Wiedereingliederung hilft bei:
| Gold-Service Der Gold-Service beinhaltet zum Beispiel folgende Leistungen:
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Die Vorteile
Vorteile für Arbeitgeber
- Bindung der Arbeitnehmer an Ihr Unternehmen
- Steigerung der Motivation und Leistung Ihrer Mitarbeiter
- Schnelle Rückkehr Ihrer Angestellten an den Arbeitsplatz
- Beiträge im Rahmen der Betriebsausgaben steuerlich absetzbar
Vorteile für Arbeitnehmer
- Schutz vor den finanziellen Folgen eines Unfalls
- Schließung der Lücke zur gesetzlichen Unfallversicherung
- Optimierter Heilungsprozess
- Beiträge übernimmt der Arbeitgeber
So können Sie Ihren Versicherungsschutz gestalten
- 24-Stunden-Schutz
- Berufsunfälle mit Wegerisiko
Beim 24-Stunden-Schutz bietet UnfallGiroTeam weltweit umfassenden Versicherungsschutz rund um die Uhr.
TOP-Leistungen
Treffen Sie für Ihre Zukunft und die Ihrer Mitarbeiter die richtige Wahl. Denn sie gibt Ihnen die Sicherheit, eine Beeinträchtigung Ihrer Arbeitskraft nach einem Unfall finanziell auszugleichen, um so die Lebensqualität und die Einsatzbereitschaft am Arbeitsplatz verlässlich zu erhalten. Entscheiden Sie sich daher für die Unfallrente Aktiv Plus - dem hochwertigen Exklusivschutz. Oder für die Unfallrente Komfort, einem besonders preisgünstigen Leistungspaket.
Unfallrente Aktiv Plus – der TOP-Seller
- Lebenslange monatliche Unfallrente ab 35 % Invaliditätsgrad
- Zusätzliche Unfall-Einmalzahlung ab 1 % Invaliditätsgrad
- Wahlweise hohe Einmalzahlung oder doppelte Unfallrente ab 90 % Invalidität
- Kostenübernahme für kosmetische Operationen
Unfallrente Aktiv
- Lebenslange monatliche Unfallrente ab 35 % Invaliditätsgrad
- Zusätzliche Unfall-Einmalzahlung ab 20 % Invaliditätsgrad
- Wahlweise hohe Einmalzahlung oder doppelte Unfallrente ab 90 % Invalidität
- Kostenübernahme für kosmetische Operationen
Unfallrente Komfort
- Lebenslange monatliche Unfallrente ab 50 % Invaliditätsgrad
- Einmalig zwölf Monatsrenten im Todesfall
Unfallrente Forte
- Lebenslange monatliche Unfallrente ab 50 % Invaliditätsgrad
- Zusätzliche Unfall-Einmalzahlung ab 1 % Invaliditätsgrad
- Wahlweise hohe Einmalzahlung oder doppelte Unfallrente ab 90 % Invalidität
- Kostenübernahme für kosmetische Operationen
TOP-Ergänzungen
Invaliditätsleistung mit Progression
Als Ergänzung zu der unverzichtbaren Unfallrente, können Sie eine Invaliditätsleistung mit 225 %, 350 %, 500 % oder 1 000 % Progression vereinbaren. Diese garantieren Ihnen bei einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit eine Invaliditätsleistung in Abhängigkeit von der Höhe des Invaliditätsgrades. Dadurch erhalten Sie zum Beispiel bei einer Grundsumme von 100.000 Euro im Falle einer Vollinvalidität eine Million Euro.
Sofortleistung Plus
Bei ganz bestimmten Verletzungen, wie etwa Erblindungen, schweren Verbrennungen, sowie längeren Krankenhausaufenthalten oder noch bestehender Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit um mindestens 50 Prozent nach sechs Monaten, hilft Ihnen diese Zahlung nach einem Unfall schnell weiter.
Krankenhaustagegeld Plus
Für jeden Tag im Krankenhaus bekommen Sie einen festen Betrag. Diesen nutzen Sie zum Beispiel für Ihre Telefonkosten und gesetzlichen Zuzahlungen.
Nach einer stationären Behandlung bekommen Sie für die gleiche Anzahl von Tagen, für die das Krankenhaustagegeld gezahlt wurde, ein Genesungsgeld. Und das für eine Dauer von bis zu 100 Tagen. So erholen Sie sich entspannt in den eigenen vier Wänden.
Todesfall‐Leistung
In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es kein Sterbegeld mehr. Führt ein Unfall innerhalb eines Jahres zum Tod, zahlt UnfallGiro an die Hinterbliebenen bis zu 600.000 Euro.
Kosmetische Operationen
Wenn Ihr Aussehen bei einem Unfall Schaden nimmt, übernehmen wir die Kosten für eine kosmetische Operation bis zur vereinbarten Höhe.
TOP‐Extras im Tarif XXL
- Höhere Bewertung der Körperteile und Sinnesorgane
- Krankenhaustagegeld Plus nach ambulanter Operation für sieben Tage
TOP-Schutz
Auslands‐Assistance inklusive Serviceleistungen und Bergungskosten bis 30.000 Euro
- Kurkostenbeihilfe bis 3.000 Euro
- Unfälle infolge von Herzinfarkt und Schlaganfall
- Infektionskrankheiten durch Bisse und Stiche von Insekten und Zecken
- Infektionen durch Schutzimpfungen
- Tauchtypische Gesundheitsschäden und Ertrinkungs-/Erstickungstod unter Wasser
TOP-Preisvorteile
Treuenachlass
Langjährige Treue honorieren wir besonders. Als Stammkunde sparen Sie bis zu 12 Prozent.
Dauernachlass
Entschließen Sie sich für eine 5-jährige Vertragsdauer, reduziert sich Ihr Beitrag um 5 Prozent.
Steuerliche Behandlung der Gruppen-Unfallversicherung
Die einkommen‐/lohnsteuerrechtliche Behandlung von Beiträgen und Leistungen aus Unfallversicherungen des Arbeitgebers zugunsten seiner Arbeitnehmer richtet sich nach dem Erlass des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 28.10.2009. Maßgeblich für die steuerliche Behandlung ist dabei, wer die Rechte aus dem Versicherungsvertrag ausüben kann, d.h. insbesondere wer die Versicherungsleistungen vom Versicherer fordern kann. Dies richtet sich danach, ob in dem Vertrag zugunsten des Arbeitnehmers ein Direktanspruch vereinbart ist oder nicht