Geschäftsstelle Allam und Tasche

Kunden werben Kunden
Continentale: Allam und Tasche

Mit der Teilnahme an der "Kunden werben Kunden"-Aktion erkennen Sie die folgenden Teilnahmebedingungen an:

Wer kann werben?

  • Kunden der Allam & Tasche KG.

Wer kann nicht teilnehmen?

  • Kunden einer anderen Continentale Versicherungsagentur
  • Mitarbeiter, Vermittler des Continentale Versicherungsverbundes

Voraussetzung für die korrekte Teilnahme am "Kunden werben Kunden"-Programm

Der Kunde teilt uns formlos schriftlich oder mündlich den Namen des Interessenten mit.

Voraussetzungen für den Erhalt der Prämie

  • Der Neukunde hatte noch nie eine Geschäftsbeziehung zur Allam & Tasche KG.
  • Der Neukunde schließt aufgrund der Empfehlung eine der folgenden Versicherungen über die Allam & Tasche KG ab:
    Kfz- (ausgenommen: Mopedversicherung), Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Hausrat-, Unfall-, Wohngebäudeversicherung, Risikolebens-, Berufsunfähigkeits-, Sterbegeld-, Rentenversicherung (Rürup Rente, Riester Rente, Sofortrente), Krankenzusatzversicherung (ausgenommen Reisekrankenversicherung)
  • Der Versicherungsvertrag zwischen dem Neukunden und dem Continentale Versicherungsverbund kommt zustande. Der erste Versicherungsbeitrag ist innerhalb eines Jahres fällig und wurde bezahlt.
  • Der vom Neukunden abgeschlossene Versicherungsvertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten.
  • Eine rückwirkende Teilnahme für Versicherungsverträge, die vor dieser Aktion geschlossen worden sind, löst keinen Anspruch auf die Prämie aus.

Wert und Gültigkeit der Prämie

Für die Werbung eines Neukunden erhält der Kunde einen Warengutschein beim ausgewählten Partner im Wert von 20 Euro. Wir honorieren die Werbung pro Neukunde und nicht pro abgeschlossenen Vertrag.

Gutscheinversand

Ein angeforderter Gutschein wird persönlich oder auf dem Postweg ausgehändigt.

Gültigkeit der Gutscheine

Das Einlösen der Gutscheine ist nur innerhalb der auf den Gutscheinen angegebenen Fristen möglich. Die Gutscheine sind auf andere Personen übertragbar. Im Übrigen gelten die üblichen Bedingungen für das Einlösen von Gutscheinen beim jeweiligen Anbieter. Eine Barabgeltung des Gutscheinwertes oder Verrechnung mit dem Versicherungsbeitrag ist nicht möglich.