Was ab 2027 auf die Sparer zukommt.

Altersvorsorge & Riester: Was bringt die Reform? 

  • Die Altersvorsorgereform – wir sind an Ihrer Seite Welche Lösung für Sie am sinnvollsten ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
  • Aktuell kein HandlungsbedarfIhr bestehender Riester-Vertrag bleibt bestehen und förderfähig.
  • Kostenlos informiert bleibenViele Fragen sind noch offen – mit unserem Informationsservice bleiben Sie auf dem Laufenden.

Die neue geförderte Altersvorsorge

  • Der Bundesrat hat dem Altersvorsorgereformgesetz (AVRG) am 8. Mai 2026 zugestimmt. Damit entstehen ab 2027 drei neue Formen der geförderten Altersvorsorge, die einem größeren Personenkreis zugänglich sind.
  • Gute Nachricht: Sie haben aktuell keinen Handlungsbedarf! Ihre bestehenden Riester-Verträge laufen weiter und bleiben auch nach der Reform förderfähig. 
  • Die neuen Regelungen eröffnen zusätzliche Möglichkeiten für die private geförderte Altersvorsorge. Ob und wann ein Wechsel sinnvoll sein kann, lässt sich nur individuell beurteilen. Unsere Vertriebspartner begleiten Sie dabei auch künftig persönlich und kompetent. 

Auf einen Blick: Das ist neu. 

Mit der Reform der privaten Altersvorsorge (AVRG) entsteht eine neue Generation geförderter Altersvorsorge. Damit investieren Sie staatlich gefördert direkt am Kapitalmarkt in Fonds und ETFs. Die Effektivkosten des zertifizierten Standardproduktes dürfen maximal 1 % p.a. betragen.

Die drei neuen Modelle: 

Standardprodukt

Das Standardprodukt ist ein einfaches und standardisiertes Vorsorgemodell. Es richtet sich an Einsteiger und wenig erfahrene Anleger.
Im Überblick:
  • Vorsorgeprodukt mit zwei Fonds 

  • Ohne Garantie für maximale Kapitalmarktchancen

  • Standardisierte und risikoärmere Fondsaufteilung vor Rentenbeginn

Altersvorsorgedepot

Dieses Modell setzt auf größtmögliche Flexibilität bei der Fonds- und Anlageauswahl und spricht damit chancenorientierte Anleger an.
Im Überblick:
  • Breite Auswahl unterschiedlicher Fonds und ETFs

  • Ohne Garantie für maximale Kapitalmarktchancen

  • Individuelle Gestaltung der Fondsaufteilung vor Rentenbeginn

Garantieprodukt

Das Garantieprodukt verbindet flexible Anlagemöglichkeiten mit einer Beitragsgarantie. Es bedient besonders sicherheitsorientierte Anleger.
Im Überblick:
  • Breite Auswahl unterschiedlicher Fonds und ETFs

  • Beitragsgarantie von 80 % oder 100 % für maximale Sicherheit

  • Individuelle Gestaltung der Fondsaufteilung vor Rentenbeginn

Neue Rahmenbedingungen

Für alle neuen Vorsorgemodelle gelten künftig gemeinsame Rahmenbedingungen. Dazu gehören:

  • Voraussetzung für die Förderung ist ein Mindestbeitrag von 120 Euro pro Jahr.
  • Zusätzliche Absicherungen, wie Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit, sind nicht möglich.
  • Die Auszahlung kann wahlweise zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr beginnen.
  • Die Leistung kann wahlweise als lebenslange Rente (Leibrente) gezahlt werden oder zeitlich begrenzt als Ablaufplan bis zum 85. Lebensjahr.
  • Lebenslange Renten sind auf Wunsch mit einer Rentengarantiezeit von 10 oder 20 Jahren als Hinterbliebenenschutz möglich.   
  • Zum Rentenbeginn können bis zu 30 % des Kapitals einmalig ausgezahlt werden.
  • Die Leistungen werden erst in der Auszahlungsphase besteuert.

Die Besteuerung und das Kapitalverfügungsrecht entsprechen der bisherigen Riester-Rente. 

Wer wird gefördert?

Die geförderte Altersvorsorge wird für mehr Menschen interessant. Anders als bei der bisherigen Riester-Rente haben auch Selbstständige einen eigenen Anspruch auf Förderung. Das gilt auch für freiberuflich Tätige, die Mitglied in einem Versorgungswerk sind, wie Ärzte, Richter, Steuerberater und andere.

Die neue Förderung 

Mit dem neuen Altersvorsorgereformgesetz verändert sich die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge grundlegend. Anders als bei der bisherigen Riester-Rente mit einem absoluten Zulagensystem ermittelt sich die neue Förderung künftig anhand der tatsächlich eingezahlten Eigenbeiträge (Beitragsproportionalität). Dadurch soll die Vorsorge transparenter, flexibler und für mehr Menschen attraktiv werden. Was das konkret bedeutet, zeigt die folgende Übersicht:

So funktioniert die neue Förderung

Grundzulage

Bis zu einem Jahresbeitrag von 360 € erhalten Sparer 50 % Grundzulage, für Beiträge von 361 € bis 1.800 € jährlich gibt es weitere 25 %, insgesamt also maximal 540 € pro Jahr.

AVRG-Förderrechner: Ermitteln Sie Ihre Fördermöglichkeiten für die Altersvorsorge

Welche staatlichen Förderungen können Sie nutzen? Mit unserem Förderrechner erhalten Sie schnell und einfach eine erste Orientierung, welche Möglichkeiten zu Ihrer persönlichen Situation passen könnten.

Der Rechner zeigt Ihnen auf Basis weniger Angaben wie Alter, Einkommen, Familienstand, Kindern und Ihrer beruflichen Situation, welche Förderungen für Sie interessant sein können und gibt Ihnen eine erste Einschätzung zu Ihrer Vorsorgesituation. So schaffen Sie eine gute Grundlage, um sich mit den verschiedenen Möglichkeiten der Altersvorsorge auseinanderzusetzen.

Ihr persönlicher Weg zur passenden Vorsorgelösung beginnt mit einem ersten Überblick. Für eine individuelle Beratung stehen Ihnen unsere Vetriebspartner in den Agenturen gerne zur Seite.

Jetzt direkt hier Ihre individuellen Fördermöglichkeiten berechnen!

Ergänzende Hinweise:
[1]

Die Ergebnisse dieses Förderrentenchecks dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Die Berechnungen basieren auf einer vereinfachten Steuerlogik gemäß dem Einkommensteuertarif 2026.

Extra-Förderung für bestimmte Lebenssituationen

Kinderzulage

Für Kinder wird auf die ersten 300 € Beitrag je Kind pro Jahr eine Kinderzulage von 100 % gezahlt

Einsteigerbonus

Berufseinsteiger profitieren weiterhin vom einmaligen Einsteigerbonus von 200 €.

Förderung für mittelbar Zulageberechtigte

Für mittelbar zulageberechtigte Personen zum Beispiel nicht rentenversicherungspflichtige Hausfrauen/-männer ist die Grundzulage auf maximal 175 € begrenzt. Die maximal 1.800 € Eigenbeitrag können zusammen mit den Zulagen als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

Häufige Fragen zur neuen geförderten Altersvorsorge

Wie lange bekomme ich die Kinderzulage?

Sie erhalten die Kinderzulage grundsätzlich so lange, wie Sie für Ihr Kind Kindergeld bekommen. Befindet sich Ihr Kind in einer Ausbildung oder einem Studium, wird die Kinderzulage längstens bis zum 25. Geburtstag des Kindes gewährt.

Voraussetzung: Sie zahlen jedes Jahr mindestens 120 Euro in Ihren Vertrag ein.
Neu: Die Höhe der Kinderzulage hängt nicht mehr vom Geburtsjahr Ihres Kindes ab. Die Zulage ist für alle Kinder gleich hoch.

Auch bei einem Kind mit Behinderung kann die Kinderzulage über das 25. Lebensjahr hinaus gezahlt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.


Wie funktioniert die staatliche Zulagenförderung?

Mit dem neuen Altersvorsorgereformgesetz verändert sich die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge grundlegend. Anders als bei der bisherigen Riester-Rente mit einem festen Zulagensystem richtet sich die Förderung künftig nach den tatsächlich eingezahlten Eigenbeiträgen (Beitragsproportionalität). Dadurch soll die Vorsorge transparenter, flexibler und für mehr Menschen attraktiver werden.

Die staatliche Zulagenförderung ist ein Bestandteil der geförderten privaten Altersvorsorge und unterstützt den Vermögensaufbau durch direkte Zuschüsse auf die eigenen Sparbeiträge. Die staatlichen Zulagen gestalten sich wie folgt:

  • Für die ersten 360 Euro Jahresbeitrag wird eine staatliche Zulage von 50 Prozent gewährt (maximal 180 Euro pro Jahr).
  • Für darüber hinausgehende Beiträge bis zu einem Gesamtbeitrag von 1.800 Euro pro Jahr beträgt die Zulage 25 Prozent.
  • Bei einem Jahresbeitrag von 1.800 Euro (entspricht 150 Euro monatlich) wird die maximale Grundzulage von 540 Euro pro Jahr erreicht.
  • Die zusätzliche Förderung für Kinder bleibt erhalten.
  • Berufseinsteiger profitieren zudem von einem gesonderten Bonus.

Die Zulagen werden direkt dem Altersvorsorgevertrag gutgeschrieben und erhöhen damit unmittelbar das angesparte Vorsorgekapital.


Wer kann die staatliche Förderung in Anspruch nehmen?

Die staatliche Förderung können grundsätzlich viele Personengruppen nutzen. Dazu zählen beispielsweise: 

  • Arbeitnehmer
  • Auszubildende
  • Eltern während der Kindererziehungszeit
  • Pflegende Angehörige 
  • viele Empfängerinnen und Empfänger von Lohnersatzleistungen 
  • Beamte
  • Richter 
  • Soldaten 

Auch Selbstständige und Freiberufler sowie Pflichtmitglieder eines berufsständischen Versorgungswerks können von der Förderung profitieren.

Wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und selbst zum mittelbaren Förderkreis gehören, kann die Förderung unter bestimmten Voraussetzungen über Ihren Partner erfolgen. Dafür benötigen Sie einen eigenen Vertrag und zahlen mindestens 120 Euro im Jahr ein.


Sind die Beiträge steuerlich absetzbar?

Ja. Auch nach den neuen Förderregeln können Sie Ihre Beiträge steuerlich berücksichtigen – in vielen Fällen sogar in größerem Umfang als bisher. 

Sie können bis zu 1.800 Euro eigene Beiträge pro Jahr in Ihrer Steuererklärung angeben. Die Ihnen zustehenden Zulagen kommen zusätzlich dazu.

Darüber hinaus können Sie insgesamt bis zu 6.840 Euro im Jahr einzahlen. Für den zusätzlichen Betrag erhalten Sie allerdings weder staatliche Zulagen noch einen zusätzlichen Steuerabzug.


Kommen die Zulagen zusätzlich zu meinem eigenen Beitrag in den Vertrag?

Ja. Die Ihnen zustehenden Zulagen werden Ihrem Vertrag gutgeschrieben. Sie erhalten die Zulagen also nicht separat ausgezahlt – sie erhöhen direkt Ihr Vertragsguthaben. 

Das Zulagenverfahren nach AVRG ist einfacher als bei Riester: Es gibt keinen einkommensabhängigen Mindestbeitrag, um die vollen Zulagen zu erhalten. Dadurch entfällt auch ein häufiger Grund dafür, dass Zulagen nachträglich gekürzt oder zurückgefordert wurden.


Ist mein Erspartes vor Pfändung und Insolvenz geschützt?

Ja. Auch beim neuen Altersvorsorgeprodukt ist der geförderte Teil Ihres Guthabens während der Ansparphase gesetzlich geschützt. Das mit Zulagen und Steuervorteilen aufgebaute Guthaben einschließlich der daraus entstandenen Erträge kann grundsätzlich nicht gepfändet werden und fällt auch bei einer Insolvenz nicht an die Gläubiger. Der Schutz gilt für private und geschäftliche Schulden. 

Nicht geschützt ist der Teil, den Sie zusätzlich über den geförderten Betrag hinaus einzahlen. Wichtig: Der Schutz gilt, solange das Geld im Vertrag bleibt. Bei einer Kündigung und Auszahlung des Guthabens entfällt der Schutz.


Erhalten beide Elternteile die Kinderzulage?

Nein. Auch nach den neuen Förderregeln wird die Kinderzulage pro Kind nur einmal gewährt. Die Zulage wird dem Elternteil zugeordnet, für den das Kindergeld festgesetzt ist. 

Wenn Sie möchten, können Sie gemeinsam erklären, dass die Kinderzulage stattdessen dem anderen Elternteil gutgeschrieben wird. Die Erklärung geben Sie schriftlich oder elektronisch beim Anbieter des anderen Elternteils ab.

Neu gegenüber der bisherigen Riester-Regelung: Die Kinderzulage wird nicht mehr automatisch der Mutter zugeordnet.


Ab wann kann ich die neuen geförderten Produkte abschließen?

Die neuen geförderten Produkte müssen bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen und staatlich zertifiziert sein. Auch wenn ein Produkt diese Voraussetzungen erfüllt, sind Antrag und Abschluss eines neuen AVRG-Produkts frühestens ab dem 1. Januar 2027 möglich.


Welche Garantie gibt es auf meine eingezahlten Beiträge?

Beim Altersvorsorgedepot und beim Standardprodukt gibt es keine Beitragsgarantie. Dafür kann Ihr Geld chancenreicher angelegt werden – und Sie können stärker von den Chancen der Kapitalmärkte profitieren.

Beim Garantieprodukt können Sie zwischen zwei Varianten wählen:

  • 100 % Garantie: Zum Rentenbeginn sind Ihre eingezahlten Beiträge zu 100 % garantiert.
  • 80 % Garantie: 80 % Ihrer eingezahlten Beiträge sind zum Rentenbeginn garantiert. Dafür kann ein größerer Teil Ihres Geldes chancenreicher angelegt werden – mit höheren Renditechancen.


Welche Auszahlungsmöglichkeiten habe ich im Alter?

Nach den neuen Regelungen haben Sie zwei Möglichkeiten, Ihr Guthaben im Alter zu nutzen:

  • Lebenslange Rente: Sie erhalten jeden Monat eine Rente, solange Sie leben. Damit haben Sie die Sicherheit, auch im hohen Alter über ein regelmäßiges Einkommen zu verfügen.
  • Auszahlungsplan: Ihr Guthaben wird über einen festgelegten Zeitraum in regelmäßigen Raten ausgezahlt. Der Auszahlungsplan läuft mindestens bis zu Ihrem 85. Lebensjahr und kann auch darüber hinaus vereinbart werden. Eine gesetzliche Höchstgrenze für die Laufzeit gibt es nicht. 

Bei beiden Varianten können Sie sich zu Beginn der Auszahlungsphase bis zu 30 % Ihres Guthabens auf einmal auszahlen lassen.

Kurz gesagt: Die lebenslange Rente bietet Ihnen die Sicherheit einer Zahlung bis ans Lebensende. Beim Auszahlungsplan endet die Auszahlung dagegen nach dem vereinbarten Zeitraum.


Was passiert mit meinem Guthaben im Todesfall?

Ihr Guthaben ist grundsätzlich vererbbar. Für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und kindergeldberechtigte Kinder gilt: Wird das Guthaben auf den eigenen Altersvorsorgevertrag des Partners/Kindes übertragen, bleibt die Förderung erhalten. In diesem Fall wird nichts von der Förderung abgezogen. 

Wenn Sie sich bereits in der Rentenphase befinden, hängt es von der gewählten Auszahlungsform ab. Bei einer lebenslangen Rente enden die Zahlungen grundsätzlich mit Ihrem Tod. Sie können jedoch von Beginn an eine Rentengarantiezeit von 10 oder 20 Jahren vereinbaren. Verstirbt die versicherte Person innerhalb dieser Zeit, wird die Rente bis zum Ende der vereinbarten Garantiezeit an die Hinterbliebenen weitergezahlt.

Wird die Leistung bei Tod nicht an einen Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder kindergeldberechtigte Kinder ausbezahlt, müssen Ihre Erben die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile grundsätzlich zurückzahlen.


Wann beginnt die Auszahlung meiner Rente?

Bei den neuen Produkten kann die Auszahlungsphase frühestens mit dem 65. und spätestens mit dem 70. Lebensjahr beginnen. Wenn Sie bereits vor dem 65. Lebensjahr eine gesetzliche Altersrente oder eine entsprechende Versorgung beziehen, können Sie unter den entsprechenden Voraussetzungen auch früher Leistungen erhalten.


Ist eine teilweise Auszahlung zum Rentenbeginn möglich?

Unverändert: Auch nach den neuen Regelungen können Sie sich zum Beginn der Auszahlungsphase bis zu 30 % Ihres Guthabens einmalig auszahlen lassen.

Ist die daraus entstehende monatliche Rente so niedrig, dass sie unter die Grenze für eine Kleinbetragsrente fällt, kann Ihr Anbieter unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch das gesamte Guthaben einschließlich der gewährten Zulagen einmalig auszahlen. Eine Auszahlung des Betrags über mehrere Jahre hinweg, um die Steuerbelastung zu reduzieren, ist nicht möglich.


Was bedeutet die Reform für Ihren bestehenden Riester-Vertrag?

Bestehende Riester-Verträge bleiben erhalten und können im bisherigen Umfang weiterhin gefördert werden. Für Kunden mit einer Riester-Rente besteht daher kein unmittelbarer Handlungsdruck. 

Die Reform schafft zwar neue Möglichkeiten für die private Altersvorsorge. Ob ein späterer Wechsel sinnvoll sein kann, ist jedoch immer eine individuelle Entscheidung.

Kündigen Sie nicht vorschnell Ihren Riester-Vertrag!

Denn eine Kündigung kann Nachteile mit sich bringen – etwa beim Erhalt von Förderungen oder Garantien. Die neue Förderwelt ist nicht in jeder Situation die bessere Lösung. Für manche Kunden kann es vorteilhafter sein, den bestehenden Vertrag mit der aktuellen Förderung weiter zu führen.  

Gibt es Wechselmöglichkeiten? Ja, aber kein Zurück!

Die Reform der geförderten Altersvorsorge sieht für bestehende Riester-Verträge eine einmalige Wechselmöglichkeit in die neue Förderwelt vor – allerdings schließt sie den Wechsel zurück in die bisherige Riester-Welt aus. 

Wichtig zu wissen: Es können immer nur alle förderfähigen Verträge entweder in der alten oder neuen Förderwelt bestehen. Wird ein neuer Vertrag nach einem der neuen Vorsorgemodelle vereinbart, wirkt sich das auch auf den bestehenden Riester-Vertrag aus. Er wird dann in die neue Förderung überführt. Das gilt auch, sobald eine Person aus einer Fördergemeinschaft (mittelbar/unmittelbar geförderte Ehepartner) einen neuen Vertrag nach neuem Modell vereinbart.  

Welche Lösung langfristig sinnvoll sein kann, hängt also immer von der persönlichen Situation ab. Ihr Berater unterstützt Sie gerne dabei, für Sie die beste Lösung zu finden. Die Kontaktdaten finden Sie auf Ihrem Versicherungsschein. 

Häufige Fragen bei einem bestehenden Riester-Vertrag

Lohnt sich ein Wechsel für mich?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Ob ein Wechsel für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. 

Lassen Sie sich deshalb individuell durch Ihren Versicherungsbetreuer beraten. Für einen Wechsel kann beispielsweise sprechen, wenn Sie einen kleinen bis mittleren Beitrag zahlen und von der neuen Förderung besonders profitieren könnten. 

Auch wenn Ihre Zulagen bisher gekürzt wurden, weil Sie den erforderlichen Mindestbeitrag nicht erreicht haben, kann ein Wechsel interessant sein. Gegen einen Wechsel können beispielsweise besondere Garantien Ihres bisherigen Vertrags sprechen, die bei neuen Produkten so nicht mehr angeboten werden. Auch wenn Sie Ihr Guthaben bereits für eine Immobilie verwendet haben oder Ihre Rente bereits läuft, sollte ein Wechsel besonders sorgfältig geprüft werden.

Vertrauen, das bleibt.

Die Continentale Lebensversicherung AG ist Teil des Continentale Versicherungsverbundes, einem der großen deutschen Versicherer. Ein typischer Versicherungskonzern ist der Verbund jedoch nicht. Denn bereits seit der Gründung der Muttergesellschaft im Jahre 1926 ist er ein „Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit”. Daher stellt er die Menschen und ihre Bedürfnisse in den Mittelpunkt.

Nur so kann der Verbund seinen Ansprüchen treu bleiben und dauerhaft Transparenz, Sicherheit und Stabilität bieten. Oder wie wir es nennen: Vertrauen, das bleibt.

Das Logo der Continentale
 

Möchten Sie regelmäßig Updates zur Altersvorsorgereform erhalten?

Das Altersvorsorgereformgesetz verändert die geförderte private Altersvorsorge grundlegend. Aktuell sind wichtige Details für die Umsetzung noch nicht geklärt – entsprechende gesetzliche Verordnungen fehlen noch. Deshalb ist es auch nicht notwendig jetzt schon tätig zu werden.  

Welche Möglichkeiten für Sie künftig sinnvoll sein können, hängt immer von der persönlichen Situation ab. Damit Sie den Überblick behalten, informieren wir Sie regelmäßig über: 

  • wichtige Entwicklungen zur Reform 
  • neue Produktlösungen 
  • Auswirkungen auf bestehende Riester-Verträge 
  • mögliche Handlungsoptionen 

Über neue Entwicklungen informieren lassen

Unser Informationsservice ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Sie können sich jederzeit wieder abmelden.

Hinweis
[1]

Die aktuellen Informationen basieren auf dem derzeitigen Kenntnisstand zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge (AVRG). Stand der Seite ist der 8. Mai 2026

Das Altersvorsorge-Depot kommt, 2027 ist es soweit.