-
Beitragsverrechnung
-
Beim Überschuss-System Beitragsverrechnung wird die Überschussbeteiligung in Prozent des fälligen Beitrags bemessen und direkt mit dem fälligen Beitrag verrechnet, sodass letztlich ein geringerer Beitrag zu zahlen ist. Maßgebend ist der bei Fälligkeit des jeweiligen Beitrags festgelegte Prozentsatz.
-
Beitragsfreistellung
-
Bei einer vorzeitigen Beitragsfreistellung kann der Versicherungsvertrag mit herabgesetzter Leistung beitragsfrei fortgeführt werden.
-
Beteiligung an den Bewertungsreserven
-
Die Beteiligung an den Bewertungsreserven ist Teil der Überschussbeteiligung. Die Zuteilung der Bewertungsreserven erfolgt bei anspruchsberechtigten Verträgen bei Beendigung des Versicherungsvertrags während der Ansparphase, spätestens zum Rentenbeginn. Die Beteiligung an den Bewertungsreserven wird monatlich neu ermittelt und kann kurzfristig starken Schwankungen unterliegen oder sogar ganz entfallen.
-
Bewertungsreserven
-
Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen unseres sonstigen Vermögens über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in der Bilanz ausgewiesen werden. Die Bewertungsreserven werden monatlich neu ermittelt und können kurzfristig starken Schwankungen unterliegen.
-
Bonusrenten
-
Beim Überschuss-System Bonusrenten bzw. Bonusrenten Plus werden aus den laufenden Überschussanteilen zusätzliche Rentenleistungen gebildet.
-
Deckungskapital
-
Das Deckungskapital wird nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation berechnet. Bei fondsgebundenen Versicherungen ergibt sich das Deckungskapital aus dem Wert der Fondsanteile.
-
Fallende Gewinnrente (während der Rentenphase)
-
Die jährlichen Überschussanteile werden unter Berücksichtigung von Verwaltungskosten für eine jährlich fallende Gewinnrente verwendet. Die Überschusszuweisung wird in Prozent des Deckungskapitals bemessen. Da das vorhandene Deckungskapital durch die laufende Rentenzahlung von Jahr zu Jahr geringer wird, verringern sich auch die Überschusszuweisungen.
-
Flexible Gewinnrente (während der Rentenphase)
-
Die jährlichen Überschussanteile werden unter Berücksichtigung von Verwaltungskosten für eine bereits ab Rentenbeginn erhöhte Rente verwendet. Diese bleibt solange unverändert, wie sich die maßgebenden Überschuss-Sätze nicht ändern.
-
Fondsguthaben
-
Das Fondsguthaben ist der Gesamtwert der im Vertrag enthaltenen Fondsanteile. Der Gesamtwert des Fondsguthabens zu einem Stichtag ergibt sich aus den gutgeschriebenen Investmentfonds-Anteilen und ihrem jeweiligen Anteilswert.
-
Garantieguthaben
-
Bei fondsgebundenen Tarifen mit Garantie ist das Garantieguthaben der Wert der zur Sicherstellung der Garantieleistung im sonstigen Vermögen (klassischer Kapitalanlagetopf) angelegten und verzinsten Beitrags- und ggf. staatlichen Zulagenteile. Zum Rentenbeginn entspricht das Garantieguthaben der Höhe der vereinbarten Garantieleistung.
-
Gebildetes Kapital
-
Bei fondsgebundenen Tarifen ist das gebildete Kapital die Summe aus dem Geldwert des Fondsguthabens und dem Garantieguthaben, sofern Teile des Beitrags im sonstigen Vermögen angelegt werden.
Bei fondsgebundenen Tarifen mit staatlicher Förderung (Riester bzw. Basisversorgung) werden dem gebildeten Kapital zusätzlich der übertragungsfähige Wert der Schlussüberschussbeteiligung sowie die Beteiligung an den Bewertungsreserven zugeordnet.
Bei klassischen Rentenversicherungen mit staatlicher Förderung (Basisversorgung) ist das gebildete Kapital das Deckungskapital einschließlich zugeteilter Überschüsse zuzüglich des übertragungsfähigen Wertes des Schlussüberschussanteils und der Schlusszuweisung sowie der Beteiligung an den Bewertungsreserven.
-
Laufende Überschussbeteiligung während der Ansparphase
-
Sofern von uns eine entsprechende Überschussbeteiligung festgesetzt wird, erhält der einzelne Versicherungsvertrag laufende Überschussanteile in Form von Zins-, Risiko- und Kostenüberschussanteilen.
Die verschiedenen Versicherungsarten tragen unterschiedlich zu den Überschüssen bei. Wir haben deshalb gleichartige bei uns bestehende Versicherungsverträge zu Bestandsgruppen zusammengefasst. Die Verteilung der Überschüsse für die Versicherungsnehmer auf die einzelnen Bestandsgruppen orientiert sich daran, in welchem Umfang sie zu seiner Entstehung beigetragen haben. Hat eine Bestandsgruppe nicht zur Entstehung von Überschüssen beigetragen, werden ihr keine Überschüsse zugeteilt.
Weitere Informationen darüber wie sich die laufende Überschussbeteiligung für Ihren Vertrag zusammensetzt, finden Sie in Ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Bei fondsgebundenen Tarifen werden die laufenden Überschussanteile bis zum Rentenbeginn bzw. Versicherungsende dem einzelnen Versicherungsvertrag zugewiesen und dem Fondsguthaben zugeführt.
Bei klassischen Tarifen werden die laufenden Überschussanteile dem einzelnen Versicherungsvertrag zugewiesen und entsprechend dem gewählten Überschuss-System (z.B. Beitragsverrechnung, Verzinsliche Ansammlung, Sofortbonus, Bonusrenten oder Bonusrenten Plus) verwendet.
Die laufende Überschussbeteiligung wird jährlich neu festgelegt und kann daher nicht für die gesamte Versicherungsdauer garantiert werden.
-
Laufende Überschussbeteiligung während der Rentenphase
-
Sofern von uns eine entsprechende Überschussbeteiligung festgesetzt wird, erfolgt die Überschussbeteiligung bei Rentenversicherungen nach Rentenbeginn in Form einer zusätzlichen Gewinnrente.
Die laufende Überschussbeteiligung wird jährlich neu festgelegt und kann daher nicht für die gesamte Versicherungsdauer garantiert werden.
Bei Abschluss des Versicherungsvertrags, spätestens bei Rentenbeginn, kann man in Abhängigkeit vom Tarif zwischen den Überschuss-Systemen Steigende Gewinnrente, Flexible Gewinnrente, Teildynamische Gewinnrente oder Fallende Gewinnrente wählen.
-
Rentenfaktor
-
Mithilfe des Rentenfaktors wird bei fondsgebundenen Tarifen das gebildete Kapital zum Rentenbeginn in eine Rente umgerechnet. Der Rentenfaktor gibt die Rentenhöhe pro 10.000 Euro gebildetem Kapital an.
-
Schlussüberschuss (Schlussüberschussanteil/ Schlusszuweisung)
-
Zusätzlich zur laufenden Überschussbeteiligung kann bei Vertragsbeendigung beziehungsweise bei Rentenversicherungen bei Übergang in den Rentenbezug ein Schlussüberschussanteil und eine Schlusszuweisung bzw. Schlusszahlung zugewiesen werden, sofern dies bedingungsgemäß vorgesehen ist. Die Schlussüberschussbeteiligungssätze werden jährlich neu festgelegt und können damit höher oder niedriger ausfallen oder auch ganz entfallen. Sie gelten nur für Versicherungsverträge, die in diesem Jahr zur Auszahlung kommen.
-
Schlussüberschussbeteiligung
-
Zusätzlich zur laufenden Überschussbeteiligung kann bei Vertragsbeendigung, beziehungsweise bei Rentenversicherungen bei Übergang in den Rentenbezug, ein Schlussüberschussanteil und eine Schlusszuweisung beziehungsweise Schlusszahlung zugewiesen werden, sofern dies bedingungsgemäß vorgesehen ist. Die Schlussüberschussbeteiligungssätze werden für jedes Geschäftsjahr neu festgelegt.
-
Sofortbonus
-
Beim Überschuss-System Sofortbonus wird die laufende Überschussbeteiligung ab Versicherungsbeginn für eine erhöhte Versicherungsleistung (Sofortbonus) verwendet, die im Leistungsfall zusätzlich zu den garantierten Leistungen gezahlt wird.
-
Sofortkapital
-
Ist bei Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherungen die Option Sofortkapital vereinbart, erfolgt eine einmalige Zahlung bei Eintritt von Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit. Während der Versicherungsdauer wird das Sofortkapital nur einmal erbracht.
-
Sockelbetrag für die Beteiligung an den Bewertungsreserven
-
Für die Beteiligung an den Bewertungsreserven kann ein Sockelbetrag für die Beteiligung an den Bewertungsreserven festgelegt werden. Er dient dazu, die Schwankungen der Bewertungsreserven abzumildern.
Der Sockelbetrag für die Beteiligung an den Bewertungsreserven wird jährlich neu festgelegt und kann damit höher oder niedriger ausfallen oder auch ganz entfallen. Der für das laufende Jahr festgesetzte Sockelbetrag für die Beteiligung an den Bewertungsreserven gilt nur für Versicherungsverträge, die in diesem Jahr zur Auszahlung kommen.
-
Steigende Gewinnrente (während der Rentenphase)
-
Die jährlichen Überschussanteile werden unter Berücksichtigung von Verwaltungskosten jeweils als Einmalbeitrag für eine zusätzliche Rente verwendet.
-
Teildynamische Gewinnrente (während der Rentenphase)
-
Die Teildynamische Gewinnrente besteht aus einem Teil Flexible Gewinnrente und einem Teil Steigende Gewinnrente.
-
Todesfall-Leistung
-
Stirbt die versicherte Person vor dem vereinbarten Ablauf des Versicherungsvertrags beziehungsweise bei Rentenversicherungen vor Rentenbeginn, erbringen wir die vereinbarte Todesfall-Leistung. Ist keine Todesfall-Leistung vereinbart, erlischt der Versicherungsvertrag, ohne dass eine weitere Leistung fällig wird.
Stirbt die versicherte Person nach Rentenbeginn, endet mit ihrem Tod die Rentenzahlung, es sei denn, es ist eine Leistung aus der Rentengarantie, der Kapitalrückgewähr oder der Lebenspartnerrente vereinbart.
-
Überschussbeteiligung
-
Wir beteiligen die Versicherungsnehmer an den vom Unternehmen erwirtschafteten Überschüssen und an den Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung). Überschüsse können aus den Kapitalerträgen, dem Risikoergebnis und dem übrigen Ergebnis entstehen.
Die Überschussbeteiligung setzt sich zusammen aus der laufenden Überschussbeteiligung, der Schlussüberschussbeteiligung und der Beteiligung an den Bewertungsreserven.
-
Verzinsliche Ansammlung
-
Beim Überschuss-System Verzinsliche Ansammlung werden die laufenden Überschüsse unter Berücksichtigung von Verwaltungskosten im Vertrag verzinslich angesammelt.