Schadenregulierung Continentale: 3 V Finanz Management
Schadenregulierung in unserem Haus - Wir unterstützen unsere Kunden im Notfall
Durch die eigene Schadensabteilung in unserer Landesdirektion leisten wir Ihnen Hilfe und entlasten Sie in jeglicher Form.
Schäden in den Sparten Sach-, Haftpflicht- und Kfz-Kaskoversicherung bis zu einem Wert von 6.500 Euro können wir selbst regulieren. Dadurch sind wir in der Lage die Abwicklung zu beschleunigen und Ihnen einen schnellen und umfassenden Service zu bieten!
Wir koordinieren durch unseren sehr guten Kontakt zu unseren Partnerfirmen und der Zentrale das Schadensprocedere für Sie.
Dafür stehen wir ein!
Dafür benötigen wir:
- Anschaffungsrechnung
- Kostenvoranschlag
- Fotos
- kurze Schadenschilderung
Hier finden Sie das befüllbare Schadenprotokoll zum Herunterladen.
Unsere positiven Kundenbewertungen sprechen für sich …
Hallo Herr T,
Ich möchte mich noch einmal für die sehr gute und schnelle Abwicklung bedanken.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Frau W,
Vielen Dank und danke für die unkomplizierte und schnelle Bearbeitung meines Schadens.
Mit freundlichen Grüßen
Guten Abend Herr T,
Mein Dank geht an Sie, für die schnelle Abwicklung.
Wie immer top!
Eine angenehme Restwoche.Mit lieben Grüßen
Du hast einen Kfz-Schaden? Wir helfen dir!
Ein unverschuldeter Unfall kann schnell passieren. Wir stehen dir zur Seite, um den Schaden schnell und unkompliziert zu regulieren. Mit unserer Unterstützung kannst du dich auf deine Versicherung verlassen und musst dich nicht um den komplizierten Papierkram kümmern. Wir sorgen dafür, dass du schnell wieder mobil bist und den bestmöglichen Service erhältst.
Kontaktier uns noch heute – wir helfen dir bei der Schadensabwicklung!
Kfz-Haftpflichtschaden
Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung für alle Fahrzeughalter in Deutschland, sofern das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen verwendet wird. Ohne diese Versicherung darf ein Fahrzeug nicht zugelassen oder betrieben werden. Sie schützt den Versicherungsnehmer vor den finanziellen Folgen von Schäden, die mit dem eigenen Fahrzeug anderen Verkehrsteilnehmern oder deren Eigentum zugefügt werden.
Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Zusätzlich bieten viele Versicherer freiwillige Zusatzleistungen wie eine Insassenunfallversicherung oder eine Schutzbriefversicherung an.
Wer ein Kraftfahrzeug zum Straßenverkehr zulassen will, muss den Versicherungsschutz in der Kraftfahrt-Haftpflicht nachweisen. Dieser Nachweis erfolgt durch die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Verfahren), diese regelt den kompletten Datenverkehr zwischen Versicherungsunternehmen, Kraftfahrt-Bundesamt und regionalen Zulassungsbehörden elektronisch.
Wer ist versichert
Der komplette mitversicherte Personenkreis, der in A.1.2 AKB aufgeführt ist, ist auch im Rahmen der Kfz-Umweltschadenversicherung mitversichert, also Halter, Eigentümer, Fahrer, Beifahrer, berechtigte Insassen des Fahrzeugs.
Geltungsbereich
Der räumliche Deckungsumfang der Kfz-Haftpflichtversicherung erstreckt sich auf die geografischen Grenzen Europas und die außereuropäischen Gebiete, die zum Geltungsbereich des Vertrages über die Europäische Union gehören.
Gesetzliche Mindestdeckung
Die gesetzliche Mindestdeckung in der Kfz-Haftpflichtversicherung beträgt 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,22 Millionen Euro für Sachschäden sowie 50.000 Euro für Vermögensschäden. Diese Höchstgrenze kann, besonders bei Verkehrsunfällen mit mehreren Verletzten, schnell überschritten werden.
Die Continentale Versicherung bietet einen Deckungsumfang von 15 MIO für Personenschäden,
100 MIO für Sach- und Vermögensschäden.
Mallorca-Police
Wer sein Urlaubsziel gerne auf eigene Faust im Leihauto erkundet, oder häufig beruflich im Ausland ist und einen Mietwagen benötigt, sollte auf jeden Fall über eine Kfz-Versicherung mit Mallorca-Police verfügen, sonst drohen im Schadenfall unter Umständen hohe Kosten. Gerade bei einem Unfall mit Verletzten können die Kosten immens sein: wird der Geschädigte zum Beispiel so schwer verletzt, dass er den Rest seines Lebens pflegebedürftig ist, sind Millionenbeträge keine Seltenheit.
Das kann dann zum Problem werden, wenn der Mietwagen-Anbieter sein Fahrzeug nur bis zu den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbeträgen versichert hat. Wer mit so einem Wagen einen Unfall verschuldet, muss die Differenz zwischen der Deckungssumme und den tatsächlichen Kosten aus eigener Tasche zahlen. Die Mallorca-Police ist eine Zusatzversicherung die diese Differenz für im Ausland gemietete Fahrzeuge abdeckt.
Versicherte Gefahren und Schäden
Die Leistung des Versicherers umfasst die Prüfung von Schadenersatzansprüchen, Befriedigung begründeter Schadenersatzansprüche sowie die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche,
die gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen erhoben werden.
Sachschaden
Im Falle einer Beschädigung bzw. Zerstörung einer Sache spricht man von einem Sachschaden. Dazu zählen zum Beispiel:
- Wiederbeschaffungskosten für ein gleichwertiges Fahrzeug, Reparaturkosten
- Folgeschäden wie z.B. Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten.
Personenschaden
Ist eine Person verletzt oder getötet worden, können u.a. folgende Ansprüche geltend gemacht werden:
- Kosten der Heilbehandlung (Arzt-, Krankenhaus-, Arzneimittelkosten und ähnliches)
- Folgekosten wie z.B. orthopädische Hilfsmittel
- Verdienstausfall infolge verminderter Erwerbsfähigkeit
- Unterhaltsansprüche
- Schmerzensgeld
Vermögensschaden
Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt auch sog. reine Vermögensschäden - also solche Schäden, die weder mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen.
Beispiel:
Ein Autofahrer verliert seinen Kfz-Schlüssel und kann deswegen seinen Pkw nicht aus der Waschanlage herausfahren - er blockiert sie. Die dadurch verursachte Umsatzeinbuße des Waschanlage-Betreibers ist ein reiner Vermögensschaden.
Kontaktdaten im Schadenfall:
Telefonnummer: 0221/ 5737-397 oder 0231/ 919-1249
Email: schaden@continentale.de
Unfallschaden melden
Stehen die Fakten fest, ist der Unfallverursacher in der Pflicht: Er muss seiner Versicherung den Schaden zeitnah melden, damit diese den Schaden des Geschädigten regulieren kann.
Unterlagen für die Schadenmeldung
- Unfallbericht mit Unfallskizze
- Persönliche Daten mit Bankverbindung für die Erstattung
- KFZ-Gutachten oder Kostenvoranschlag
- Schadenfotos
Teilkaskoschaden
Die Teilkaskoversicherung ist eine freiwillige Autoversicherung und bietet einen wichtigen Schutz für Ihr Fahrzeug. zahlreiche Schadensszenarien, die durch äußere Einflüsse am eigenen Fahrzeug entstehen, sind über die Teilkaskoversicherung abgedeckt.
Leistungen der Teilkaskoversicherung
Zusammenstoß mit Tieren:
Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Tieren aller Art. Besonders in ländlichen Gebieten kommt es häufig vor, dass Wildtiere wie Rehe oder Wildschweine plötzlich auf die Straße laufen. Die Kosten für die Reparatur des Fahrzeugs nach einem solchen Vorfall werden von der Teilkaskoversicherung übernommen. Wichtig ist unverzüglich den zuständigen Förster oder die Polizei zu alarmieren, zwecks Erstellung einer Wildunfallbescheinigung. Diese Bescheinigung dient als offizieller Nachweis, dass der Schaden durch den Zusammenstoß mit einem Wildtier entstanden ist. Ohne diese Bescheinigung können keine Ansprüche über die Teilkaskoversicherung durchgesetzt werden.
Marder-und Tierbissschäden:
Schäden durch Tierbisse an Kabeln, Schläuchen und Leitungen sind versichert, Folgeschäden sind bis zu der vertraglich vereinbarten Maximalentschädigungsgrenze mitversichert.
Glasbruch:
Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. In der Regel wird ein Glasschaden am Auto von der Teilkaskoversicherung übernommen, wenn dieser durch Hagel, Steinschlag oder Wildunfälle entstanden ist. Bei Bruch des Scheinwerferglases ersetzen wir auch die Leuchtmittel, wenn dies erforderlich ist.
Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen, Muren, Erdrutsch, Erdfall:
Durch extreme Wetterbedingungen wie Hagel, Stürme oder sonstige Natureinflüsse kann Ihr Fahrzeug beschädigt werden. Die Teilkaskoversicherung übernimmt in diesen Fällen die Kosten für Reparaturen. Auch Schäden durch herunterfallende Äste oder umgestürzte Bäume sind in der Regel abgedeckt. Ein Sturmschaden liegt vor, wenn mindestens Windstärke 8 nachgewiesen werden können.
Diebstahl und Einbruch:
Die Teilkaskoversicherung bietet Schutz, wenn Ihr Fahrzeug entwendet wird oder wenn es zu einem Einbruch kommt. Bei Totalentwendung Ihres Fahrzeugs ersetzt die Versicherung den aktuellen Wert abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Auch im Fall eines versuchten Einbruchs, bei dem das Fahrzeug beschädigt wird, greift die Teilkaskoversicherung. Bei Einbruch oder Diebstahl müssen Sie den Vorfall umgehend der Polizei melden und einen Polizeibericht anfordern. Dieser Bericht ist ein wichtiger Nachweis für die Versicherung.
Brand- und Explosionsschäden:
Wird Ihr Fahrzeug durch Brand oder Explosion beschädigt oder zerstört, übernimmt die Teilkaskoversicherung die Kosten der Reparatur oder den Ersatz des Fahrzeugs.
Kurzschlussschäden an der Verkabelung:
Entscheidend ist, dass der Schaden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss entstanden ist
(sog. Schmorschäden). Folgeschäden sind bis zu der vertraglich vereinbarten Maximalentschädigungsgrenze mitversichert.
Bitte Beachten Sie:
Die Teil- und Vollkaskoversicherung kann mit einer Selbstbeteiligung abgeschlossen werden, deren Höhe letztlich von den einzelnen Versicherern abhängt. Wichtig ist, dass sie für jeden Schadenfall gesondert anzusetzen ist.
Kontaktdaten im Schadenfall:
Telefonnummer: 02602/ 106960
Email: info.3v-finanz@continentale.de
Wichtige Angaben und Unterlagen für die Schadenbearbeitung:
- Unfallort, Datum und Uhrzeit
- Schadenbeschreibung: Eine kurze, präzise Beschreibung des Schadens
- Fotos von der Unfallstelle und den Schäden
- Kostenvoranschlag für die Reparatur
Zusätzliche Unterlagen je nach Schadensart:
- Wildunfallbescheinigung bei Tierkollision
- Polizeibericht bei Einbruch / Diebstahl
- Feuerwehrbericht bei Brand oder Explosion
Vollkaskoschaden
Vollkaskoschaden durch Unachtsamkeit – Das kann jedem passieren.
Ob beim Einparken, ein ungünstiges Ausweichmanöver oder beim Überholen auf der Autobahn. Manchmal reichen Sekunden aus, um das Fahrzeug zu beschädigen. Und auch wenn der Schaden durch Ihre eigene Unachtsamkeit verursacht wurde, müssen Sie nicht alleine mit den Kosten und Sorgen bleiben. Hier kommt Ihre Vollkaskoversicherung ins Spiel. Sie übernimmt die Reparaturkosten, auch wenn Sie den Schaden selbst verursacht haben.
Die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Autoversicherung. Sie übernimmt die Kosten für Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, wenn diese durch einen selbst verschuldeten Unfall oder durch Vandalismus entstanden sind und lohnt sich vor allem für Neuwagen oder hochwertige Autos. Der Versicherungsschutz der Fahrzeugversicherung (Kasko) umfasst die Beschädigung, Zerstörung und Totalschaden.
Leistungen der Vollkaskoversicherung
Im Falle einer Beschädigung des Fahrzeugs oder seiner "Teile" werden die für die Reparatur erforderlichen Kosten über die Vollkaskoversicherung abgedeckt. Sofern das Fahrzeug durch die Beschädigung nicht mehr fahrbereit ist, werden auch die Abschleppkosten zur nächstgelegenen Werkstatt übernommen, sofern nicht ein Dritter zur Kostenübernahme verpflichtet ist. Auch Sachverständigenkosten werden erstattet, sofern der Versicherer der Begutachtung zugestimmt bzw. sie veranlasst hat.
Bitte beachten Sie:
Die Teil- und Vollkaskoversicherung kann mit einer Selbstbeteiligung abgeschlossen werden, deren Höhe letztlich von den einzelnen Versicherern abhängt. Wichtig ist, dass sie für jeden Schadenfall gesondert anzusetzen ist.
Kontaktdaten im Schadenfall:
Telefonnummer: 02602/ 106960
Email: info.3v-finanz@continentale.de
Wichtige Angaben und Unterlagen für die Schadenbearbeitung
- Unfallort, Datum und Uhrzeit
- Schadenbeschreibung: Eine kurze, präzise Beschreibung des Schadens
- Fotos von der Unfallstelle und den Schäden
- Kostenvoranschlag für die Reparatur
Hausratversicherung
Eine Hausratversicherung ist eine wichtige Absicherung für jeden Haushalt. Der Verlust oder die Beschädigung einer Wohnungseinrichtung, von Sammlungen und Kunstobjekten, die einem lieb und kostbar sind oder von Zubehör und Geräten für das geschätzte Hobby – das trifft jeden schmerzlich. Ganz abgesehen vom Schreck und der Enttäuschung über die verlorene Habe – wenn der eigene Hausrat z.B. durch Brand, Blitzschlag, durch Wasser, Sturm, Hagel oder durch Einbruchdiebstahl zerstört oder beschädigt wird, bedeutet dies stets einen erheblichen finanziellen Verlust. Dagegen kann man sich mit einer Hausratversicherung schützen. Im Vergleich zu den möglichen Kosten bei einem Schaden sind die Beiträge für eine Hausratversicherung in der Regel relativ günstig. Wenn man seinen Hausrat vernünftig versichert, kann man schon mit wenig Aufwand eine umfassende Absicherung erhalten.
Regulierung Hausratversicherung
Private Nutzung des Versicherungsnehmers:
- Möbel
- Gartenmöbel
- Gardinen
- Teppiche
- Pflanzen
- Bilder
- Gobelins
- Kleidung/Wäsche
- Geschirr/Besteck
- Haushaltsgeräte
- Radio, TV, Video
- Schmuck/ Sammlungen
- Lebensmittel
- Putz-/ Waschmittel
- Vorräte
- Heizmaterial
- Bargeld
Darüber hinaus sind auch versichert:
- serienmäßig produzierte Anbaumöbel/-küchen – also nicht individuell fürs Gebäude gefertigt
- privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, die der versicherten Wohnung dienen
- in das Gebäude eingefügte Sachen, die der Versicherungsnehmer als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder (z.B. vom Vermieter) übernommen hat. Voraussetzung ist allerdings, dass er für diese Sachen vereinbarungsgemäß "die Gefahr trägt".
- Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte,
- Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen
- selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Fahrräder
Versicherte Wertsachen:
Wertsachen sind u.a. Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge, Sparbücher, Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Münzen und Medaillen wie auch Antiquitäten, die über 100 Jahre alt sind (jedoch keine Möbelstücke). Für diese Wertgegenstände gilt eine allgemeine Entschädigungsgrenze: Sie beträgt 20% je Versicherungsfall, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Nach VHB 2016 gibt es neben der allgemeinen auch besondere Entschädigungsgrenzen. Sie gelten für bestimmte Wertsachen, die sich außerhalb eines verschlossenen und anerkannten Wertschutzschrankes befinden. Solche Wertschutzschränke müssen durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt sein und sofern freistehend – mindestens 200 kg schwer sein oder sofern leichter als 200 kg – nach Herstellervorgaben fachmännisch verankert oder
in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sein (Einmauerschrank).
Besondere Entschädigungsgrenzen existieren für:
- Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge (1.500 EUR)
- Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere (3.000 EUR)
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin (20.000 EUR)
Versicherte Gefahren:
Die Hausratversicherung schützt grundsätzlich den gesamten Hausrat des Versicherungsnehmers. Die versicherten Sachen müssen aber durch eine der nachstehenden Gefahren zerstört bzw. beschädigt werden oder durch sie abhandenkommen:
- Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Verpuffung, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub
- Leitungswasser
- Naturgefahren (Sturm und Hagel)
- Weitere Naturgefahren (Elementargefahren), sofern gesondert vereinbart
Versicherte Kosten:
Es ist naheliegend, dass neben den Schäden an den versicherten Sachen auch zusätzliche Schäden in Form von Kosten entstehen können. Die Hausratversicherung deckt die infolge des Versicherungsfalles notwendigen Kosten; insofern sind diese "Kostenschäden" nicht selbst Versicherungsfall, sondern durch den Versicherungsfall entstanden.
Aufräumungskosten
Dabei handelt es sich um die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Kosten für das Aufräumen der Schadenstätte, das Abfahren des Schutts und den Abtransport von zerstörten und beschädigten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern und Vernichten.
Bewegungs- und Schutzkosten
Diese "Kostenschäden" entstehen dadurch, dass Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen, um die versicherten Sachen wiederherzustellen bzw. wiederzubeschaffen.
Beispiel:
Die Möbelwand muss abgebaut werden, um an die durch Brand verursachte Schadenstelle heranzukommen.
Hotelkosten
Ist die Wohnung infolge des Schadens unbewohnbar geworden, werden die Kosten für einen Hotelaufenthalt oder eine ähnliche Unterbringung bis zur Bewohnbarkeit ersetzt – längstens für die Dauer von 100 Tagen.
Transport- und Lagerkosten
Wurde die Wohnung durch einen Schaden unbenutzbar und ist die Lagerung des Hausrates in einem noch nutzbaren Teil nicht zumutbar, werden auch Transport– und Lagerkosten übernommen; in der Regel bis zur Wiederbenutzbarkeit, längstens für die Dauer von 100 Tagen.
Schlossänderungskosten
Wenn zum Beispiel die Türschlüssel der Wohnung oder der Wertschutzschränke durch den Versicherungsfall abhandenkommen, sind auch die (notwendigen) Schlossänderungskosten versichert.
Bewachungskosten
Wurde die Wohnung unbewohnbar und besteht keine Schließvorrichtung oder sonstige Sicherung, übernimmt die Hausratversicherung die Bewachungskosten für versicherte Sachen; längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen wieder gebrauchsfähig sind, maximal für die Dauer von 48 Stunden.
Reparaturkosten für Gebäudeschäden
Wird das Gebäude im Bereich der Wohnung durch einen Einbruchdiebstahl, Raub oder deren Versuch beschädigt, übernimmt die Hausratversicherung die Reparaturkosten; dies gilt auch für Gebäudebeschädigungen innerhalb der Wohnung, die durch Vandalismus nach einem Einbruch oder einer Beraubung entstanden sind.
Neuwertentschädigung im Schadensfall:
Die Hausratversicherung entschädigt im Schadensfall zum Neuwert. Das bedeutet, dass der Versicherer die Kosten übernimmt, die notwendig sind, um einen beschädigten oder zerstörten Gegenstand in gleicher Art und Qualität neu zu beschaffen – also zum aktuellen Neupreis.
Kontaktdaten im Schadenfall:
- Telefonnummer: 02602/ 106960
- Email: info.3v-finanz@continentale.de
Wichtige Angaben und Unterlagen für die Schadenbearbeitung:
- Schadendatum
- Schadenbeschreibung: Eine kurze, präzise Beschreibung des Schadens
- Schadenfotos
- Kostenvoranschlag für die Reparatur
Schnelle Schadenregulierung
Im Schadensfall sorgt die Hausratversicherung dafür, dass Sie schnell und unkompliziert eine Entschädigung erhalten, um beschädigte oder gestohlene Gegenstände zu ersetzen. Dadurch können Sie schnell wieder zu Ihrer gewohnten Lebensqualität zurückkehren.
Wohngebäudeversicherung
Unvorhersehbare Ereignisse wie ein Brand oder Wasserschaden können hohe finanzielle Schäden verursachen. Eine Wohngebäudeversicherung hilft, diese Risiken abzusichern. Sie kann zwar keine Schäden verhindern, stellt aber im Schadenfall die finanziellen Mittel zur Verfügung, um zerstörtes oder beschädigtes Eigentum wiederzubeschaffen.
Die Wohngebäudeversicherung schützt Eigentümer von Wohnimmobilien vor den finanziellen Folgen von Schäden, die am Gebäude entstehen können. Diese Versicherung ist besonders wichtig für Hausbesitzer, da sie bei verschiedenen Risiken greift und somit eine wertvolle Absicherung darstellt.
Regulierung Wohngebäudeversicherung
Der Versicherungsschutz ist wichtig für:
- Immobilienbesitzer
- Personen, die sich für den Erwerb oder die Errichtung eines Hauses interessieren (z.B. Bausparer)
- Hausbesitzer, die z.B. An- oder Ausbauten vorhaben
- Eigentümergemeinschaften, da sie nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zum Abschluss einer Feuerversicherung verpflichtet sind.
Ein weiterer Aspekt, der die Besonderheit dieses Versicherungsschutzes unterstreicht:
Neben dem Schutz des Gebäudeeigentümers vor Zerstörung oder Beschädigung, ist die Wohngebäudeversicherung im Besonderen ein geeignetes Instrument, um die Bereitstellung von sog. Realkrediten zu erleichtern. Wer Geld zum Bauen bzw. zum Kauf einer Immobilie benötigt, muss den Auflagen des Kreditgebers Folge leisten und eine Gebäudeversicherung abschließen - kein Kreditgeber wird das zu finanzierende Objekt dem Risiko der Zerstörung bzw. Beschädigung aussetzen. Die Vergabe eines Darlehens ist mithin an einen entsprechenden Versicherungsschutz gekoppelt.
Was ist versichert:
- Gebäude:
Gebäude mit ihren Gebäudebestandteilen und dem Gebäudezubehör; darüber hinaus auch die unmittelbar an das Gebäude anschließenden Terrassen auf dem Versicherungsgrundstück. unbewegliche Sachen und wesentliche Bestandteile eines Grundstücks, die mit dem Erdboden fest und dauerhaft verbundene Bauwerke, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden und gegen äußere Einflüsse geschützt sind.
- Gebäudebestandteile:
ins Gebäude eingefügte Sachen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, dazu gehören auch Einbaumöbel/-küchen, die individuell für das Gebäude geplant und gefertigt wurden.
Weitere Beispiele sind Türen, Fenster, Tapeten und Teppiche sowie Heizungsanlagen.
- Grundstücksbestandteile
Als Grundstücksbestandteile gelten die mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks fest verbundenen Sachen, soweit sie sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden und es gesondert vereinbart wurde, gelten die aufgeführten Sachen (z.B. Carports, Gewächs- und Gartenhäuser, Grundstückseinfriedungen (auch Hecken), Hof- und Gehwegbefestigungen, Hundehütten, Masten- und Freileitungen sowie Wege- und Gartenbeleuchtungen) als mitversichert.
Versicherte Gefahren und Schäden:
- Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz
- Explosion, Verpuffung, Implosion
- Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
- Leitungswasser, Rohrbruch
- Naturgefahren: Sturm, Hagel
- Elementar: Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch
Wichtige Leistungen der Wohngebäudeversicherung
Reparaturkosten:
wir übernehmen die Kosten für die Reparatur des Gebäudes nach einem versicherten Schaden.
Wiederherstellung des Gebäudes:
Im Falle eines Totalverlusts werden die Kosten für den Wiederaufbau des Hauses übernommen, am gleichen Versicherungsort, in gleicher Art und Güte.
Bewegungskosten und Schutzkosten:
Diese "Kostenschäden" entstehen dadurch, dass Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen, um die versicherten Sachen wiederherzustellen bzw. wiederzubeschaffen.
Beispiel:
Nach einem Leitungswasserschaden müssen Schränke, Tische und Stühle aus dem Zimmer geräumt werden, um den beschädigten Parkettboden reparieren zu können.
Mietausfall für vermietete Wohnräume
Wenn der Mieter berechtigt ist, die Miete ganz oder teilweise (wegen des Schadens) zu verweigern, ersetzt die Wohngebäudeversicherung dem Vermieter einen solchen Vermögensnachteil (= Mietausfall) einschließlich fortlaufender Mietnebenkosten.
Neuwertentschädigung im Schadensfall:
Die Hausratversicherung entschädigt im Schadensfall zum Neuwert. Das bedeutet, dass der Versicherer die Kosten übernimmt, die notwendig sind, um einen beschädigten oder zerstörten Gegenstand in gleicher Art und Qualität neu zu beschaffen – also zum aktuellen Neupreis.
Neuwertentschädigung im Schadensfall:
Die Wohngebäudeversicherung entschädigt im Schadensfall zum Neuwert. Das bedeutet, dass der Versicherer die Kosten übernimmt, die notwendig sind, um Beschädigungen oder Zerstörung am Gebäude in gleicher Art und Güte neu zu beschaffen – also zum aktuellen Neupreis.
Kontaktdaten im Schadenfall:
Telefonnummer oder WhatsApp: 02602/ 106960
Email: info.3v-finanz@continentale.de
Wichtige Angaben und Unterlagen für die Schadenbearbeitung
Schadendatum
Schadenbeschreibung: Eine kurze, präzise Beschreibung des Schadens
Schadenfotos
Kostenvoranschlag für die Reparatur
Private Haftpflichtversicherung – Schutz, der im Alltag zählt
Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit – und schon ist es passiert:
eine zerbrochene Fensterscheibe mag man vielleicht noch aus der eigenen Tasche zahlen.
Aber was ist, wenn der Schaden in die Tausende geht? Das teure Smartphone eines Freundes fällt zu Boden, beim Fahrradfahren wird versehentlich ein parkendes Auto beschädigt oder ein Fußgänger stürzt, weil er über den eigenen Hund stolpert und verursacht dadurch einen Verkehrsunfall mit Personenschäden. In solchen Fällen haftet man mit seinem gesamten Privatvermögen – und das kann teuer werden.
Der Paragraph 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besagt:
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet".
Genau hier greift die private Haftpflichtversicherung, wenn man unabsichtlich einem Dritten einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zufügt. Sie gehört zu den wichtigsten freiwilligen Versicherungen überhaupt.
Regulierung Haftpflichtversicherung
Vorteile der privaten Haftpflichtversicherung auf einen Blick:
- Umfassender Schutz im Alltag: Ob Missgeschick in der Freizeit, beim Sport oder auf Reisen – der Versicherungsschutz gilt weltweit rund um die Uhr.
- Versicherungsschutz für Mietsachschäden: Beschädigungen, die an Ihrer gemieteten Wohnung oder gemieteten Haus und deren fest verbauten Bestandteilen entstehen. Dazu gehören zum Beispiel Türen, Böden, Einbauküchen und Armaturen im Badezimmer.
- Die private Haftpflichtversicherung dient als passiver Rechtsschutz. Sie prüft die Haftpflichtfrage und wehrt unberechtigte Forderungen notfalls auch vor Gericht ab
- Sicherheit für die ganze Familie: In vielen Tarifen sind Ehepartner, Kinder oder auch unverheiratete Lebensgemeinschaften automatisch mitversichert.
- Günstige Tarife, großer Nutzen: Schon für geringe monatliche Beträge erhalten Sie bestmöglichen Schutz – mit hohen Deckungssummen für Sach- und Personenschäden.
- Versicherungsschutz auch im Ausland
Entschädigung von Haftpflichtschäden:
Die Leistung bei Haftpflichtschäden bemisst sich nach dem tatsächlichen Wert, der sogenannte Zeitwert. Der Zeitwert ist der Betrag, den ein versicherter Gegenstand zum Zeitpunkt des Schadensfalls wert ist. Bei einem gebrauchten Gegenstand wird der Zeitwert anhand des Alters und des Zustands, der Abnutzung ermittelt. Der Geschädigte soll nach der Schadensregulierung nicht schlechter, aber auch nicht bessergestellt werden, als ohne den Schaden. Somit werden beschädigte Gegenstände, wenn möglich, repariert. Ist dies nicht möglich, wird der tatsächliche Wert ersetzt.
Neuwertentschädigung:
Ist der beschädigte Gegenstand nicht älter als 12 Monate ab Kaufdatum, leistet der Versicherer für Sachschäden, auf Wunsch des Versicherungsnehmers, zum Neuwert. Die Höchstentschädigung ist hierbei auf 3.000 EUR je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt.
Ausgeschlossen von der Neuwertentschädigung bleiben Schäden an:
- Elektronischen Geräten (z.B. mobile Kommunikationsmittel jeglicher Art, Computer jeglicher Art, auch tragbare Computersysteme, tragbare Musik- und Videowiedergabegeräte, E-Book-Reader),
- Film- und Fotoapparate einschließlich Objektive,
- Brillen jeder Art und Ferngläser
Kontaktdaten im Schadenfall:
Telefonnummer oder WhatsApp: 02602/ 106960
Email: info.3v-finanz@continentale.de
Wichtige Angaben und Unterlagen für die Schadenbearbeitung:
- Schadendatum, Schadenort
- Schadenbeschreibung: Eine kurze, präzise Beschreibung des Schadens
- Daten und Bankverbindung des Anspruchstellers für die Erstattung
- Anschaffungsrechnung der beschädigten Sache (für die Zeitwertermittlung)
- Schadenfotos
- Kostenvoranschlag für die Reparatur