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Pflegekostenversicherung
Continentale: Michael Günthner
Pflegekostenversicherung
Gesetzliche Leistungen erhöhen
Das Prinzip, das hinter unserer Pflegezusatzversicherung PZ steckt, ist ganz einfach: Sie vereinbaren mit uns einen Prozentsatz zwischen 10 Prozent und 200 Prozent. Um diesen Prozentsatz werden dann automatisch die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung (Pflegegrad 1 bis 5) erhöht, sollten Sie einmal pflegebedürftig werden.
Das besondere Plus
Bei einer (teil-)stationären Pflege erstatten wir auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, die sogenannten Hotelkosten. Und das, obwohl die gesetzliche Pflegeversicherung hierfür nicht leistet.
Die gesetzlichen Pflegeleistungen werden verdoppelt
Bei einem vereinbarten Prozentsatz von 100 Prozent (Tarif PZ/10) werden die gesetzlichen Pflegeleistungen verdoppelt:
Rechenbeispiele (pro Monat) | Beispiel: Pflegegrad 3 ambulanter Pflegedienst |
Pflegekosten | 2.637 Euro |
Leistung der Pflegekasse | 1.298 Euro |
Leistung des Tarifs PZ/10 (100%) | 1.298 Euro |
Eigenanteil | 41 Euro |
Im stationären Bereich muss ein Pflegebedürftiger die Unterbringungs- und Verpflegungskosten (einschließlich Investitionszuschlag) grundsätzlich selbst finanzieren. An den pflegebedingten Aufwendungen wird er außerdem mit einem hohen Betrag beteiligt. Mit dem Tarif PZ/10 können diese Kosten aufgefangen werden.
Leistungsübersicht im Detail
Grundsätzliches – Feststellung, Wartezeiten, Absicherung
- Leistung, wenn die Pflegepflichtversicherung leistet - keine erneute Begutachtung
- Keine zusätzlichen Warte- und Karenzzeiten
- Erhöhung der Leistung der Pflegepflichtversicherung je nach Tarifstufe in 10 Prozentstufen (PZ/1 = 10 Prozent bis PZ/20 = 200 Prozent) um 10 Prozent – 200 Prozent
Ambulante Leistungen
Erhöhung der Leistung der Pflegepflichtversicherung bei Pflegebedürftigkeit (Pflegegrade 1 bis 5)
- Ambulante Pflege durch Angehörige und/oder einen Pflegedienst
- Teilstationäre Pflege
- Verhinderungspflege (bis sechs Wochen/Kalenderjahr)
- Kurzzeitpflege (bis acht Wochen/Kalenderjahr)
- Ambulant betreute Wohngruppen
Stationäre Leistungen
- Erhöhung der Leistung der Pflegepflichtversicherung bei Pflegebedürftigkeit und vollstationärer Pflege (Pflegegrad 1 bis 5)
- Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei stationärer Pflege (Pflegegrad 1 bis 5) bis zum versicherten Höchstsatz
Entlastungsleistungen
- Erhöhung der Entlastungsleistung (bis zu 125 Euro) für ambulant gepflegte Personen, etwa für die Erledigung von Einkäufen durch anerkannte Anbieter/Dienstleister
Die Leistungsbeschreibungen sind lediglich Kurzfassungen. Maßgebend sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Neugeschäftstarife ab 21.12.2012 (Rahmenbedingungen, Tarif mit Tarifbedingungen).
Verlässlicher Service rund um die Uhr
Continentale Pflege-Service
Pflegebedürftigkeit stellt Betroffene und Angehörige vor große Herausforderungen. Unsere erfahrenen Experten des Continentale Pflege-Services helfen Ihnen, diese zu meistern. Sie beantworten Ihre Fragen und vermitteln kurzfristig Hilfe. Zum Beispiel, wenn Sie wissen möchten, wie Pflegeleistungen beantragt werden oder wenn Sie kurzfristig einen Pflegeplatz benötigen.
24-Stunden-Gesundheits-Service
Mit unserem Gesundheits-Service haben Sie 24 Stunden einen persönlichen Ansprechpartner, der verlässlich Hilfe vermittelt. Zum Beispiel, wenn ein Hausnotrufgerät für medizinische Notfälle angeschafft werden soll, um ein besseres Sicherheitsgefühl in den eigenen vier Wänden zu haben. Auch bei Fragen zu Medikamenten oder Therapien beraten wir Sie gern.
Gesundheitsmagazin
Lesen Sie in unserem Gesundheitsmagazin Wissenswertes zum Thema Alter & Pflege. Informieren Sie sich zum Beispiel über Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen oder das betreute Wohnen. All das und vieles mehr können Sie rund um die Uhr in unserem Online-Gesundheitsmagazin nachschlagen. Interviews, Features und Reportagen aus der Welt der Medizin schicken wir Ihnen mit unserem Online-Newsletter direkt nach Hause.