Geschäftsstelle
Karsten Lange e.K.
Kaiser-Wilhelm-Ring 68
55118
Mainz
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Teil I von 3 Teilen. Im Praktischen Jahr gibt es bei Humanmedizinstudenten eine Reihe von wichtigen Absicherungsfragen zu beachten:
Die meisten Lehrkrankenhäuser haben eine Haftpflichtversicherung, um zivilrechtliche Klagen von Patienten abzuwehren bzw. um sie zu entschädigen. In einigen wenigen Kliniken ist jedoch grobe Fahrlässigkeit nicht mitversichert. Außerdem: Die Kliniken haben die Möglichkeit, einen PJler in Regress zu nehmen. Dies ist z.B. nach einem Sachschaden in Höhe von ca. 15.000 Euro in einem Kliniklabor in Mainz vor ein paar Jahren geschehen.
Wenn ein Patient einen PJler wegen fahrlässiger Körperverletzung anzeigt, so ist dieser strafrechtliche Prozess das persönliche Problem des PJlers. Die Klinik ist dafür nicht zuständig. Die marktüblichen Berufshaftpflichtversicherungen für PJler decken auch dieses Risiko ab, wenn zugleich der Patient auf Schadensersatz klagt.
Die meisten PJler sind noch über die Eltern mitversichert, da sie direkt nach der Schule an die Universität (eventuell mit der Zwischenstation einer Ausbildung) gegangen sind. Wer jedoch vor seinem Studium erwerbstätig war, sollte sich unbedingt privathaftpflichtversichern, da er nicht mehr mitversichert ist.
Ein Haftpflichtpaket für Jungärzte. Meine Geschäftsstelle bietet Ihnen entsprechende Pakete. Die Unterschiede zwischen den Angeboten auf dem Markt sind auf den ersten Blick gering, in Wahrheit jedoch ganz erheblich. Wachsamkeit ist bei sogenannten beitragsfreien Haftpflichtpaketen und bei Kombinationen mit Unfall-, Kranken- und Auslandsreisekrankenversicherungen angeraten. Eine fundierte Empfehlung erhalten Sie von mir in einer unverbindlichen PJ-Eingangsberatung.
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