
Basisrente – Private geförderte Altersvorsorge
Sie wollen für Ihre Altersvorsorge sparen? Wir haben die Lösung!

Aus der Basisrente bzw. Rürüp-Rente zahlen wir Ihnen eine lebenslange Rente – die ab Beginn garantiert ist
- Rente: frühestens ab Alter 62 – spätestens ab Alter 85 Jahre
- Ansprüche: nicht vererbbar, übertragbar, beleihbar, veräußerbar oder kapitalisierbar
- Schutz als Sparer: bei Arbeitslosigkeit, Bürgergeld, Insolvenz
- Schutz als Rentner: Freigrenzen bei Insolvenz, Pfändung, Grundsicherung
- Sparvorteil: 100 Prozent steuerliche Förderung der Beiträge
Die Basisrenten der Continentale
BasisRente Invest
BasisRente Invest Garant
BasisRente Classic Pro
Wissenswertes zur Basisrente
Top ausgezeichnet!


Wie hoch wird die Basisrente gefördert?
Altersvorsorgeaufwendungen können für Paare mit 53.056 Euro und für Singles mit 26.528 Euro steuerlich geltend gemacht werden.
Beispiele für Vorteile durch Altersvorsorgeaufwendungen: Reduzieren Sie Ihre Steuerlast
Beispiel – Selbstständig
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Beitrag für private Basisrente
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15.000,00 €
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Gesamt (100 %, max. 26.528 €)
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15.000,00 €
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Steuerminderner Betrag
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15.000,00 €
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Beispiel – Arbeitnehmer, Jahresgehalt 53.765 €
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AG- & AN-Beitrag GRV (18,6 %)
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10.000,00 €
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Beitrag für private Basisrente
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3.000,00 €
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Gesamt (100 %, max. 26.528 €)
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13.000,00 €
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Abzüglich AG-Beitrag GRV (9,3 %)
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- 5.000,00 €
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Steuerminderner Betrag
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8.000,00 €
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Mögliches Renten-Plus durch das Inflationsausgleichsgesetz: Investieren Sie in Ihre Altersvorsorge
Beispiel: Tim, 40 Jahre, Rechtsanwalt, selbstständig, Bruttogehalt 90.000 Euro
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im Jahr 2022
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im Jahr 2023
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Brutto-Einkünfte
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90.000,00 €
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90.000,00 €
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Zu versteuerndes Einkommen
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87.200,00 €
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87.200,00 €
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- Steuern inklusive Soli und KiSt.
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30.699,34 €
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29.866,93 €
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Tims finanzielle Entlastung pro Jahr
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832,41 €
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Tim investiert seine Entlastung und profitiert durch eine Basisvorsorgung doppelt:
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im Jahr 2022
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im Jahr 2023
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Tims Gesamtbeitrag
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1.677,71 €
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Tims Ersparnis an Steuern inkl. Soli. und KiSt.
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- 845,30 €
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Tims Ersparnis durch das Inflationsausgleichsgesetz
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- 832,41
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Tims Mehrbelastung gegenüber dem Jahr 2022
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0,00 €
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Fazit: Tim kann ohne finanzielle Auswirkung zum Vorjahr 1.677,71 Euro in eine Basisrente investieren und so seine Altersvorsorge verbessern. Das kann sich auch für Sie lohnen!
FAQ zur Basisrente
Wie hoch wird die Basisrente besteuert?
Wer im Jahr 2023 eine Basisrente bzw. Rürüpausgezahlt bekommt, muss nur 83 Prozent versteuern und erhält dauerhaft 17 Prozent als festen Betrag steuerfrei.
Sie sind nicht jünger als 46 Jahre? Dann können Sie ab jetzt die volle Förderung der Beiträge nutzen und sich noch die Option auf einen steuerfreien Anteil der Basisrente sichern.
Was erhalten Hinterbliebene?
Wie sicher ist die Basisrente?
Die Sicherheit in unseren Basisrenten ist unterschiedlich ausgeprägt. Die Produkte verfügen für die Ansparphase und zum Rentenbeginn über verschiedene Sicherungs-Mechanismen. Diese erfüllen unterschiedliche Aufgaben, zum Beispiel als
- Beitragsgarantie – für den Erhalt der Beiträge
- Garantierte Mindestleistung – für eine Mindestrente zum Garantietermin
- Garantierter Rentenfaktor – für die Rentenhöhe aus je 10.000 Euro Guthaben
- Garantierte Günstigerprüfung – für die Ermittlung der höchstmöglichen Rente
- Garantierte Rentensteigerung – für die Erhöhung der laufenden Rente
- Rentengarantiezeit – für eine mögliche Hinterbliebenen-Rente
- Garantie-Retter-Urkunde – für die Möglichkeiten zur Anpassung
Bei fondsgebundenen Basisrenten liegt das Anlagerisiko in der Ansparphase ganz oder teilweise beim Versicherungsnehmer. Hier bieten wir den Service verschiedener Investment-Werkzeuge, um das Risiko der Fondsanlage zu steuern: Start-/Laufzeit- und Ablauf-Management können Sie gebührenfrei nutzen.
Egal welche Art der Basisrente Sie wählen, für alle gilt
- ab Rentenbeginn zahlen wir Ihnen eine lebenslange, garantierte Rente.
Wie funktionieren die Basisrenten mit Fonds?
Bei der fondsgebundenen Basisrente tragen Sie das Anlagerisiko ganz oder teilweise selbst. Über die Fondsauswahl können Sie Ihren Vertrag aktiv beeinflussen. Dafür wählen Sie aus über 90 namhaften Investmentfonds bis zu 10 Fonds. Die Sparanteile der Beiträge investieren wir dann in Ihre Wunschfonds.
Ist der Rentenbeginn in Sichtweite, wird unser automatisches Ablaufmanagement aktiv. Wir schlagen Ihnen frühzeitig vor, Ihr Fondsguthaben in schwankungsärmere Fonds umzuschichten. So soll das Erreichte gesichert werden.
Zum Rentenbeginn wandeln wir dann Ihr angesammeltes Fondsguthaben in eine monatliche, garantierte Rente um – Ihre lebenslange Basisrente.
Fondsfinder
Unser Fondsfinder gibt Ihnen alle Fondsinfos, um passende Fonds für Ihren Fonds-Mix zu finden. Wählen Sie Aktienfonds, Renten- und Geldmarktfonds, Branchen- und Themenfonds oder Indexfonds. Jede Kombination ist möglich. Sie finden Fonds mit Anlageschwerpunkt in Deutschland, Europa, Amerika, Schwellenländern und Fonds, die weltweit investieren. Auch nachhaltige Anlageziele können Sie über die Fondsauswahl steuern. Jeder Fonds ist per Fonds-Factsheet übersichtlich porträtiert.
Was ist eine Sofortrente?
Sie können auch per Einmalzahlung in die Basisrente investieren und eine sofort beginnende Rente erhalten. Dafür muss das 62. Lebensjahr erreicht sein.
Besonders attraktiv: Auch den Einmalbeitrag können Sie in der Steuererklärung bei den Sonderausgaben geltend machen. Sofern Sie 2023 eine Basisrente als Sofortrente beziehen, bleiben 17 Prozent steuerfrei. Der Rest ist mit Ihrem persönlichen Steuersatz einkommensteuerpflichtig.
Für viele lohnt sich auch in den nächsten Jahren noch, dass 100 Prozent des Einmalbeitrags abgesetzt werden darf, während die Rente nur teilweise besteuert werden muss. Vor allem bei höheren Einkommen ist es sinnvoll, wenn der Steuerberater näher dazu berät.
Was passiert bei Zahlungsengpässen?
Vertragsretter für schwierige Zeiten. Unsere Versicherungsbedingungen enthalten verschiedene Hilfsangebote, damit Sie den Vertrag auch bei Zahlungsengpässen fortführen können. Dazu gehören Beitragspausen, Beitragsstundung oder eine Beitragsreduzierung.
Die Kündigung einer Basisrente ist durch gesetzliche Vorgaben ausgeschlossen. Jedoch ist die völlige Beitragsbefreiung möglich. Dann bleibt Angespartes im Vertrag und zum geplanten Rentenbeginn wird das dann vorhandene Guthaben als lebenslange Rente ausbezahlt.
Was geschieht bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit?
Im Idealfall besteht eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Vorsorge (BU oder EU) in ausreichender Höhe. Sind damit auch die Beiträge zur Basisrente abgedeckt, lassen sich Zahlungsengpässe in der Altersvorsorge vermeiden.
Besonders für Selbstständige ist das wichtig, um bei dauerhaftem Verlust der Arbeitskraft die Altersvorsorge erhalten zu können.
Fehlt so eine extra Absicherung, kann es sinnvoll sein, die Basisrente entsprechend zu erweitern. Dann zahlt die BU- oder EU-Zusatzversicherung die Beiträge für die Basisrente, solange die Beeinträchtigung dauert. Es kann auch eine BU- oder EU-Rente vereinbart werden.
Interessant: Auch die Beiträge für die Zusatzversicherungen werden steuerlich gefördert.