Pflegestatistik Continentale Krankenversicherung a.G. (gemäß §18d Abs. 4 SGB XI)
Der Eintritt von Pflegebedürftigkeit bedeutet für die Betroffenen und ihre Angehörigen nicht nur eine große Belastung. Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen müssen schnelle Entscheidungen über die von ihnen beantragten Leistungen erhalten, um die Pflege zeitnah planen und organisieren zu können. Der Gesetzgeber hat daher Fristen festgelegt.
Für die Prüfung des Antrages gilt im Regelfall die Bearbeitungsfrist von 25 Arbeitstagen. In besonders dringlichen Situationen beträgt die Frist fünf bzw. zehn Arbeitstage. Bei einer vom Versicherer zu vertretenden Überschreitung dieser Frist erhält der Antragssteller für jede angefangene Woche ab Fristablauf eine Entschädigung von 70,00 EUR.
Die Gesamtzahl der gestellten Anträge auf Pflegeleistungen und die Zahl der Fälle, in denen es zu einer Fristüberschreitung durch Verschulden des Versicherers gekommen ist, haben wir nach gesetzgeberischem Willen bis zum 31. März des Folgejahres zu veröffentlichen.
Für das Jahr 2025 ergeben sich folgende Zahlen:
Gesamtzahl der Anträge 12.649
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Anträge mit Frist |
Gesamtanzahl der Anträge |
Gesamtanzahl der Anträge |
Anträge mit Überschreitung der Frist |
|---|---|---|---|
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25 Arbeitstage
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11.850 (100 %) |
11.454 (96,66 %) |
396 (3,34 %) |
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10 Arbeitstage
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82 (100 %) |
81 (98,78 %) |
1 (1,22 %) |
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5 Arbeitstage
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717 (100 %) |
710 (99,01%) |
7 (0,99 %) |