Barrierefreiheitserklärung
Die Continentale Krankenversicherung a.G. setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards (WCAG 2.1, BITV und der Norm EN 301 549) für die Zugänglichkeit an.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für alle auf den Webseiten continentale.de und continentale-soldatenversicherung.de veröffentlichten Inhalte. Dazu zählen auch unsere Online-Anträge und Kontaktformulare.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Unsere Webauftritte sind mit den technischen Anforderungen gemäß der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) derzeit nicht vollständig vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da sie nicht mit der zugrundeliegenden harmonisierten Norm EN 301 549 vereinbar sind:
- Auf mehreren Seiten gibt es Bilder ohne Beschreibung, z. B. das Logo oder dekorative Bilder. Für Screenreader ist dann nicht erkennbar, was dargestellt wird oder ob das Bild ignoriert werden kann.
- Einige Links haben keinen Text oder sind visuell kaum vom Fließtext zu unterscheiden. Nutzerinnen und Nutzer wissen nicht, wohin der Link führt.
- Auf einzelnen Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering, was das Lesen erschwert.
- Auf manchen Seiten fehlt der Seitentitel oder enthält keinen eindeutigen Hinweis auf das Angebot.
- Auf mehreren Seiten ist keine Sprache im HTML hinterlegt. Das führt dazu, dass Screenreader Inhalte falsch aussprechen können.
- Einige Überschriften sind nicht korrekt ausgezeichnet oder werden von Screenreadern ignoriert.
- Die Hierarchie der Überschriften ist an einigen Stellen nicht sinnvoll aufgebaut.
- Auf einzelnen Seiten sind Eingabefelder nicht korrekt beschriftet oder mit den Labels verbunden. Das erschwert die Nutzung, insbesondere mit Hilfsmitteln.
- Die Bedeutung von Pflichtfeldern ist nicht klar erkennbar – es fehlt sowohl die visuelle Kennzeichnung (z. B. Sternchen) als auch die technische.
- Radio-Buttons sind teilweise nicht korrekt umgesetzt oder nicht als Gruppe verbunden. Dadurch sind sie für Screenreader schwer bedienbar.
- Fehlermeldungen im Formular werden nicht verständlich oder gar nicht vorgelesen.
- Der Sprunglink „Zum Hauptinhalt“ funktioniert nicht oder fehlt ganz.
- Das Hauptmenü lässt sich nicht vollständig mit der Tastatur bedienen.
- Tabellen sind nicht als solche ausgezeichnet oder strukturell fehlerhaft – Screenreader können Inhalte dann nicht korrekt zuordnen.
- Ausklappbare Bereiche wie Akkordeons geben keinen Status zurück, ob sie geöffnet oder geschlossen sind.
- Die Lesereihenfolge der Inhalte ist an manchen Stellen unlogisch.
- Der Tastaturfokus ist bei manchen interaktiven Elementen nicht sichtbar
Die maschinelle und menschliche Überprüfung der Webinhalte hat am 23.06.2025 stattgefunden. Es wurde das Betriebssystem Windows 11 in der Version 10.0.26100 Build 26100 beim Testen verwendet. Bei Webinhalten ist der Browser Chrome in der Version 137.0.7151.120 genutzt worden. Grundsätzlich kann bei solchen Überprüfungen, aufgrund von unterschieden im Source-Code, oder der Verwendung einer anderen WEB-Version oder der Benutzung auf einem anderen Betriebssystem und/oder für einen anderen Webbrowser, an dieser Stelle keine Gewährleistung durch die Web Inclusion GmbH übernommen werden. Mehr Informationen zur Web Inclusion GmbH sind unter https://eye-able.com/ zu finden.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback. Sie können uns über folgende Adresse kontaktieren:
Continentale Krankenversicherung a.G.
Continentale-Allee 1
44269 Dortmund
Schlichtungsstelle
Hinweis zu § 36 VSBG: Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und sind dazu auch nicht verpflichtet.