Bezirksdirektion Walter Fischer & Thomas Metje

 Luftfahrtrisiko
Continentale: Walter Fischer & Thomas Metje

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Beitragsfreier Einschluss des Luftfahrtrisikos

Jeder Soldat kann durch einen dienstlichen Befehl zu einem Besatzungsmitglied im Luftfahrzeug werden. Oft bieten private Unfallversicherungen das Luftfahrtrisiko entweder gar nicht oder nur unter erheblichen Mehrkosten an.

Die Continentale ändert das für Soldaten! Mit einem beitragsfreien Einschluss des Luftfahrtrisikos in den entsprechenden Unfalltarif der Continentale.

Mehr dazu im Interview der Experten der Continentale: 

Video zum Luftfahrtrisiko von Soldaten
Sie sehen, ein Einschluss des Luftfahrtrisikos ist nicht nur wichtig für
  • Fallschirmspringer
  • Soldaten, die Sicherungsaufgaben an Bord übernehmen oder
  • für Ärzte, die an Bord eines Lazarettflugzeuges mitfliegen.
Die Absicherung dieses Risikos ist für jeden Soldaten notwendig! Denn nur dann greift die Ausfallbürgschaft Ihres Dienstherren. 

Bedeutung der Ausfallbürgschaft

Private Unfallversicherungen leisten grundsätzlich nicht für Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht werden. Jedoch zahlt der Bund bei solchen Unfällen nur dann einen angemessenen Schadensausgleich, wenn Sie als Soldat bereits über eine private Unfallversicherung verfügen.

Daher ist eine private Unfallversicherung zwingend für Sie erforderlich, um Ihren Anspruch auf die Ausfallbürgschaft des Bundes zu gewährleisten.

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