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Individuelle Beratung zu den Versicherungen der Continentale

FAQ zur Berufsunfähigkeit

Auf dieser Seite:

Sie haben Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung?

Hier bekommen Sie schon viele Antworten. Die Angaben zu den Produkten beziehen sich auf den aktuell versicherbaren Schutz. Fragen zu bereits bestehendem Versicherungsschutz beantwortet gerne Ihr persönlicher Ansprechpartner.
Der Versicherer kann eine Leistung wegen Berufsunfähigkeit ablehnen und die versicherte Person verweisen. Er verweist darauf, dass sie einen anderen Beruf ausüben kann. „Abstrakt“ bedeutet, dass der andere Beruf auf den verwiesen wird, der Ausbildung, Erfahrung und der bisherigen Lebensstellung der versicherten Person entsprechen muss. Es bleibt jedoch unberücksichtigt wie die Arbeitsmarktlage ist und ob die versicherte Person die Tätigkeit bereits ausgeübt hat. Wir verzichten bei unserer Berufsunfähigkeits-Versicherung auf die abstrakte Verweisung.
Vereinfacht ausgedrückt: Die Arbeitskraft einer versicherten Person ist durch eine gesundheitliche Einschränkung beeinträchtigt. Und zwar so, dass sie ihren Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Die Definition kann je nach Versicherer unterschiedlich ausfallen. Wir konkretisieren die Definition nachvollziehbar in unseren Bedingungen.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Sie vor Einkommenseinbußen bei Berufsunfähigkeit, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können. Diese Art der Vorsorge ist unverzichtbar, denn die Arbeitskraft ist meist die einzige Einnahmequelle für den Lebensunterhalt. Bei Berufsunfähigkeit zahlen wir die vereinbarte BU-Rente.

Eine Berufsunfähigkeits-Vorsorge bietet Schutz für viele Personengruppen:

  • Schüler
  • Auszubildende oder Studenten
  • Berufseinsteiger oder Hochschulabsolventen
  • Arbeiter und Angestellte
  • Selbständige und Unternehmer
  • Handwerker
  • Freiberuflich Tätige
  • Beamte
Ihren aktuell ausgeübten Beruf geben Sie uns an, wenn Sie Ihren BU-Schutz beantragen. Ändert sich der Beruf während der Vertragslaufzeit, muss uns das nicht angezeigt werden. Nur bei der PremiumBU Start Schüler besteht die Pflicht uns den Beruf zu melden. Und zwar mit erstmaliger Aufnahme einer Berufsausbildung, eines Studiums oder beruflichen Tätigkeit.

Alle, die nach dem 01. Januar 1961 geboren sind, haben bei Berufsunfähigkeit keinen gesetzlichen Schutz. Sie erhalten nur noch eine Erwerbsminderungsrente. Falls Sie berufsunfähig werden, müssen Sie also jede andere mögliche Tätigkeit annehmen – auch wenn sie nicht Ihrer beruflichen Qualifikation entspricht. Die Höhe der Rente ist gestaffelt und bemisst sich an der Anzahl der Stunden, die Sie täglich noch arbeiten können. Nur wer so erwerbsgemindert ist, dass er weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann, erhält die volle Rente. Das sind maximal 34% des letzten Bruttogehalts.

  • Volle Erwerbsminderungsrente = max. 34 % vom letzten Bruttogehalt: bei Erwerbsfähigkeit unter 3 Stunden täglich
  • Halbe Erwerbsunfähigkeitsrente = max. 17% vom letzten Bruttogehalt: bei Erwerbsfähigkeit täglich 3 bis unter 6 Stunden
  • Keine Erwerbsunfähigkeitsrente: Erwerbsfähigkeit täglich 6 Stunden oder mehr

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht bei weitem nicht aus, um Ihren gewohnten Lebensstandard zu halten. Auszubildende, Studenten und Berufsanfänger haben keinen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Die Erwerbsminderungsrente wird frühestens nach einer allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren gewährt. Selbstständige und Freiberufler haben meist keinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

Vereinfacht ausgedrückt: Erwerbsunfähig ist, wer gesundheitlich so beeinträchtigt ist, dass er sechs Monate lang keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kann. Details, wie dass auch schon bei voraussichtlich sechsmonatiger Beeinträchtigung eine Erwerbsunfähigkeit vorliegen kann, regeln die Bedingungen. Die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist eine günstige Existenzsicherung.

Beantworten Sie alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß. Falsche Angaben können Ihren Versicherungsschutz gefährden. Beantragen Sie einen Versicherungsschutz ab 1.500 Euro BU- oder EU-Rente, können Sie – kostenlos – den Medical Home Service nutzen. Dann kommt eine medizinische Fachkraft zu Ihnen, um gemeinsam die Gesundheitsfragen zu beantworten. Auch für notwendige Untersuchungen kann dieser Service genutzt werden.
Der Versicherungsschutz kann auch während der Vertragslaufzeit ohne erneute Gesundheitsprüfung an gestiegene finanzielle Bedürfnisse angepasst werden. Anlass können verschiedene Ereignisse sein, wie Heirat oder Geburt oder berufliche Veränderungen.
Als Faustformel sollten Sie etwa 75% des Nettoeinkommens als monatliche BU-Rente absichern. Wichtig ist, dass der Schutz möglichst das gesamte Erwerbsleben abdeckt. Idealerweise vereinbaren Sie eine Laufzeit, die bis zum Beginn der Altersrente reicht. Wenn Sie eine Beitragsdynamik vereinbaren, wächst Ihre BU-Rente während Ihres Berufslebens automatisch mit. Das ist doppelt sinnvoll: Es ist gut zum Werterhalt (Stichwort: Inflation) und hilft künftige Gehaltserhöhungen zu berücksichtigen.

Renten aus einer Berufsunfähigkeits-Versicherung werden nur mit dem sogenannten Ertragsanteil versteuert.

Die Höhe des Ertragsanteils ist abhängig von der Laufzeit der Rente ab Beginn des Rentenbezugs bis zum vereinbarten Ende der Leistungsdauer der Berufsunfähigkeits-Versicherung.

Renten-Laufzeit in Jahren ab Beginn des RentenbezugsErtragsanteil in % der gezahlten Rente
55%
1012%
1516%
2021%
2526%
3030%

Hinweis: Konkrete Werte zur Höhe des Ertragsanteils können Sie der Tabelle zu § 55 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) entnehmen. Leistungen aus dem Überschuss-System Verzinsliche Ansammlung unterliegen nicht der Besteuerung

Ob und zu welchen Bedingungen man Versicherungsschutz erhält, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Relevante Faktoren für die individuelle Risikoeinstufung sind:

  • Gesundheitsprüfung (aktuelle Krankheiten / Vorerkrankungen),
  • Alter,
  • ausgeübter Beruf,
  • ausgeübte Sportarten,
  • Hobbys
  • etc.
Nein. Eine Unfallversicherung leistet nur nach einem Unfall, in dessen Folge eine dauerhafte Beeinträchtigung bleibt. Unfälle sind aber seltener der Auslöser für Berufsunfähigkeit. Meist sind es Krankheiten, allen voran mit 33% psychische Erkrankungen. Erst danach folgen Rückenleiden und andere Krankheiten. Das können Sie auch in der Continentale BU-Studie 2019 nachlesen.
Berufsunfähigkeit ist ein unterschätztes Risiko. Auch unsere BU-Studie zeigt, dass die meisten sich persönlich nicht gefährdet fühlen. Tatsächlich scheidet jeder Vierte vorzeitig aus dem Arbeitsleben aus, weil er aus gesundheitlichen Gründen den Anforderungen nicht mehr gewachsen ist. Die häufigste Ursache sind psychische Erkrankungen. Die Befragten hingegen sehen Rückenleiden und Unfälle als Hauptauslöser.

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