Die Betriebsschließungs-Versicherung der Continentale schützt Umsatz und Liquidität.
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Schutz bei behördlicher SchließungSichert Sie bei meldepflichtigen Ereignissen, Tätigkeitsverboten und Auflagen ab.
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Finanzielle Stabilität im Ernstfall
Wir übernehmen Fixkosten, Löhne, Gewinneinbußen und notwendige Maßnahmen. -
Starker Rückhalt im SchließungsfallVerlässlich an Ihrer Seite – auch bei längeren Ausfällen und Folgekosten.
Finanzielle Stabilität – auch wenn Sie schließen müssen.
Mit der KuBuS® Betriebsschließungs-Versicherung sichern Sie die wirtschaftliche Stabilität Ihres Unternehmens, etwa wenn Behörden beispielsweise beim Auftreten einer meldepflichtigen Krankheit eine vorübergehende Schließung anordnen. Unsere Betriebsschließungs-Versicherung sorgt dafür, dass Einnahmeausfälle und Fixkosten nicht zur Belastung werden und Ihr Unternehmen auch im Ernstfall finanziell stabil bleibt.
In diesen Fällen zeigt die Betriebsschließungs-Versicherung ihre Stärke:
- Bei einer Routinekontrolle entdeckt die amtliche Lebensmittelüberwachung in einem Restaurant mit Salmonellen verunreinigte Lebensmittel. Das Gesundheitsamt ordnet die Vernichtung der Vorräte und Desinfektion der Räumlichkeiten an. Zusätzlich verhängt es die Schließung der Gaststätte für die Dauer der Maßnahme.
- In einem Lebensmittelgeschäft wird ein Schädlingsbefall festgestellt. Das Gesundheitsamt ordnet die sofortige Schließung sowie die fachgerechte Bekämpfung und Reinigung der Verkaufs- und Lagerräume an. Neben Umsatzausfällen entstehen Kosten für die Entsorgung betroffener Waren und die Wiederherstellung der Verkaufsfähigkeit.
- Nach mehreren gemeldeten Infektionsfällen im Zusammenhang mit einem Fitnessstudio ordnet das Gesundheitsamt eine zeitweise Schließung an, um die Verbreitung einzudämmen. Mitgliedsbeiträge werden ausgesetzt oder zurückerstattet, während Fixkosten wie Miete, Leasing und Personal weiterlaufen.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
Planbare Sicherheit:
Laufende Kosten und entgangene Einnahmen bleiben abgesichert.
Liquidität im Ernstfall
Schnelle finanzielle Unterstützung bei behördlichen Maßnahmen.
Verlässlicher Schutz
Auch bei längeren Unterbrechungen und Folgekosten.
KuBuS® Betriebsschließungs-Versicherung
Im Falle einer behördlich angeordneten Betriebsschließung bietet Ihnen die KuBuS® Betriebsschließungs-Versicherung wirksamen Schutz. Wir übernehmen den finanziellen Ausgleich für den entgangenen Gewinn und die fortlaufenden Betriebskosten, wie Miete, Energie und Zinsen. Auch Bruttolöhne und Gehälter wegen eines angeordneten Tätigkeitsverbots gegen Sie oder Ihre Mitarbeiter sind abgesichert.
Entspannung pur: Das ist für Sie im Schutz mit drin
Angeordnete Betriebsschließungen können viele Ursachen haben – wir sorgen dafür, dass Sie abgesichert sind.
Ob Gastronomie, Hotellerie, Handel, Lebensmittelherstellung und -handel, Dienstleistungssektor oder Heilwesen – die KuBuS® Betriebsschließungs-Versicherung schützt Ihre wirtschaftliche Existenz, wenn Ihr Betrieb aufgrund hygienischer Mängel oder Infektionen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) behördlich geschlossen wird.
Wissenswertes zur Betriebsschließungs-Versicherung
Die KuBuS® Betriebsschließungs-Versicherung ist eine wichtige Ergänzung zur Geschäftsinhalts- und Ertragsausfall-Versicherung. Und in Verbindung mit dem Berufshaftpflicht-Schutz profitieren Sie zusätzlich von einem Bündelnachlass.
Mögliche Betriebsarten
Diese wichtige Absicherung ist für weit über 200 verschiedene Betriebsarten und Berufe aus folgenden Bereichen möglich:
- Gastronomie und Hotellerie
- Lebensmittelherstellung und -handel, wie etwa Fleischereien, Bäcker und Getränkemärkte
- Arztpraxen und Apotheken
- Medizinische Heilberufe, zum Beispiel Heilpraktiker, Physiotherapeuten und Logopäden
- Einzelhandel
- Handwerksbetriebe, wie Friseure, Optiker und Schneidereien
- Fitnesscenter und Saunabetriebe
- Bürobetriebe und weitere Dienstleister
Ermittlung der Betriebsschließungs-Summe
Die Betriebsschließungs-Summe bildet die Grundlage für die Berechnung der Tagesentschädigung. Zur Ermittlung hat sich folgende Faustformel bewährt:
Tagesentschädigung
Um sicherzustellen, dass:
- laufende Kosten gedeckt werden,
- die Zahlung zum täglichen Bedarf passt,
erfolgt eine Tagesentschädigung. Diese beträgt maximal 3,8 ‰ der festgelegten Betriebsschließungs-Summe.
Weitere Fragen und Antworten zur Betriebsschließungs-Versicherung
Klicken Sie auf eine Frage, um die dazugehörige Antwort anzusehen:
Welche Schäden werden durch eine Betriebsschließungs-Versicherung abgedeckt?
Welche Ereignisse deckt die Betriebsschließungs-Versicherung ab?
Versicherungsschutz besteht, wenn Ihr Betrieb durch eine behördliche Anordnung geschlossen wird, zum Beispiel wegen einer meldepflichtigen Krankheit. Darüber hinaus sind auch Kosten abgedeckt, wenn Waren oder Vorräte vernichtet werden müssen oder wenn Desinfektionsmaßnahmen in Ihrem Betrieb notwendig sind.
Wie wird die Entschädigung bei einer Betriebsschließung berechnet?
Welche Schäden sind nicht in der Betriebsschließungs-Versicherung versichert?
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn es sich um allgemeine Maßnahmen handelt, die viele Betriebe gleichzeitig betreffen, wie zum Beispiel flächendeckende Schließungen im Rahmen einer Pandemie. Auch wenn Ihr Betrieb nicht direkt von einer behördlichen Einzelanordnung betroffen ist oder keine meldepflichtige Krankheit vorliegt, greift die Versicherung in der Regel nicht. Wird Ihr Betrieb jedoch konkret und individuell von einer Behörde geschlossen, kann Versicherungsschutz bestehen.
Wie melde ich einen Schaden zu meiner Betriebsschließungs-Versicherung?
Ansprechpartner zu Ihren gewerblichen Versicherungen ist das Servicecenter des Kompetenzcenters Firmenkunden (fk-sc). Nutzen Sie bitte folgende Kontaktmöglichkeiten, um Fragen zu Ihren gewerblichen Versicherungen zu stellen:
- E-Mail: info@continentale.de
- Telefon: 0231 919-0
Die Postanschrift lautet:
Continentale Sachversicherung AG
Servicecenter Firmenkunden (fk-sc)
Continentale-Allee 1
44269 Dortmund
Bei weiteren Fragen zur Betriebsschließung-Versicherung wenden Sie sich bitte an eine Continentale-Agentur in Ihrer Nähe. Die Continentale-Agenturen beraten Sie gerne. Das geht persönlich vor Ort und in vielen Fällen auch per Online-Beratung.
