Bezirksdirektion Li und Hu GmbH
Bezirksdirektion Li und Hu GmbH

Schadenregulierung Continentale: Li und Hu GmbH

Auf dieser Seite:

Schadenregulierung direkt vor Ort – Wir helfen Ihnen im Notfall gerne weiter

Schnell, zuverlässig und immer mit einem Lächeln – auch wenn der Papierkram manchmal etwas mehr Geduld verlangt.
Shau-Njo Hu & Fu Lung Li, Agenturinhaber

Dank der Regulierungsvollmacht unserer Agentur in Höhe von 4.500 Euro können wir Sie im Schadensfall schnell und unkompliziert unterstützen – persönlich, zuverlässig und direkt vor Ort.

Schäden in den Bereichen Sach-, Haftpflicht- und Kfz-Kaskoversicherung bis zu dieser Summe können wir eigenständig regulieren. Das sorgt für eine zügige Abwicklung und entlastet Sie in jeder Hinsicht.

In enger Zusammenarbeit mit unseren erfahrenen Partnerfirmen in Ennepetal und Umgebung koordinieren wir für Sie den gesamten Schadenprozess – von der Schadensmeldung bis zur Instandsetzung. Selbstverständlich können Sie auch Handwerksbetriebe Ihres Vertrauens beauftragen.

Unverschuldet in einen Unfall geraten? Wir sind für Sie da!

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  1. Nur 7 Klicks bis zur Beauftragung – einfach und bequem.
  2. Rückmeldung innerhalb einer Stunde: Wir rufen Sie an und nehmen den Schaden vollständig auf.
  3. Schnelle Ersteinschätzung der Haftung durch unsere erfahrenen Anwälte.
  4. Risikofrei beauftragen: 
  • Bei klarer Haftung rechnen wir direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.
  • Ist die Haftung nicht eindeutig, klären wir alles mit Ihnen – kostenfrei und transparent.
     

Vertrauen Sie auf Qualität:

Unser Partner fairforce.one erreicht mit 4,5 Sternen bei über 2.000 Bewertungen auf Trustpilot die höchste Kundenzufriedenheit im Markt.

Wohngebäudeversicherung

Damit wir den Schaden schnell bearbeiten können, benötigen wir folgende Unterlagen:

Beispiel: Leitungswasserschaden

  • Bilder vom Schaden

  • Kurze Schadensschilderung (Was ist wann und wie passiert?)

  • Kostenvoranschlag
    (Bitte beachten: Bei Abrechnung nach KVA können maximal 70 % des Nettobetrags erstattet werden)

Wichtig – Ihre Schadensminderungspflicht:
Unternehmen Sie bitte alles Zumutbare, um den Schaden zu minimieren:

  • Bekannte Ursache (z. B. Rohrbruch): Beauftragen Sie umgehend einen Handwerker und leiten Sie erste Maßnahmen ein (z. B. Wasser abstellen, Trocknung starten).

  • Unbekannte Ursache: Eine Leckortung kann vorab durchgeführt werden – die Kosten übernehmen wir, sofern es sich um einen versicherten Schadensfall handelt. Bei Unsicherheiten rufen Sie uns gerne an.

Beispiel 2: Sturmschaden

  • Bilder vom Schaden

  • Kurze Schadensschilderung

  • Kostenvoranschlag
    (Bei Abrechnung nach KVA können maximal 70 % des Nettobetrags erstattet werden)

Wichtig – Ihre Schadensminderungspflicht:
Unternehmen Sie alles, um den Schaden zu minimieren:

  • Bekannte Ursache (z. B. herabfallende Äste): Beauftragen Sie umgehend einen Handwerker, um das beschädigte Dach oder Fenster zu sichern.

  • Unbekannte Ursache: Sollte der Schaden nicht eindeutig erklärbar sein, empfehlen wir eine schnelle Leckortung. Die Kosten übernehmen wir, wenn es sich um einen versicherten Schadensfall handelt.

Tipp:
Wir arbeiten mit zuverlässigen Handwerksbetrieben zusammen, die Sie direkt beauftragen können. Kontaktieren Sie uns, wir helfen bei der Vermittlung.

Hinweis:
Senden Sie alle Kostenvoranschläge und Rechnungen vorab an uns, damit wir eine Vorabprüfung durchführen können. Erst nach Prüfung erfolgt die Freigabe zur Beauftragung.

Hausratversicherung

Bei Einbruch oder Diebstahl:

  • Polizeiliche Anzeige / Polizeibericht
  • Fotos von Einbruchspuren (z. B. beschädigte Tür oder Fenster)
  • Kurze Schilderung des Schadenhergangs
  • Anschaffungsnachweise (z. B. Rechnung oder Kontoauszug)
  • Alternativ: Fotos der entwendeten Gegenstände, falls vorhanden
     

Bei Hausratschäden (z. B. durch Wasser, Feuer, Sturm):

  • Fotos des Schadens
  • Kurze Beschreibung, was beschädigt wurde und wie es passiert ist
  • Rechnungen oder Belege zu beschädigten Gegenständen

Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto schneller können wir helfen. Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit persönlich zur Seite.

Glasschaden

  • Fotos des Schadens
  • Rechnung vom Glaser (bitte beachten: Glasschäden können erst nach Fertigstellung der Reparatur und Vorlage der Rechnung entschädigt werden)

Haftpflichtversicherung (Schaden an fremdem Eigentum)

  • Bilder vom Schaden 
  • kurze Schadenschilderung (wann?;was/wer?; wo?; wie?)
  • Anschaffungsrechnung des Geschädigten oder Kostenvoranschlag für Reparatur oder Ersatz (z.B. bei beschädigten Gegenständen)

Kfz-Vollkasko – Ihr Schutz bei Eigenschäden und Vandalismus

Die Vollkaskoversicherung greift nicht nur bei Unfällen, sondern auch bei Eigenschäden und mutwilliger Beschädigung durch Dritte, wie z. B. Vandalismus.

Was ist ein Eigenschaden?
Ein Eigenschaden entsteht, wenn Sie selbst Ihr Fahrzeug beschädigen – zum Beispiel beim Rangieren gegen die eigene Garage oder beim Rückwärtsfahren gegen ein eigenes geparktes Auto.

Vandalismus – aber bitte richtig:

Die Vollkasko zahlt bei mutwilliger Beschädigung durch Dritte – z. B. Fahrerflucht, zerkratzter Lack, eingetretene Spiegel oder beschädigte Reifen.
Wichtig: Es muss sich um eine sogenannte Massenbeschädigung handeln – also z. B. mehrere beschädigte Fahrzeuge in einer Straße.
Einzelfälle, bei denen nur Ihr Fahrzeug betroffen ist und kein Täter ermittelt werden kann, gelten nicht automatisch als Vandalismus im versicherungsrechtlichen Sinn.

Für die Schadensmeldung benötigen wir:

  • Schilderung des Schadenhergangs
  • Fotos der Schäden (komplett mit sichtbarem Kennzeichen; einmal die betroffene schadensstelle)
  • Polizeiliche Anzeige / Aktenzeichen (besonders bei Vandalismus)
  • Kostenvoranschlag oder Reparaturrechnung

Tipp: Melden Sie den Schaden zügig und vollständig – je klarer die Unterlagen, desto schneller können wir helfen
 

Kfz-Teilkasko

Wie bei der Vollkasko benötigen wir:

  • Bilder:

    • Komplette Fahrzeugansicht mit Kennzeichen

    • Detailaufnahme der Schadensstelle

  • Kurze Schadensschilderung

Partner bei Glasbruchschäden:
Gerne können Sie unseren Partner Wintec Autoglas in Anspruch nehmen.

Ihre Vorteile:

  • Kostenfreier Vor-Ort-Service

  • Hol- und Bringservice

  • Kostenloses Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur

Rufen Sie uns kurz an – wir veranlassen gerne einen Rückruf durch Wintec. Alternativ können Sie auch Carglas oder Ihre freie Werkstatt wählen. In diesem Fall senden Sie uns bitte den Kostenvoranschlag zu.

 

Bei Unsicherheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob es sich um einen versicherten Schaden handelt oder wie der Schaden gemeldet bzw. bearbeitet wird, kontaktieren Sie uns einfach. Wir helfen Ihnen gerne weiter!