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Barrierefreiheitserklärung

Die Continentale Krankenversicherung a.G. setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards (WCAG 2.1 und der Norm EN 301 549) für die Zugänglichkeit an. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für https://www.continentale.de/.

Beschreibung und Durchführung der Dienstleistungen

Die Continentale Krankenversicherung a.G. bietet über ihren Webauftritt Versicherungen an. Interessenten können sich auf den Webseiten über das Versicherungsangebot informieren. Einige Tarife der Krankenzusatzversicherungen können Sie auch direkt online beantragen. Nach positiver Prüfung des Versicherungsantrages wird ein Versicherungsschein versendet.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Unsere Dienstleistungen sind für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar.

Der Webauftritt ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 derzeit in wesentlichen Teilen vereinbar, aber noch nicht vollständig.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da sie nicht mit der zugrundeliegenden harmonisierten Norm EN 301 549 vereinbar sind:

  • Auf mehreren Seiten fehlen Bildbeschreibungen. Menschen mit Screenreader wissen dadurch nicht, was auf den Bildern dargestellt ist.
  • Einige Links lassen sich nicht klar vom normalen Text unterscheiden. Das erschwert die Orientierung für Menschen mit Sehbehinderung.
  • Manche Elemente zeigen nicht an, ob sie gerade aktiv, ausgewählt oder geöffnet sind. Für Screenreader-Nutzende ist das verwirrend.
  • Auf mehreren Seiten sind die Überschriften nicht in der richtigen Reihenfolge. Das kann dazu führen, dass die Inhalte mit Screenreader schwer zu erfassen sind.
  • Manche Überschriften fehlen oder sind für Screenreader nicht lesbar. Die Navigation über Tastatur oder Vorleseprogramm wird dadurch erschwert.
  • Manchmal sind Inhalte im Aufbau unvollständig. Screenreader-Nutzende erwarten Informationen, die dann aber nicht vorhanden sind.
  • Die Suche erscheint erst nach einem Klick als Eingabefeld. Für Menschen mit Hilfsmitteln ist das nicht sofort erkennbar.
  • In Formularen fehlen häufig verständliche Fehlermeldungen. Manchmal wird eine falsche Meldung angezeigt oder es erscheint gar keine.
  • Einige Formularfelder sind unklar oder ohne Rolle beschriftet. Menschen mit Screenreader können dadurch nicht erkennen, was sie eingeben sollen.
  • Die Menüs lassen sich nicht mit der Tastatur schließen, zum Beispiel durch die Escape-Taste. Das erschwert die Bedienung für viele Nutzerinnen und Nutzer.
  • Nach dem Öffnen des Menüs kann man im Hintergrund weiter navigieren. Das ist besonders für Screenreader-Nutzende und Tastaturnutzer verwirrend, weil unklar ist, wo man sich gerade befindet.
  • In Formularen wird teilweise sichtbarer Programmiercode angezeigt. Das wirkt irritierend und lenkt von der eigentlichen Eingabe ab.

Die automatische Überprüfung der Webinhalte erfolgte am: 07.07.2025. Für die Webinhalte wurde der Google Google Chrome in der Version 136.0.7103.92 verwendet. Für die geprüfte Anwendungsversion unter den spezifizierten Browser- und Betriebssystemparametern garantieren wir die Richtigkeit der gemachten Angaben. Bei Einsatz abweichender Versionen oder Umgebungen ist eine abweichende Darstellung möglich, die von den hier gemachten Ergebnissen abweichen kann. Für eine vollständige Prüfung sind auch manuelle Tests durch den Webseitenbetreiber zu empfehlen.

Diese Erklärung wurde am 07.07.2025 erstellt. Die Erklärung wurde mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt. Eye-Able Report ® - ein Produkt der Web Inclusion GmbH - hat alle hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen.
 

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback. Sie können uns über folgende Adresse kontaktieren: 

Continentale Krankenversicherung a.G.
Continentale-Allee 1
44269
Dortmund
barrierefreiheit@continentale.de
0231 919 0

Marktüberwachungbehörde

Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes errichten die Länder derzeit eine gemeinsame Stelle.  Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) soll als neue Anstalt des öffentlichen Rechts in Sachsen-Anhalt, in der Landeshauptstadt Magdeburg, die Arbeit aufnehmen. 

Ihre Anfragen können Sie bis zur formalen Errichtung der MLBF richten an: 

MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 6970
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de