
Ihre Vorteile mit moderner betrieblicher Altersversorgung Continentale: Ingo & Simon Berscheid
Zukunft sichern – gemeinsam wachsen
In Zeiten des Fachkräftemangels und steigender Anforderungen an soziale Verantwortung wird die betriebliche Altersversorgung (bAV) mehr denn je zum strategischen Erfolgsfaktor. Sie ist nicht nur ein starkes Argument im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeitende, sondern zeigt auch Ihre Wertschätzung gegenüber dem bestehenden Team. Gleichzeitig profitieren Sie als Arbeitgeber von attraktiven steuerlichen Vorteilen und einem Imagegewinn.
Effektiv vorsorgen – mithilfe des Arbeitgebers
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) bietet eine zusätzliche Altersvorsorge über den Arbeitgeber und ist in Deutschland in verschiedene Durchführungswege unterteilt. Jeder dieser Wege ermöglicht eine individuelle Gestaltung der Altersvorsorge und bietet unterschiedliche steuerliche Vorteile.
Ihre Vorteile mit moderner betrieblicher Altersversorgung (bAV)
Die Continentale bietet Ihnen flexible, maßgeschneiderte Lösungen für jede Unternehmensgröße – vom Kleinunternehmen bis zum mittelständischen Betrieb. Als Einzel- oder Kollektivvertrag im Rahmen der Direktversicherung, Unterstützungskasse oder Pensionszusage: Wir finden den passenden Weg für Ihre Ziele – verständlich, effizient und individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.
Ihre Möglichkeiten mit der betrieblichen Altersversorgung

Direktversicherung
Die Direktversicherung ermöglicht es Arbeitgebern, ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge in Form einer Alters- oder Invaliditätsleistung anzubieten, die steuerliche Vorteile für beide Seiten bietet. Die Direktversicherung ist der einfachste und beliebteste Weg zu der Versorgung Ihrer Mitarbeiter und bildet die Basis der betrieblichen Altersversorgung.

Kollektivvertrag
Ein Kollektivvertrag zur Direktversicherung regelt die einheitlichen Rahmenbedingungen für eine betriebliche Altersvorsorge für eine Gruppe von Arbeitnehmern eines Betriebes. Durch kollektive Vereinbarungen können Sie und Ihre Mitarbeiter von Vorteilen profitieren - vereinfachte Gesundheitsprüfung, bessere Konditionen und weniger Verwaltungsaufwand.

Unterstützungskasse
Für die ergänzende Versorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH, sowie von Fach- und Führungskräften reicht die Direktversicherung allein oft nicht aus. Ihre Versorgung kann durch die Unterstützungskasse ergänzt werden. Hier sind Beiträge in nahezu unbegrenzter Höhe steuerfrei. So können Sie für Ihre Fach- und Führungskräfte auch höhere Leistungen absichern.

Pensionszusage
Die Pensionszusage ist die ursprünglichste und flexibelste Form der bAV. Sie bietet Arbeitgebern die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern eine maßgeschneiderte Altersvorsorge mit festen Leistungen im Ruhestand zuzusichern. Mit der Continentale Rückdeckungsversicherung sind die Leistungen Ihrer Arbeitnehmer bestens abgesichert.
In allen Durchführungswegen bieten wir maßgeschneiderte Lösungen und verschiedene Anlagekonzepte an. Sie profitieren von unseren hervorragenden Produkten und Dienstleistungen, die mehrfach ausgezeichnet worden sind.
Vertrauen, das bleibt.
Die Continentale Lebensversicherung AG ist Teil des Continentale Versicherungsverbundes, einem der großen deutschen Versicherer. Ein typischer Versicherungskonzern ist der Verbund jedoch nicht. Denn bereits seit der Gründung der Muttergesellschaft im Jahre 1926 ist er ein „Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit”. Daher stellt er die Menschen und ihre Bedürfnisse in den Mittelpunkt.
Nur so kann der Verbund seinen Ansprüchen treu bleiben und nachhaltige Transparenz, Sicherheit und Stabilität bieten. Oder wie wir es nennen: Vertrauen, das bleibt.
Wissenswertes zur betrieblichen Altersversorgung (bAV)
Hier erfahren Sie noch mehr zu den drei Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) der Continentale: der Direktversicherung, der Unterstützungskasse und der Pensionszusage.
Direktversicherung – die einfache bAV-Lösung
Die Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit der Direktversicherung sind zahlreich.
Die Direktversicherung ist eine beliebte Form der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), bei der der Arbeitgeber eine Lebens- oder Rentenversicherung für den Arbeitnehmer abschließt.
Sie bietet sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer attraktive Vorteile. Arbeitgeber profitieren von einer steigenden Attraktivität, während Arbeitnehmer von steuerlichen Vergünstigungen, einer Ersparnis bei den Sozialversicherungsabgaben und einer sicheren Altersvorsorge profitieren. Bei einem Arbeitgeberwechsel kann die Direktversicherung auf den neuen Arbeitgeber übertragen oder privat fortgeführt werden.
Die Beiträge werden oft über eine Entgeltumwandlung finanziert, sodass ein Teil des Bruttogehalts direkt in die Versicherung fließt und das mit staatlicher Förderung.
Wie funktioniert die Förderung der bAV durch Entgeltumwandlung?
Der Staat fördert die Entgeltumwandlung Ihrer Mitarbeiter zugunsten einer Direktversicherung im Rahmen der bAV zweifach:
- Für Beiträge bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung – 2025 sind das monatlich 322 Euro – fallen in der Regel keine Sozialabgaben an.
- Zudem sind die Beiträge zur Direktversicherung in 2025 bis zu 644 Euro monatlich steuerfrei und verringern so die aktuelle Steuerlast.
- Die Direktversicherung kann ab dem 62. Lebensjahr als Rentenzahlung oder alternativ als Kapitalauszahlung in Anspruch genommen werden.
- Erst die Leistungen aus der Direktversicherung unterliegen der Steuerpflicht sowie ggf. der Sozialabgabenpflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner (KVdR).
Verdoppeln Sie den Beitrag Ihrer Arbeitnehmer zur Altersvorsorge!
Spart der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung (bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der DRV) des Arbeitnehmers Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, so ist er seit dem 01.01.2019 verpflichtet, diese Ersparnis an den Arbeitnehmer weiterzugeben. Alternativ kann er einen pauschalen Zuschuss in Höhe von mindestens 15% der Entgeltumwandlung zahlen.
Gehaltsabrechnung
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ohne bAV
|
mit bAV
|
---|---|---|
Bruttogehalt
|
3.500 € |
3.500 € |
Arbeitnehmer-Beitrag bAV
|
- 0 € |
- 100 € |
Arbeitnehmer-Zuschuss bAV
|
0 € |
15 € |
Gesamt-Beitrag zur Direktversicherung
(Ihr "Anlagebetrag") |
0 € |
115 € |
Steuer- und Sozialversicherungspflichtiges Bruttogehalt
|
3.500 € |
3.400 € |
Individuelle Steuer
|
- 459 € |
- 434 € |
Sozialversicherung
|
- 754 € |
-733 € |
Nettogehalt
|
2.287 € |
2.233 € |
Effektiver Beitrag zur Direktversicherung
("Nettoaufwand Ihres Arbeitnehmers") |
54 € |
Viele Unternehmen beteiligen sich in Wahrnehmung ihrer sozialen Verantwortung freiwillig sogar mit einem höheren Zuschuss zur Entgeltumwandlung an der Altersversorgung Ihrer Mitarbeiter, was die Direktversicherung zu einer lohnenden Option für beide Seiten macht.
Eine besondere Wertschätzung bringen Sie Ihren Arbeitnehmern entgegen, wenn Sie sich für eine zusätzliche rein arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung z. B. in Form einer Berufsunfähigkeitsabsicherung entscheiden.
Direktversicherung als Förder-Rente
Besonders für Arbeitnehmer mit geringem Gehalt ist es oft schwierig, ausreichend für das Alter vorzusorgen. Durch die gezielte Nutzung der §100 EStG-Förderung können Unternehmen von attraktiven steuerlichen Vorteilen profitieren, während sie durch eine arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung gleichzeitig ihre Mitarbeiter in der Altersvorsorge unterstützen. Dies stärkt nicht nur die Arbeitgebermarke, sondern trägt auch zur langfristigen Bindung der Arbeitnehmer bei.
So profitiert der Arbeitgeber – ein Beispiel
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---|---|
Arbeitgeber-Beitrag p.a. (Höchstbeitrag)
|
960,00 € |
Geringverdiener-Förderung 30 % (Lohnsteuerabzug)
|
288,00 € |
Steuerersparnis im Unternehmen ca. 30 %¹
|
201,60 € |
Effektivaufwand für den Arbeitgeber
|
470,40 € |
Förderquote
|
51 % |
Der Kollektivvertrag – Flexible Vergünstigungsmöglichkeiten in der betrieblichen Altersversorgung
Ein Kollektivvertrag für mehrere Mitarbeiter
Ein Kollektivvertrag zur betrieblichen Altersversorgung regelt die Leistungen der Altersvorsorge für eine Gruppe von Arbeitnehmern innerhalb Ihres Unternehmens.
Ihre Arbeitnehmer profitieren von vorteilhaften Rahmenbedingungen, besseren Konditionen und Kostenvorteilen durch eine größere Anzahl an Versicherten.
Zudem wird der administrative Aufwand für Sie als Arbeitgeber reduziert, da standardisierte Vereinbarungen und Prozesse festgelegt werden.
Welche Rahmenbedingungen gelten bei der Einrichtung eines Kollektivvertrags?
-
die Einrichtung ist möglich, wenn Sie mindestens 5 Mitarbeiter versichern
-
bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Einrichtung ab 10 Mitarbeitern möglich, dann auch mit vereinfachter Gesundheitsprüfung
Anbindung an ein Kollektiv als Einzelperson
Als Arbeitgeber können Sie sich auch bei Einzelverträgen einem Arbeitgeberverband anschließen und von günstigeren Konditionen profitieren.
Unterstützungskasse – intelligente Lösung, wenn es mehr bAV sein soll
Die Unterstützungskasse ermöglicht die Einrichtung von betrieblichen Versorgungswerken – auch dort, wo die Direktversicherung bereits ausgeschöpft ist oder gar nicht eingesetzt werden kann.
Für die Versorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH sowie von Fach- und Führungskräften reicht die Direktversicherung alleine oft nicht aus. Ihre Versorgung kann durch eine Unterstützungskassenversorgung ergänzt werden.
Die Continentale Unterstützungskasse GmbH (CUK) bietet als Gruppen-Unterstützungskasse auch kleinen und mittelständischen Unternehmen, die keine eigene Unterstützungskasse einrichten und verwalten möchten, die Möglichkeit, diesen Weg für die Durchführung ihrer betrieblichen Altersversorgung zu nutzen.
Die Zuwendungen zur Unterstützungskasse sind nahezu unbegrenzt steuerfrei.
Pensionszusage – Betriebliche Vorsorge für Fach- und Führungskräfte
Die ursprüngliche und flexibelste Form der betrieblichen Altersversorgung ist die Pensions- oder Direktzusage. Hierbei verspricht der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung und verpflichtet sich, die Leistungen im Versorgungsfall selbst zu erbringen. Damit die erforderlichen Mittel jederzeit bereitstehen, bieten wir Ihnen die Absicherung der Zusagen über eine Rückdeckungsversicherung bei der Continentale.
Die Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung kommt heute insbesondere bei der Versorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH, Vorständen einer AG oder sehr gut verdienenden Fach- und Führungskräften zum Einsatz. Auch Tantieme- oder andere Einmalzahlungen können auf diese Weise in betriebliche Altersversorgung umgewandelt werden. Dabei sind die Beiträge zu einer Pensionszusage nahezu unbegrenzt steuerfrei.
Die Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung kommt heute insbesondere bei der Versorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH, Vorständen einer AG oder sehr gut verdienenden Fach- und Führungskräften zum Einsatz. Auch Tantieme- oder andere Einmalzahlungen können auf diese Weise in betriebliche Altersversorgung umgewandelt werden. Dabei sind die Beiträge zu einer Pensionszusage nahezu unbegrenzt steuerfrei.
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