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Krankentagegeld der Continentale
Ihr Schutz vor Verdienstausfällen
Jedem Berufstätigen kann es passieren, dass er längere Zeit nicht arbeiten kann – zum Beispiel durch einen Unfall oder eine Krankheit. Das bedeutet für Angestellte Einkommensverluste von 20 Prozent und mehr. Selbstständige und Freiberufler trifft es härter - ohne Absicherung zu 100 Prozent. Deshalb ist ein Krankentagegeld für Berufstätige und insbesondere für Selbstständige ein Muss.
Leistungen im Überblick
Krankentagegeld (Tarif V/VA)
- Vereinbartes Krankentagegeld bei nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit ohne zeitliche Begrenzung auch an Sonn- und Feiertagen
- Leistung bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit (sofern der Arbeitgeber diese Zeiten berechtigterweise zusammenrechnet)
- Versicherungsschutz auch im europäischen Ausland
- Leistung bei Arbeitsunfähigkeit, die auf eine schwangerschaftsbedingte Krankheit zurückzuführen ist
- Leistung bei stationärer Unterbringung während des Mutterschutzes
- Nachversicherungsgarantie: Anpassungsoption des Tagegeldes bei Einkommensänderungen innerhalb von zwei Monaten – ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeit
Die Leistungsbeschreibungen sind lediglich Kurzfassungen. Maßgebend sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Neugeschäftstarife ab 21.12.2012 (Musterbedingungen, Tarife mit Tarifbedingungen).
Einkommenssicherung für Arbeitnehmer
Gesetzlich versichert:
Als Arbeitnehmer erhalten Sie bei Arbeitsunfähigkeit in der Regel eine Lohnfortzahlung von mindestens sechs Wochen. Für die Zeit danach ist jedoch Ihre Eigeninitiative gefragt.
Privat krankenversichert:
Wenn Sie privat krankenvollversichert sind, sollten Sie Ihren Verdienstausfall vollständig durch eine passende Krankentagegeldversicherung absichern. Denn Sie haben keine gesetzliche Absicherung.
Einkommenssicherung von Ärzten, Zahnärzten und Tierärzten
Gesetzlich versichert:
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse erhalten Sie nach Ablauf der Lohnfortzahlung ein Krankengeld. Aber der gesetzliche Schutz hat seine Grenzen. Denn das Krankengeld beträgt nur maximal 90 Prozent Ihres Nettoeinkommens. Dies wird zusätzlich um Ihre Anteile zur Sozialversicherung gekürzt. Dadurch entsteht Ihnen ein Einkommensverlust von mehr als 20 Prozent.
Noch gravierender ist der Ausfall, wenn Sie monatlich mehr als 4.987,50 Euro brutto verdienen, denn Sie erhalten maximal 3.067,94 Euro Krankengeld von Ihrer Krankenkasse. Kurz gesagt: Je höher Ihr Einkommen ist, desto größer ist Ihr Fehlbetrag. Da kommen schnell einige hundert Euro monatlich zusammen.
Privat Krankenversichert:
Wenn Sie privat krankenvollversichert sind, sollten Sie Ihren Verdienstausfall vollständig durch eine passende Krankentagegeldversicherung absichern. Denn Sie haben keine gesetzliche Absicherung.
Eigene Praxis?
Sofern Sie in Ihrer eigenen Praxis tätig sind, müssen Sie selbst für die Absicherung Ihres Verdienstausfalls bei Arbeitsunfähigkeit sorgen. Sie können Ihren Verdienstausfall schon ab dem 4. Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit bei uns absichern. Selbstverständlich sind auch spätere und gestaffelte Leistungsbeginne möglich.
Einkommenssicherung von Freiberuflern, Selbstständigen oder Gewerbetreibenden
Sorgen Sie rechtzeitig vor, denn als Freiberufler sind Sie selbst für die Absicherung Ihres Verdienstausfalles bei Arbeitsunfähigkeit zuständig. Sie können Ihren Verdienstausfall schon ab dem 4. Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit bei uns absichern. Selbstverständlich sind auch spätere und gestaffelte Leistungsbeginne möglich.
Unser Tipp:
Sind Sie freiberuflich tätiger Apotheker, Architekt, Ingenieur, Rechtsanwalt und Notar, Psychologe, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Unternehmensberater? Dann können Sie auch Teile Ihrer Betriebsausgaben absichern. Oder sind Sie Handwerker mit bis zu vier Mitarbeitern? Dann können Sie auch Teile Ihre Betriebskosten absichern.