Diese Zusage macht Ihnen Freude.
Spitzenkräfte sollen auch „spitze“ versorgt sein. Mit der Pensionszusage geht das besonders wirkungsvoll. Es werden einfach Teile aus Ihrem Bruttogehalt unversteuert in Versorgungsbezüge umwandelt. Das ist übrigens auch mit Ihren Tantiemen oder Sonderzahlungen möglich.
Da die Beiträge zur Pensionszusage nahezu unbegrenzt steuerfrei sind, können sehr hohe Versorgungsleistungen vereinbart werden. Dazu sichert der Arbeitgeber Ihnen schriftlich bestimmte Leistungen für das Alter, bei Invalidität und/oder im Todesfall zu. Die spätere Altersrente müssen Sie zwar voll versteuern, jedoch ist der persönliche Steuersatz meist niedriger als während Ihres Berufslebens. Also ̶ erfreuliche Aussichten für Sie.