Basisrente – Private geförderte Altersvorsorge Continentale: Metin Istanbullu
Sie wollen für Ihre Altersvorsorge sparen? Wir haben die Lösung!
Aktuell können Ledige bis zu 27.566 Euro als Altersvorsorgeaufwendungen (Sonderausgaben) geltend machen.
Besonders vorteilhaft: Bei der Continentale können Sie aus drei Varianten wählen.
- Alle Varianten erfüllen die gesetzlichen Anforderungen an die steuerliche Förderung Ihrer Beiträge.
- Wie wir die Beiträge für Sie investieren, entscheiden Sie über die Wahl der Variante.
Die drei Varianten der Basisrente
BasisRente Invest
BasisRente Invest Garant
BasisRente Classic Pro
Wissenswertes zur Basisrente
Top ausgezeichnet!
Wie hoch wird die Basisrente gefördert?
Altersvorsorgeaufwendungen können für Paare mit 55.132 Euro und für Singles mit 27.566 Euro steuerlich geltend gemacht werden.
Beispiele für Vorteile durch Altersvorsorgeaufwendungen: Reduzieren Sie Ihre Steuerlast
Beispielkunde Tim, 40 Jahre, selbstständig, Freelancer IT
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Steuerpflichtiges Einkommen (persönlicher Steuersatz 39,55%)
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60.000,00 €
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Jahresbeitrag für private Basisrente
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15.000,00 €
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Mögliche Steuerersparnis
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5.932,50 €
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Nettobeitrag für private Basisrente
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9.067,50 €
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Fazit: Tim investiert jährlich 15.000 Euro in die Basisrente. Seine Beiträge macht er als Altersvorsorgeaufwendungen geltend und verringert damit seine Steuerlast um 5.932 Euro. Das kann sich auch für Sie lohnen, auch als Angestellter oder Freiberufler – fragen Sie Ihre Continentale Agentur vor Ort nach unserem Basisrenten-Check!
FAQ zur Basisrente
Was ist eine Sofortrente?
Sie können auch per Einmalzahlung in die Basisrente investieren und eine sofort beginnende Rente erhalten. Dafür muss das 62. Lebensjahr erreicht sein.
Besonders attraktiv: Auch den Einmalbeitrag können Sie in der Steuererklärung bei den Sonderausgaben geltend machen. Sofern Sie 2025 eine Basisrente als Sofortrente beziehen, bleiben 16,5 Prozent steuerfrei. Der Rest ist mit Ihrem persönlichen Steuersatz einkommensteuerpflichtig.
Für viele lohnt sich auch in den nächsten Jahren noch, dass 100 Prozent des Einmalbeitrags abgesetzt werden darf, während die Rente nur teilweise besteuert werden muss. Vor allem bei höheren Einkommen ist es sinnvoll, wenn der Steuerberater näher dazu berät.
Die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Muster-Produktinformationsblätter für zertifizierte Altersvorsorgeprodukte finden Sie auf der PIB-Übersichtsseite.