Standmitteilung Glossar
Wichtigste Begriffe kurz erläutert
Einmal im Jahr informieren wir Sie mit der Jahresmitteilung bzw. Standmitteilung zu Ihrem Vertrag. So können Sie automatisch verfolgen, wie sich Ihr Vertrag entwickelt. Ein genauer Blick auf die Werte ist empfehlenswert, damit Sie wissen, mit welchen Leistungen Sie rechnen können.
Eine wichtige Information also, um Ihre Vorsorgeziele zu planen und überprüfen zu können – in der Altersvorsorge, bei der Berufsunfähigkeitsvorsorge, der Hinterbliebenenabsicherung oder auch der Lebensversicherung zu einer Baufinanzierung.Glossar – unsere wichtigsten Begriffe kurz erläutert
Für alle Ihre Fragen, die das Glossar nicht beantworten kann – nennen wir Ihnen in ihrer persönlichen Standmitteilung einen Ansprechpartner.
A bis F
Absicherungsguthaben
Beitragsverrechnung
Beitragsfreistellung
Beteiligung an den Bewertungsreserven
Bewertungsreserven
Bewertungsreserven ergeben sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen Kaufpreis und Zeitwert (Marktwert), beispielsweise bei den vom Lebensversicherer getätigten Anlagen (z.B. Immobilien, festverzinsliche Wertpapiere und Aktien). Der Zeitwert hängt von der jeweiligen Marktsituation ab und unterliegt großen Schwankungen. Der Zeitwert ist immer nur eine Momentaufnahme.
Beispiel für das Entstehen von Bewertungsreserven
Ein Wertpapierpaket, welches in der Bilanz mit einem Betrag von 200.000 Euro ausgewiesen ist, hat einen Verkaufswert (Zeitwert) von 220.000 Euro. Es besteht eine Bewertungsreserve in Höhe von 20.000 Euro.
Steigen die Zinsen, sind potenzielle Wertpapier-Käufer für festverzinsliche Wertpapiere nicht mehr bereit, den ursprünglichen Betrag zu zahlen. Dadurch sinkt der Marktwert der bestehenden Wertpapieranlage. Die zuvor in der Momentaufnahme entstandenen Bewertungsreserven sinken.
Bezugsberechtigung
Bonusrenten
Deckungskapital
Digitale Rentenübersicht
Die digitale Rentenübersicht ist ein Portal, das von der Deutschen Rentenversicherung Bund bereitgestellt wird. Dort können Sie sich über den aktuellen Stand Ihrer gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge informieren. Die Continentale Lebensversicherung stellt dem Portal bereits seit der Pilotphase die Daten zu den dort abgebildeten Altersvorsorgeverträgen bereit.
Unter www.rentenuebersicht.de erfahren Sie mehr zum Portal und wie Sie einen Zugang erhalten.
Fallende Gewinnrente (während der Rentenphase)
Flexible Gewinnrente (während der Rentenphase)
Fondsauskunft
Zu den meisten fondsgebundenen Versicherungen erhalten Sie von uns einen exklusiven Service: Die automatische, jährliche Fondsauskunft zu Ihrer Standmitteilung. Diese Fondsauskunft erstellt für uns das führende Analysehaus Morningstar, ganz individuell zu Ihrem Vertrag.
Die Fondsauskunft zeigt Ihnen, wie die Beiträge auf Ihre gewählten Fonds aufgeteilt sind. Sie sehen auch, wie sich Ihr Fondsbestand zusammen setzt und wie hoch die Fondswerte sind. Zusätzlich erhalten Sie eine Analyse (Portfolioanalyse). Anhand von sechs Kategorien werden Ihre Fonds näher betrachtet. So sehen Sie zum Beispiel, wie und wo die Fonds investieren (Vermögensaufteilung und Regionen). Grafiken machen die Angaben für Sie verständlicher.
- Muster einer Fondsauskunft (1,1 MB)
Fondsguthaben
Fondsindividuelle Überschüsse
Mit einer Fonds-Rente profitieren Sie von Investmentfonds. Außerdem beteiligen wir Sie an Überschüssen und zwar in Prozent Ihres Fondsguthabens. Bei heutigen Fonds-Renten hängt diese Überschussbeteiligung von den gewählten Fonds ab (fondsindividuell). Das gilt für Fonds-Renten nach den Tarifen BRI, BRIG, ERI, RIG, RRIG – mit einem Beginn der Versicherung ab 08.2020 und für den Tarif RI mit einem Versicherungsbeginn ab 01.10.2020. Es gilt außerdem für die Tarife CI, CIP, CRIG und SRI.
In der Datei nach diesem Text sehen Sie die aktuellen Sätze je Investmentfonds, auf die wir in Ihrem Versorgungsvorschlag hingewiesen haben.
Die laufenden Überschüsse (Überschussbeteiligung während der Ansparphase) erhalten Sie je Investmentfonds zum Monatsbeginn.
Die Schlusszuweisung zahlen wir Ihnen bei Rentenbeginn bzw. bei Kapitalabfindung. Sie hängt von verschiedenen Faktoren ab, die Sie im Abschnitt C. Überschussbeteiligung Ihrer Versicherungs-Bedingungen nachlesen können. Dazu gehören auch die Dauer der Versicherung bzw. die Laufzeit. In der Liste sehen Sie für jeden Fonds die mögliche Spannbreite der Schlusszuweisung. Die konkrete Schlusszuweisung berechnen wir zum gegebenen Zeitpunkt, individuell für Ihren Vertrag.
G bis L
Garantieguthaben
Gebildetes Kapital
Bei fondsgebundenen Tarifen ist das gebildete Kapital die Summe aus dem Geldwert des Fondsguthabens und dem Garantieguthaben, sofern Teile des Beitrags im sonstigen Vermögen angelegt werden.
Bei fondsgebundenen Tarifen mit staatlicher Förderung (Riester bzw. Basisversorgung) werden dem gebildeten Kapital zusätzlich der übertragungsfähige Wert der Schlussüberschussbeteiligung sowie die Beteiligung an den Bewertungsreserven zugeordnet.
Bei klassischen Rentenversicherungen mit staatlicher Förderung (Basisversorgung) ist das gebildete Kapital das Deckungskapital einschließlich zugeteilter Überschüsse zuzüglich des übertragungsfähigen Wertes des Schlussüberschussanteils und der Schlusszuweisung sowie der Beteiligung an den Bewertungsreserven.
Günstigerprüfung
Laufende Fondskosten
Laufende Überschussbeteiligung während der Ansparphase
Die verschiedenen Versicherungsarten tragen unterschiedlich zu den Überschüssen bei. Wir haben deshalb gleichartige bei uns bestehende Versicherungsverträge zu Bestandsgruppen zusammengefasst. Die Verteilung der Überschüsse für die Versicherungsnehmer auf die einzelnen Bestandsgruppen orientiert sich daran, in welchem Umfang sie zu seiner Entstehung beigetragen haben. Hat eine Bestandsgruppe nicht zur Entstehung von Überschüssen beigetragen, werden ihr keine Überschüsse zugeteilt.
Weitere Informationen darüber wie sich die laufende Überschussbeteiligung für Ihren Vertrag zusammensetzt, finden Sie in Ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Bei fondsgebundenen Tarifen werden die laufenden Überschussanteile bis zum Rentenbeginn bzw. Versicherungsende dem einzelnen Versicherungsvertrag zugewiesen und dem Fondsguthaben zugeführt.
Bei klassischen Tarifen werden die laufenden Überschussanteile dem einzelnen Versicherungsvertrag zugewiesen und entsprechend dem gewählten Überschuss-System (z.B. Beitragsverrechnung, Verzinsliche Ansammlung, Sofortbonus, Bonusrenten oder Bonusrenten Plus) verwendet.
Die laufende Überschussbeteiligung wird jährlich neu festgelegt und kann daher nicht für die gesamte Versicherungsdauer garantiert werden.
Laufende Überschussbeteiligung während der Rentenphase
Die laufende Überschussbeteiligung wird jährlich neu festgelegt und kann daher nicht für die gesamte Versicherungsdauer garantiert werden.
Bei Abschluss des Versicherungsvertrags, spätestens bei Rentenbeginn, kann man in Abhängigkeit vom Tarif zwischen den Überschuss-Systemen Steigende Gewinnrente, Flexible Gewinnrente, Teildynamische Gewinnrente oder Fallende Gewinnrente wählen.
R bis V
Rentenfaktor
Schlussüberschuss (Schlussüberschussanteil/ Schlusszuweisung)
Schlussüberschussbeteiligung
Sofortbonus
Sofortkapital
Sockelbetrag für die Beteiligung an den Bewertungsreserven
Für die Beteiligung an den Bewertungsreserven kann ein Sockelbetrag für die Beteiligung an den Bewertungsreserven festgelegt werden. Er dient dazu, die Schwankungen der Bewertungsreserven abzumildern.
Der Sockelbetrag für die Beteiligung an den Bewertungsreserven wird jährlich neu festgelegt und kann damit höher oder niedriger ausfallen oder auch ganz entfallen. Der für das laufende Jahr festgesetzte Sockelbetrag für die Beteiligung an den Bewertungsreserven gilt nur für Versicherungsverträge, die in diesem Jahr zur Auszahlung kommen.
Steigende Gewinnrente (während der Rentenphase)
Teildynamische Gewinnrente (während der Rentenphase)
Todesfall-Leistung
Stirbt die versicherte Person vor dem vereinbarten Ablauf des Versicherungsvertrags beziehungsweise bei Rentenversicherungen vor Rentenbeginn, erbringen wir die vereinbarte Todesfall-Leistung. Ist keine Todesfall-Leistung vereinbart, erlischt der Versicherungsvertrag, ohne dass eine weitere Leistung fällig wird.
Stirbt die versicherte Person nach Rentenbeginn, endet mit ihrem Tod die Rentenzahlung, es sei denn, es ist eine Leistung aus der Rentengarantie, der Kapitalrückgewähr oder der Lebenspartnerrente vereinbart.
Überschussbeteiligung
Wir beteiligen die Versicherungsnehmer an den vom Unternehmen erwirtschafteten Überschüssen und an den Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung). Überschüsse können aus den Kapitalerträgen, dem Risikoergebnis und dem übrigen Ergebnis entstehen.
Die Überschussbeteiligung setzt sich zusammen aus der laufenden Überschussbeteiligung, der Schlussüberschussbeteiligung und der Beteiligung an den Bewertungsreserven.