Bezirksdirektion Wilhelm Reinecke

Service-Point der Continentale BKK
Continentale: Wilhelm Reinecke

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Endlich Schluss mit Callcentern, ewiger Warteschleifenmusik, wechselnden Gesprächspartner und unnötigen Wegen im Leistungsfall!

Bundesweit sind Vertriebspartner des Continentale Versicherungsverbundes mit Service-Points der Continentale BKK als Kontakt-, Informations- und Annahmestelle im Einsatz. Auch bei uns in der Agentur Wilhelm Reinecke kümmern wir uns um Ihre umfangreiche Gesundheitsvorsorge.

Gesetzlicher Schutz mit hervorragenden Extraleistungen Ihre Continentale Betriebskrankenkasse z. B.

  • Bonusprogramm „Mehr Gesundheit“ – Bis zu 315 Euro pro Jahr für alle Bonus Beginner
  • Präventionszuschüsse bis zu 250 Euro jährlich
  • Osteopathie: Erstattung osteopathischer Behandlungskosten nach ärztlicher Verordnung bis 160 Euro pro Kalenderjahr  

Start in die private Ergänzung mit extra günstigen Monatsbeiträgen für BKK Mitglieder mit Ihre Continentale Krankenversicherung a.G.

Gesetzliche und Private arbeiten Hand in Hand – Der Continentale Partnerservice

  • Im Leistungsfall reichen Sie Ihre Unterlagen nur einmal bei einem der beiden Partner ein. Der Rest läuft automatisch. Das spart Zeit und kostet Sie keinen Cent extra.

Sichern Sie sich diese und viele weitere Vorteile, wir informieren Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
 

Kassenwechsel leicht gemacht

Sie möchten wissen, wie der Wechsel genau funktioniert, dann erhalten Sie vorab schon wichtige Informationen:
  • Für einen Kassenwechsel – also einem Wechsel innerhalb der GKV - ist seit dem 01.01.2021 nur noch die Beitrittserklärung bei der neuen Krankenkasse nötig. Um die Kündigung der alten Mitgliedschaft kümmert sich die neu gewählte Kasse. 
  • Die Bindungsfrist an die gewählte Krankenkasse beträgt 12 Monate. Danach ist ein Wechsel zu einer anderen GKV jederzeit möglich. Eine Gesundheitsprüfung kennt die GKV nicht. 
  • Mit jeder neuen Beschäftigung können versicherungspflichtige Mitglieder sofort Ihre Kasse wechseln. Hierzu ist ebenfalls keine Kündigung nötig. Auch eine eventuell noch nicht erfüllte Bindungsfrist entfällt in diesem Fall.
  • Das gleiche gilt für einen Wechsel im Versicherungsstatus - z. B. durch Überschreitung der Versicherungspflicht- bzw. Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) beim Wechsel in eine freiwillige Mitgliedschaft.
  • Sie benötigen ein Foto für die elektronische Gesundheitskarte und eine Beitrittserklärung inklusive eventuelle zusätzliche Bescheinigungen wie z. B. für Studenten die Immatrikulationsbescheinigung      

Sprechen Sie uns einfach, wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!