Geschäftsstelle
Karl-Heinz Conrad
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Schwalbach
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Die betriebliche Altersversorgung steht jedem Arbeitnehmer zu. Das hat der Gesetzgeber schon im Jahr 2002 gesetzlich verankert. Und so funktioniert das: Statt es auszuzahlen, wird ein Teil Ihres Gehaltes für die spätere Betriebs-Rente in eine betriebliche Altersversorgung umgewandelt. So eine Entgeltumwandlung bringt eine erfreuliche Ersparnis bei Steuern und Sozialgaben. Und das freut Chefs und Mitarbeiter gleichermaßen.
Betriebe mit Kollektivverträgen können ihren Mitarbeitern oft besonders attraktive Modelle anbieten. Doch die betriebliche Altersversorgung hält noch viel mehr bereit, um mit staatlicher Förderung für die spätere Rente effektiv vorzusorgen.
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