Damit Stillstand nicht zum Risiko wird.

Die Betriebsschließungs-Versicherung der Continentale schützt Umsatz und Liquidität.

  • Schutz bei behördlicher SchließungSichert Sie bei meldepflichtigen Ereignissen, Tätigkeitsverboten und Auflagen ab.

  • Finanzielle Stabilität im Ernstfall
    Wir übernehmen Fixkosten, Löhne, Gewinneinbußen und notwendige Maßnahmen.

  • Starker Rückhalt im SchließungsfallVerlässlich an Ihrer Seite – auch bei längeren Ausfällen und Folgekosten.

Finanzielle Stabilität – auch wenn Sie schließen müssen. 

Mit der KuBuS® Betriebsschließungs-Versicherung sichern Sie die wirtschaftliche Stabilität Ihres Unternehmens, etwa wenn Behörden beispielsweise beim Auftreten einer meldepflichtigen Krankheit eine vorübergehende Schließung anordnen. Unsere Betriebsschließungs-Versicherung sorgt dafür, dass Einnahmeausfälle und Fixkosten nicht zur Belastung werden und Ihr Unternehmen auch im Ernstfall finanziell stabil bleibt.

In diesen Fällen zeigt die Betriebsschließungs-Versicherung ihre Stärke:

  • Bei einer Routinekontrolle entdeckt die amtliche Lebensmittelüberwachung in einem Restaurant mit Salmonellen verunreinigte Lebensmittel. Das Gesundheitsamt ordnet die Vernichtung der Vorräte und Desinfektion der Räumlichkeiten an. Zusätzlich verhängt es die Schließung der Gaststätte für die Dauer der Maßnahme.
  • In einem Lebensmittelgeschäft wird ein Schädlingsbefall festgestellt. Das Gesundheitsamt ordnet die sofortige Schließung sowie die fachgerechte Bekämpfung und Reinigung der Verkaufs- und Lagerräume an. Neben Umsatzausfällen entstehen Kosten für die Entsorgung betroffener Waren und die Wiederherstellung der Verkaufsfähigkeit.
  • Nach mehreren gemeldeten Infektionsfällen im Zusammenhang mit einem Fitnessstudio ordnet das Gesundheitsamt eine zeitweise Schließung an, um die Verbreitung einzudämmen. Mitgliedsbeiträge werden ausgesetzt oder zurückerstattet, während Fixkosten wie Miete, Leasing und Personal weiterlaufen.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

Planbare Sicherheit:

Laufende Kosten und entgangene Einnahmen bleiben abgesichert.

Liquidität im Ernstfall

Schnelle finanzielle Unterstützung bei behördlichen Maßnahmen.

Verlässlicher Schutz

Auch bei längeren Unterbrechungen und Folgekosten.

Lebensmittelbedingte Betriebsschließung

Bei einer Routinekontrolle entdeckt die amtliche Lebensmittelüberwachung in Ihrem Restaurant mit Salmonellen verunreinigte Speisen. Das Gesundheitsamt ordnet die Vernichtung der Vorräte und die Desinfektion der Räumlichkeiten an. Zusätzlich verhängt es die Schließung der Gaststätte für die Dauer der Maßnahme.

Personenbedingte Betriebsausfälle

Ein Mitarbeiter Ihrer Lungenfacharzt-Praxis infiziert sich auf einer Fernreise mit einem hochansteckenden Erreger. Der behandelnde Arzt spricht ein einstweiliges Tätigkeitsverbot aus, das sich über den Zeitraum der Genesung und dem darauffolgendem Negativ-Nachweis über fast vier Wochen hinzieht. Da er der einzige Atem-Therapeut in Ihrer Praxis ist, müssen für diese Zeit all seine Termine abgesagt oder verschoben werden.

Technisch-hygienische Betriebsschließung

In Ihrem Hotel wird bei einer Routinekontrolle ein defektes Wasserfiltersystem entdeckt, das hygienische Risiken birgt. Das Gesundheitsamt ordnet die Reparatur und Desinfektion der betroffenen Bereiche an. Das Hotel muss für einige Tage schließen.

KuBuS® Betriebsschließungs-Versicherung

Die Betriebsschließungs-Versicherung ersetzt Ihnen Schäden, wenn der Betrieb aufgrund behördlicher Anordnungen vollständig oder in Teilen schließen muss oder Tätigkeitsverbote verhängt werden.

Im Falle einer behördlich angeordneten Betriebsschließung bietet Ihnen die KuBuS® Betriebsschließungs-Versicherung wirksamen Schutz. Wir übernehmen den finanziellen Ausgleich für den entgangenen Gewinn und die fortlaufenden Betriebskosten, wie Miete, Energie und Zinsen. Auch Bruttolöhne und Gehälter wegen eines angeordneten Tätigkeitsverbots gegen Sie oder Ihre Mitarbeiter sind abgesichert. 

Entspannung pur: Das ist für Sie im Schutz mit drin

Angeordnete Betriebsschließungen können viele Ursachen haben – wir sorgen dafür, dass Sie abgesichert sind.

Ob Gastronomie, Hotellerie, Handel, Lebensmittelherstellung und -handel, Dienstleistungssektor oder Heilwesen – die KuBuS® Betriebsschließungs-Versicherung schützt Ihre wirtschaftliche Existenz, wenn Ihr Betrieb aufgrund hygienischer Mängel oder Infektionen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) behördlich geschlossen wird.

Betriebsschließung

Tagesentschädigung für jeden Tag der Betriebsschließung in vertraglich vereinbarter Höhe – bis 5.000 Euro frei wählbar − für die Dauer von maximal 60 Tagen.

Desinfektionsmaßnahmen der Betriebsräume und -einrichtung, ganz oder in Teilen

Ersatz der nachgewiesenen Desinfektionskosten bis zum 5-fachen der vereinbarten Tagesentschädigung.

Schäden an Vorräten/Waren durch Desinfektion, Brauchbarmachung zur anderweitigen Verwertung, Vernichtung

Entschädigung individuell bis 75.000 Euro frei vereinbar.

Tätigkeitsverbot für beschäftigte Personen

Ersatz der fortlaufenden Bruttolohn- und -gehaltskosten für die betroffenen Mitarbeiter – bis zu 6 Wochen seit Anordnung, maximal bis zum 30-fachen der vereinbarten Tagesentschädigung.

Ermittlungsmaßnahmen

Erstattung der nachgewiesenen Kosten für Ermittlungen und Beobachtungen.  
Die Leistungsbeschreibung für die Betriebsschließungs-Versicherung sind lediglich Kurzfassungen. Maßgebend sind die jeweils vereinbarten Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die Sie hier bereits vor Vertragsabschluss einsehen können.
Stand: 10.2025
Größe: 225 kb

Wissenswertes zur Betriebsschließungs-Versicherung

Die KuBuS® Betriebsschließungs-Versicherung ist eine wichtige Ergänzung zur Geschäftsinhalts- und Ertragsausfall-Versicherung. Und in Verbindung mit dem Berufshaftpflicht-Schutz profitieren Sie zusätzlich von einem Bündelnachlass.

Mögliche Betriebsarten

Diese wichtige Absicherung ist für weit über 200 verschiedene Betriebsarten und Berufe aus folgenden Bereichen möglich:

  • Gastronomie und Hotellerie 
  • Lebensmittelherstellung und -handel, wie etwa Fleischereien, Bäcker und Getränkemärkte 
  • Arztpraxen und Apotheken 
  • Medizinische Heilberufe, zum Beispiel Heilpraktiker, Physiotherapeuten und Logopäden
  • Einzelhandel 
  • Handwerksbetriebe, wie Friseure, Optiker und Schneidereien 
  • Fitnesscenter und Saunabetriebe 
  • Bürobetriebe und weitere Dienstleister

Ermittlung der Betriebsschließungs-Summe

Die Betriebsschließungs-Summe bildet die Grundlage für die Berechnung der Tagesentschädigung. Zur Ermittlung hat sich folgende Faustformel bewährt:

Tagesentschädigung

Um sicherzustellen, dass:

  • laufende Kosten gedeckt werden,
  • die Zahlung zum täglichen Bedarf passt,

erfolgt eine Tagesentschädigung. Diese beträgt maximal 3,8 ‰ der festgelegten Betriebsschließungs-Summe.

Weitere Fragen und Antworten zur Betriebsschließungs-Versicherung

Klicken Sie auf eine Frage, um die dazugehörige Antwort anzusehen:

Die Betriebsschließungs-Versicherung schützt Ihr Unternehmen vor finanziellen Folgen, wenn Ihr Betrieb aufgrund einer meldepflichtigen Krankheit oder eines entsprechenden Erregers geschlossen werden muss. Grundlage dafür ist das Infektionsschutzgesetz. Auch Krankheiten oder Erreger, die erst nach Vertragsabschluss als meldepflichtig eingestuft werden, sind in der Regel mitversichert.

Versicherungsschutz besteht, wenn Ihr Betrieb durch eine behördliche Anordnung geschlossen wird, zum Beispiel wegen einer meldepflichtigen Krankheit. Darüber hinaus sind auch Kosten abgedeckt, wenn Waren oder Vorräte vernichtet werden müssen oder wenn Desinfektionsmaßnahmen in Ihrem Betrieb notwendig sind.

Im Falle einer Schließung erhalten Sie eine Entschädigung für den entgangenen Gewinn sowie für laufende Kosten, wie Miete oder Gehälter. Auch Ausgaben, die entstehen, um den Schaden möglichst gering zu halten, können berücksichtigt werden.

Kein Versicherungsschutz besteht, wenn es sich um allgemeine Maßnahmen handelt, die viele Betriebe gleichzeitig betreffen, wie zum Beispiel flächendeckende Schließungen im Rahmen einer Pandemie. Auch wenn Ihr Betrieb nicht direkt von einer behördlichen Einzelanordnung betroffen ist oder keine meldepflichtige Krankheit vorliegt, greift die Versicherung in der Regel nicht. Wird Ihr Betrieb jedoch konkret und individuell von einer Behörde geschlossen, kann Versicherungsschutz bestehen.

Ansprechpartner zu Ihren gewerblichen Versicherungen ist das Servicecenter des Kompetenzcenters Firmenkunden (fk-sc). Nutzen Sie bitte folgende Kontaktmöglichkeiten, um Fragen zu Ihren gewerblichen Versicherungen zu stellen:

  • E-Mail: info@continentale.de
  • Telefon: 0231 919-0

Die Postanschrift lautet:
Continentale Sachversicherung AG
Servicecenter Firmenkunden (fk-sc)
Continentale-Allee 1 
44269 Dortmund

Bei weiteren Fragen zur Betriebsschließung-Versicherung wenden Sie sich bitte an eine Continentale-Agentur in Ihrer Nähe. Die Continentale-Agenturen beraten Sie gerne. Das geht persönlich vor Ort und in vielen Fällen auch per Online-Beratung.

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