Ihr Einkommen hängt von Ihrer Gesundheit ab Continentale: Daniela Franke
Gute Gründe für ein Krankentagegeld
Jedem Berufstätigen kann es früher oder später passieren, dass er für eine längere Zeit nicht seiner Arbeit nachgehen kann. Die Gründe dafür können ein plötzlicher Unfall, eine schwere Erkrankung oder andere gesundheitliche Beeinträchtigungen sein.
- Für Angestellte bedeutet das in der Regel: Einkommensverluste von 20 Prozent oder sogar noch mehr, da das Gehalt nur begrenzt weitergezahlt wird.
- Noch gravierender ist die Situation für Selbstständige und Freiberufler: Wer hier keine private Absicherung getroffen hat, steht im schlimmsten Fall ohne jegliches Einkommen da. Der Verdienstausfall kann bei 100 Prozent liegen.
Genau aus diesem Grund ist ein Krankentagegeld für alle Berufstätigen, insbesondere jedoch für Selbstständige und Freiberufler, absolut unerlässlich. Denn es bietet finanzielle Sicherheit und schützt davor, in schwierigen Zeiten in eine existenzbedrohende Lage zu geraten.
Tarif und Leistungen
Die Leistungsbeschreibungen sind lediglich Kurzfassungen. Maßgebend sind die jeweils vereinbarten Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Musterbedingungen, Tarife mit Tarifbedingungen).
Wissenswertes zum Krankentagegeld
Arbeitnehmer haben mehr als 20 % Einkommenseinbußen.

- Als gesetzlich versicherter Arbeitnehmer müssen Sie nach Ablauf der Lohnfortzahlung – in der Regel nach sechs Wochen – mit einem Einkommensverlust von mehr als 20 % rechnen.
- Noch gravierender ist der Verlust, wenn Sie monatlich mehr als 5.512,50 Euro brutto verdienen. Dann erhalten Sie maximal 3.152 Euro Krankengeld (Sozialversicherung bereits berücksichtigt) von Ihrer Krankenkasse.
- Ihre monatlichen Fixkosten (Miete, Nebenkosten, Finanzierungen etc.) und Lebenshaltungskosten laufen in voller Höhe weiter.
Selbstständigen droht ein Einkommensverlust von 100 %.
Bei Selbstständigen, Freiberuflern und Ärzten kann eine Krankheit unter Umständen zum vollständigen Verlust des Einkommens führen, wenn nicht aktiv vorgesorgt wird. Deshalb sind sie selbst für die Absicherung ihres Verdienstausfalles bei Arbeitsunfähigkeit zuständig.
Dazu können Sie ihren Verdienstausfall schon ab dem 4. Tag ihrer Arbeitsunfähigkeit bei uns absichern. Selbstverständlich sind auch spätere und gestaffelte Leistungsbeginne möglich.

Unser Tipp: Betriebsausgaben bzw. -kosten absichern
Freiberuflich tätige Apotheker, Architekten, Ingenieure, Rechtsanwälte und Notare, Psychologen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Unternehmensberater können auch Teile ihrer Betriebsausgaben absichern. Handwerker mit bis zu vier Mitarbeitern können auch Teile ihrer Betriebskosten absichern.
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Versicherungsschutz soll Sicherheit geben, nicht zu viel kosten und keine Lücken lassen. Doch genau das passiert oft, wenn Entscheidungen ohne fundierte Beratung getroffen werden. Wir helfen Ihnen dabei, den Überblick zu behalten und die richtige Balance zu finden. Persönlich, transparent und flexibel: per Telefon, E-Mail, in unser Agentur oder bei Ihnen vor Ort.