Ihre Fragen zur BAP Ihrer Krankenversicherung
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Beitragsanpassung (BAP)
Die Ausgaben für medizinische Behandlungen sind deutlich gestiegen. Zudem ist die Lebenserwartung in den vergangenen Jahrzehnten insgesamt erheblich angestiegen. In der Folge bestehen die Verträge heute länger als früher und es werden entsprechend länger Versicherungsleistungen in Anspruch genommen. Diese Veränderungen führen dazu, dass mehr Geld zum Aufbau von Alterungsrückstellungen benötigt wird.
Fragen und Antworten
Detaillierte Antworten zu den wichtigsten Fragen zur BAP finden Sie in unseren FAQ. Klicken Sie auf die Fragen, um die Antworten anzuzeigen.
Können Beiträge von der Steuer abgesetzt werden?
Eine Beitragsanpassung kann sich auf Ihre steuerliche Entlastung auswirken. Denn Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
Bei privaten Krankenversicherungen (PKV) sind grundsätzlich die Anteile abzugsfähig, die der Basisabsicherung entsprechen (entspricht dem gesetzlich vorgesehenen Maß der GKV-Leistungen). Beiträge, die auf Komfort- oder Wahlleistungen entfallen, sind in der Regel nicht abzugsfähig. In bestimmten Einzelfällen kann jedoch auch auf diese Anteile eine steuerliche Wirkung eintreten, da diese als Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der Höchstbeträge abziehbar sein können. Die sogenannte Günstigerprüfung wird vom Finanzamt automatisch durchgeführt. Dabei wird geprüft, ob die Steuerersparnis durch Berücksichtigung der PKV-Beiträge höher wäre als durch eine pauschale Absetzung.
Im Allgemeinen mindern Erstattungen, die auf die Basisabsicherung entfallen, den abzugsfähigen Betrag im Jahr der Auszahlung entsprechend.
Die vorstehenden Ausführungen geben lediglich einen kurzen Überblick über die steuerlichen Regelungen, eine Steuerberatung im Einzelfall ersetzen sie nicht.
