Was ab 2027 auf die Sparer zukommt.

Altersvorsorge & Riester: Was bringt die Reform? 

  • Die Altersvorsorgereform – wir sind an Ihrer Seite Welche Lösung für Sie am sinnvollsten ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
  • Aktuell kein HandlungsbedarfIhr bestehender Riester-Vertrag bleibt bestehen und förderfähig.
  • Kostenlos informiert bleibenViele Fragen sind noch offen – mit unserem Informationsservice bleiben Sie auf dem Laufenden.

Die neue geförderte Altersvorsorge

  • Der Bundesrat hat dem Altersvorsorgereformgesetz (AVRG) am 8. Mai 2026 zugestimmt. Damit entstehen ab 2027 drei neue Formen der geförderten Altersvorsorge, die einem größeren Personenkreis zugänglich sind.
  • Gute Nachricht: Sie haben aktuell keinen Handlungsbedarf! Ihre bestehenden Riester-Verträge laufen weiter und bleiben auch nach der Reform förderfähig. 
  • Die neuen Regelungen eröffnen zusätzliche Möglichkeiten für die private geförderte Altersvorsorge. Ob und wann ein Wechsel sinnvoll sein kann, lässt sich nur individuell beurteilen. Unsere Vertriebspartner begleiten Sie dabei auch künftig persönlich und kompetent. 

Auf einen Blick: Das ist neu. 

Mit der Reform der privaten Altersvorsorge (AVRG) entsteht eine neue Generation geförderter Altersvorsorge. Damit investieren Sie staatlich gefördert direkt am Kapitalmarkt in Fonds und ETFs. Die Effektivkosten des zertifizierten Standardproduktes dürfen maximal 1 % p.a. betragen.

Die drei neuen Modelle: 

Standardprodukt

Das Standardprodukt ist ein einfaches und standardisiertes Vorsorgemodell. Es richtet sich an Einsteiger und wenig erfahrene Anleger.
Im Überblick:
  • Vorsorgeprodukt mit zwei Fonds 

  • Ohne Garantie für maximale Kapitalmarktchancen

  • Standardisierte und risikoärmere Fondsaufteilung vor Rentenbeginn

Altersvorsorge-Depot

Dieses Modell setzt auf größtmögliche Flexibilität bei der Fonds- und Anlageauswahl und spricht damit chancenorientierte Anleger an.
Im Überblick:
  • Breite Auswahl unterschiedlicher Fonds und ETFs

  • Ohne Garantie für maximale Kapitalmarktchancen

  • Individuelle Gestaltung der Fondsaufteilung vor Rentenbeginn

Garantieprodukt

Das Garantieprodukt verbindet flexible Anlagemöglichkeiten mit einer Beitragsgarantie. Es bedient besonders sicherheitsorientierte Anleger.
Im Überblick:
  • Breite Auswahl unterschiedlicher Fonds und ETFs

  • Beitragsgarantie von 80 % oder 100 % für maximale Sicherheit

  • Individuelle Gestaltung der Fondsaufteilung vor Rentenbeginn

Neue Rahmenbedingungen

Für alle neuen Vorsorgemodelle gelten künftig gemeinsame Rahmenbedingungen. Dazu gehören:

  • Voraussetzung für die Förderung ist ein Mindestbeitrag von 120 Euro pro Jahr.
  • Zusätzliche Absicherungen, wie Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit, sind nicht möglich.
  • Die Auszahlung kann wahlweise zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr beginnen.
  • Die Leistung kann wahlweise als lebenslange Rente (Leibrente) gezahlt werden oder zeitlich begrenzt als Ablaufplan bis zum 85. Lebensjahr.
  • Lebenslange Renten sind auf Wunsch mit einer Rentengarantiezeit von 10 oder 20 Jahren als Hinterbliebenenschutz möglich.   
  • Zum Rentenbeginn können bis zu 30 % des Kapitals einmalig ausgezahlt werden.
  • Die Leistungen werden erst in der Auszahlungsphase besteuert.

Die Besteuerung und das Kapitalverfügungsrecht entsprechen der bisherigen Riester-Rente. 

Wer wird gefördert?

Die geförderte Altersvorsorge wird für mehr Menschen interessant. Anders als bei der bisherigen Riester-Rente haben auch Selbstständige einen eigenen Anspruch auf Förderung. Das gilt auch für freiberuflich Tätige, die Mitglied in einem Versorgungswerk sind, wie Ärzte, Richter, Steuerberater und andere.

Neuer Mindestbeitrag und flexible Auszahlung

Mehr Flexibilität in der Auszahlungsphase

Künftig gibt es bei der Auszahlung der Altersvorsorge mehr Wahlmöglichkeiten. Neben der klassischen lebenslangen Rente sollen erstmals auch zeitlich begrenzte Auszahlungen möglich sein – beispielsweise bis zum 85. Lebensjahr.

Der Beginn der Auszahlung kann flexibel zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr gewählt werden. Für lebenslange Renten bleiben zudem feste Rentengarantiezeiten als Hinterbliebenenschutz vorgesehen.

Besteuerung und Kapitalverfügungsrecht

An der Besteuerung der Leistungen und dem 30 %igen Kapitalverfügungsrecht zu Beginn der Auszahlungsphase ändert sich nichts.

Einheitliche Regeln für alle neuen Produkte

Für alle neuen Vorsorgemodelle gelten künftig gemeinsame Rahmenbedingungen. Dazu gehören ein Mindestbeitrag von 120 Euro pro Jahr sowie die Möglichkeit, den Anbieter nach fünf Jahren kostenfrei zu wechseln.

Außerdem können Sie zu Beginn der Auszahlungsphase noch einmal flexibel über den weiteren Weg ihrer Altersvorsorge entscheiden.

Zusätzliche Absicherungen – etwa eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit – sind innerhalb dieser Produkte künftig nicht mehr vorgesehen.

Die neue Förderung 

Mit dem neuen Altersvorsorgereformgesetz verändert sich die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge grundlegend. Anders als bei der bisherigen Riester-Rente mit einem absoluten Zulagensystem ermittelt sich die neue Förderung künftig anhand der tatsächlich eingezahlten Eigenbeiträge (Beitragsproportionalität). Dadurch soll die Vorsorge transparenter, flexibler und für mehr Menschen attraktiv werden. Was das konkret bedeutet, zeigt die folgende Übersicht:

So funktioniert die neue Förderung

Grundzulage

Bis zu einem Jahresbeitrag von 360 € erhalten Sparer 50 % Grundzulage, für Beiträge von 361 € bis 1.800 € jährlich gibt es weitere 25 %, insgesamt also maximal 540 € pro Jahr.

Extra-Förderung für bestimmte Lebenssituationen

Kinderzulage

Für Kinder wird auf die ersten 300 € Beitrag je Kind pro Jahr eine Kinderzulage von 100 % gezahlt

Einsteigerbonus

Berufseinsteiger profitieren weiterhin vom einmaligen Einsteigerbonus von 200 €.

Förderung für mittelbar Zulageberechtigte

Für mittelbar zulageberechtigte Personen zum Beispiel nicht rentenversicherungspflichtige Hausfrauen/-männer ist die Grundzulage auf maximal 175 € begrenzt. Die maximal 1.800 € Eigenbeitrag können zusammen mit den Zulagen als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

Was bedeutet die Reform für Ihren bestehenden Riester-Vertrag?

Bestehende Riester-Verträge bleiben erhalten und können im bisherigen Umfang weiterhin gefördert werden. Für Kunden mit einer Riester-Rente besteht daher kein unmittelbarer Handlungsdruck. 

Die Reform schafft zwar neue Möglichkeiten für die private Altersvorsorge. Ob ein späterer Wechsel sinnvoll sein kann, ist jedoch immer eine individuelle Entscheidung.

Kündigen Sie nicht vorschnell Ihren Riester-Vertrag!

Denn eine Kündigung kann Nachteile mit sich bringen – etwa beim Erhalt von Förderungen oder Garantien. Die neue Förderwelt ist nicht in jeder Situation die bessere Lösung. Für manche Kunden kann es vorteilhafter sein, den bestehenden Vertrag mit der aktuellen Förderung weiter zu führen.  

Gibt es Wechselmöglichkeiten? Ja, aber kein Zurück!

Die Reform der geförderten Altersvorsorge sieht für bestehende Riester-Verträge eine einmalige Wechselmöglichkeit in die neue Förderwelt vor – allerdings schließt sie den Wechsel zurück in die bisherige Riester-Welt aus. 

Wichtig zu wissen: Es können immer nur alle förderfähigen Verträge entweder in der alten oder neuen Förderwelt bestehen. Wird ein neuer Vertrag nach einem der neuen Vorsorgemodelle vereinbart, wirkt sich das auch auf den bestehenden Riester-Vertrag aus. Er wird dann in die neue Förderung überführt. Das gilt auch, sobald eine Person aus einer Fördergemeinschaft (mittelbar/unmittelbar geförderte Ehepartner) einen neuen Vertrag nach neuem Modell vereinbart.  

Welche Lösung langfristig sinnvoll sein kann, hängt also immer von der persönlichen Situation ab. Ihr Berater unterstützt Sie gerne dabei, für Sie die beste Lösung zu finden. Die Kontaktdaten finden Sie auf Ihrem Versicherungsschein. 

Vertrauen, das bleibt.

Die Continentale Lebensversicherung AG ist Teil des Continentale Versicherungsverbundes, einem der großen deutschen Versicherer. Ein typischer Versicherungskonzern ist der Verbund jedoch nicht. Denn bereits seit der Gründung der Muttergesellschaft im Jahre 1926 ist er ein „Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit”. Daher stellt er die Menschen und ihre Bedürfnisse in den Mittelpunkt.

Nur so kann der Verbund seinen Ansprüchen treu bleiben und nachhaltige Transparenz, Sicherheit und Stabilität bieten. Oder wie wir es nennen: Vertrauen, das bleibt.

Das Logo der Continentale
 

Möchten Sie regelmäßig Updates zur Altersvorsorgereform erhalten?

Das Altersvorsorgereformgesetz verändert die geförderte private Altersvorsorge grundlegend. Aktuell sind wichtige Details für die Umsetzung noch nicht geklärt – entsprechende gesetzliche Verordnungen fehlen noch. Deshalb ist es auch nicht notwendig jetzt schon tätig zu werden.  

Welche Möglichkeiten für Sie künftig sinnvoll sein können, hängt immer von der persönlichen Situation ab. Damit Sie den Überblick behalten, informieren wir Sie regelmäßig über: 

  • wichtige Entwicklungen zur Reform 
  • neue Produktlösungen 
  • Auswirkungen auf bestehende Riester-Verträge 
  • mögliche Handlungsoptionen 

Über neue Entwicklungen informieren lassen

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Hinweis
[1]

Die aktuellen Informationen basieren auf dem derzeitigen Kenntnisstand zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge (AVRG). Stand der Seite ist der 8. Mai 2026