Sieht Ihr Krankenversicherungs-Tarif eine Rückerstattung vor?

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Kostenbewusstes Handeln zahlt sich für Sie aus

Sieht Ihr Tarif eine Rückerstattung vor, dann können Sie Ihre Rechnungen in der RechnungsApp „parken“. Denn kostenbewusstes Handeln zahlt sich aus. Eine mögliche Beitragsrückerstattung oder Pauschalleistung kann nämlich höher sein, als die voraussichtliche Erstattung Ihrer Rechnungen des Kalenderjahres. Reichen Sie erst Rechnungen ein, wenn es sich für Sie lohnt. Eine Rückerstattung kann je nach Tarif eine Beitragsrückerstattung, Pauschalleistung oder ein Leistungsfreiheitsrabatt sein.

Wir informieren Sie regelmäßig über die Höhe Ihrer möglichen Rückerstattung.

Eine Übersicht über die Höhe der individuellen möglichen Beitragsrückerstattung oder Pauschalleistung senden wir regelmäßig per Post. Das Schreiben sollte aufbewahrt werden. Ist die digitale Postbox in der Continentale RechnungsApp freigeschaltet, senden wir das Schreiben zusätzlich über die digitale Postbox.

Vergleichen rechnet sich. Wir empfehlen Ihnen, Rechnungen erst einmal zu sammeln und in der RechnungsApp zu „parken“.

Ob das Einreichen Ihrer Rechnungen oder die Auszahlung Ihrer Rückerstattung die beste Lösung für Sie ist, kommt immer auf Ihre individuelle Situation an. Das zeigt erst der Vergleich - auch ein Mehrjahresvergleich kann sinnvoll sein. Sammeln Sie erst einmal Ihre Rechnungen für den betreffenden Tarif über das Jahr hinweg und vergleichen Sie dann:

  • Ist die Beitragsrückerstattung oder Pauschalleistung höher, reichen Sie bitte keine Rechnungen ein. Mit diesem kostenbewussten Verhalten können Sie sich nicht nur auf eine attraktive Rückerstattung freuen, sondern Sie tragen auch zu stabilen Beiträgen bei. 
  • Ist die Summe der Rechnungen höher, lohnt sich der Mehrjahresvergleich. Denn die Rückerstattung baut sich mit zunehmenden Jahren der Leistungsfreiheit weiter auf, siehe Beispiel unten.  

Unser Tipp: Rückerstattung für Ihr persönliches Gesundheitsmanagement

  • Nutzen Sie Rückerstattungen z. B. um Beiträge im Alter zu reduzieren (Ergänzung Beitragsentlastungsbaustein BE).
  • Oder finanzieren Sie davon kleinere Gesundheitsmaßnahmen.

Beispiel für eine mögliche Rückerstattung im Tarif PREMIUM-MED

Beispiel in der folgenden Grafik:

Ab Beginn hat Herr Dr. Becker, 36 Jahre, Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung, wenn er keine Rechnungen einreicht (Auszahlung im Folgejahr). Die Beitragsrückerstattung steigt stetig an. Im fünften leistungsfreien Jahr hat Herr Dr. Becker die maximal mögliche Rückerstattung von 2.417,58 Euro erreicht (maximal sechs gezahlte Monatsbeiträge ohne den gesetzlichen Zuschlag (GZ)). Davon sind 805,86 Euro tariflich garantiert (2 Monatsbeiträge ohne GZ). Die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung muss immer für das Abrechnungsjahr von der Mitgliedervertreterversammlung beschlossen werden.

Im siebten Jahr reicht Herr Dr. Becker Rechnungen zur Erstattung ein und hat für dieses Jahr sodann keinen Anspruch auf Beitragsrückerstattung. Für die Folgejahre muss der Anspruch auf Beitragsrückerstattung neu aufgebaut werden.

Bild - Beispiel Beitragsrückerstattung PREMIUM-Med

Infomaterial zum Download

Nummer: 2797
Stand: 10.2023
Größe: 1,2 MB
Nummer: 2107
Stand: 12.2023
Größe: 785 kb
Nummer: 2105
Stand: 12.2023
Größe: 722 kb