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Individuelle Beratung zu den Versicherungen der Continentale
Krankentagegeld der Continentale

Krankentagegeld der Continentale

Auf dieser Seite:

Ihr Schutz vor Verdienstausfällen

Jedem Berufstätigen kann es passieren, dass er längere Zeit nicht arbeiten kann – zum Beispiel durch einen Unfall oder eine Krankheit. Das bedeutet für Angestellte Einkommensverluste von 20 Prozent und mehr. Selbstständige und Freiberufler trifft es härter - ohne Absicherung zu 100 Prozent. Deshalb ist ein Krankentagegeld für Berufstätige und insbesondere für Selbstständige ein Muss.

Leistungen im Überblick

Krankentagegeld (Tarif V/VA)

  • Vereinbartes Krankentagegeld bei nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit ohne zeitliche Begrenzung auch an Sonn- und Feiertagen
  • Leistung bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit (sofern der Arbeitgeber diese Zeiten berechtigterweise zusammenrechnet)
  • Versicherungsschutz auch im europäischen Ausland
  • Leistung bei Arbeitsunfähigkeit, die auf eine schwangerschaftsbedingte Krankheit zurückzuführen ist
  • Leistung bei stationärer Unterbringung während des Mutterschutzes
  • Nachversicherungsgarantie: Anpassungsoption des Tagegeldes bei Einkommensänderungen innerhalb von zwei Monaten – ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeit

Die Leistungsbeschreibungen sind lediglich Kurzfassungen. Maßgebend sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Neugeschäftstarife ab 21.12.2012 (Musterbedingungen, Tarife mit Tarifbedingungen).

 

Einkommenssicherung für Arbeitnehmer

Gesetzlich versichert:

Als Arbeitnehmer erhalten Sie bei Arbeitsunfähigkeit in  der Regel eine Lohnfortzahlung von mindestens sechs Wochen. Für die Zeit danach ist jedoch Ihre Eigeninitiative gefragt.
 
Beispiel zum Bedarf Ihres Krankengelds


 

Privat krankenversichert:

Wenn Sie privat krankenvollversichert sind, sollten Sie Ihren Verdienstausfall vollständig durch eine passende Krankentagegeldversicherung absichern. Denn Sie haben keine gesetzliche Absicherung.

Einkommenssicherung von Ärzten, Zahnärzten und Tierärzten

Gesetzlich versichert:

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse erhalten Sie nach Ablauf der Lohnfortzahlung ein Krankengeld. Aber der gesetzliche Schutz hat seine Grenzen. Denn das Krankengeld beträgt nur maximal 90 Prozent Ihres Nettoeinkommens. Dies wird zusätzlich um Ihre Anteile zur Sozialversicherung gekürzt. Dadurch entsteht Ihnen ein Einkommensverlust von mehr als 20 Prozent.

Noch gravierender ist der Ausfall, wenn Sie monatlich mehr als 4.987,50 Euro brutto verdienen, denn Sie erhalten maximal 3.067,94 Euro Krankengeld von Ihrer Krankenkasse. Kurz gesagt: Je höher Ihr Einkommen ist, desto größer ist Ihr Fehlbetrag. Da kommen schnell einige hundert Euro monatlich zusammen.

Privat Krankenversichert:

Wenn Sie privat krankenvollversichert sind, sollten Sie Ihren Verdienstausfall vollständig durch eine passende Krankentagegeldversicherung absichern. Denn Sie haben keine gesetzliche Absicherung.

Eigene Praxis?

Sofern Sie in Ihrer eigenen Praxis tätig sind, müssen Sie selbst für die Absicherung Ihres Verdienstausfalls bei Arbeitsunfähigkeit sorgen. Sie können Ihren Verdienstausfall schon ab dem 4. Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit bei uns absichern. Selbstverständlich sind auch spätere und gestaffelte Leistungsbeginne möglich.

Einkommenssicherung von Freiberuflern, Selbstständigen oder Gewerbetreibenden

Sorgen Sie rechtzeitig vor, denn als Freiberufler sind Sie selbst für die Absicherung Ihres Verdienstausfalles bei Arbeitsunfähigkeit zuständig. Sie können Ihren Verdienstausfall schon ab dem 4. Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit bei uns absichern. Selbstverständlich sind auch spätere und gestaffelte Leistungsbeginne möglich.

Unser Tipp:

Sind Sie freiberuflich tätiger Apotheker, Architekt, Ingenieur, Rechtsanwalt und Notar, Psychologe, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Unternehmensberater? Dann können Sie auch Teile Ihrer Betriebsausgaben absichern. Oder sind Sie Handwerker mit bis zu vier Mitarbeitern? Dann können Sie auch Teile Ihre Betriebskosten absichern.

Weitere Informationen

Musterbedingungen und Tarife mit Tarifbedingungen für Zusatzversicherte
Stand: 01.2024
Größe: 800 kb

Sie wünschen mehr Informationen oder ein persönliches Angebot?

Lassen Sie sich individuell beraten!
Die Continentale-Agenturen stehen für individuelle Beratung zu den Versicherungen der Continentale.
Denn ein individuell auf Sie zugeschnittenes Versicherungsangebot lässt sich am besten in einem persönlichen Beratungsgespräch finden. Das geht persönlich vor Ort in der Agentur, bei Ihnen zu Hause und in vielen Fällen auch digital mit Hilfe unser Online-Beratung oder am Telefon. Wählen Sie bitte eine Agentur aus, um Kontakt aufzunehmen oder ausgewählte Versicherungen auf der Homepage der Agentur auch direkt online abschließen.