Ihre Fragen zur BAP Ihrer Krankenversicherung

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Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Beitragsanpassung (BAP)

Die Ausgaben für medizinische Behandlungen sind deutlich gestiegen. Zudem ist die Lebenserwartung in den vergangenen Jahrzehnten insgesamt erheblich angestiegen. In der Folge bestehen die Verträge heute länger als früher und es werden entsprechend länger Versicherungsleistungen in Anspruch genommen. Diese Veränderungen führen dazu, dass mehr Geld zum Aufbau von Alterungsrückstellungen benötigt wird. 

Fragen und Antworten

Detaillierte Antworten zu den wichtigsten Fragen zur BAP finden Sie in unseren FAQ. Klicken Sie auf die Fragen, um die Antworten anzuzeigen.

Wurden die Beitragserhöhungen begrenzt?

Auch in diesem Jahr haben wir Mittel aus der Rückstellung für die Beitragsrückerstattung aufgewandt, um Beitragserhöhungen zu begrenzen.

Wurden die Beitragsanpassungen extern überprüft?

Bei Beitragsanpassungen in der PKV vertritt ein unabhängiger Treuhänder die Interessen der Versicherten. Er prüft, ob die Belange der Versicherten ausreichend gewahrt sind und erteilt je nach Prüfungsergebnis seine Zustimmung.

Wird es aktualisierte Bescheinigungen geben?

Unsere krankheitskostenvollversicherten Kunden erhalten eine Abschrift der von uns an das Bundeszentralamt für Steuern elektronisch übermittelten Höhe der Beiträge für den monatlichen Lohnsteuerabzug (Beitragsbescheinigung nach dem Bürgerentlastungsgesetz) sowie der Arbeitgeberbescheinigung. Dieser Meldung können Sie ganz oder teilweise widersprechen. Auch eine Rücknahme des Widerspruchs für die Zukunft ist möglich. Wenden Sie sich bitte bei Fragen zum Widerspruchsrecht an Ihr Kundendienst-Centrum.


Wie werden Beiträge in der PKV kalkuliert?

Die risikogerechte Beitragskalkulation ist abhängig vom Alter und Gesundheitszustand des Versicherten bei Versicherungsbeginn, vom Umfang der versicherten Leistungen des gewählten Tarifs sowie ggf. vom Geschlecht (gilt nur für geschlechtsabhängig kalkulierte Tarife).

Da die Anfälligkeit für Krankheiten mit dem Alter steigt, müsste sich eigentlich auch der Beitrag von Jahr zu Jahr wegen des Älterwerdens erhöhen. In jüngeren Jahren wären niedrige Beiträge zu zahlen, im Alter würden sie kontinuierlich steigen.

Die Beitragskalkulation nach Art der Lebensversicherung (mit der Bildung von Alterungsrückstellungen) vermeidet, dass die Beiträge (Risikobeitrag) aufgrund des zunehmenden Alters angehoben werden müssen. Deshalb ist der Tarifbeitrag zunächst höher, als es für das aktuelle Alter notwendig wäre. Die Differenz wird für die höheren Krankheitskosten im Alter in der sogenannten Alterungsrückstellung verzinslich angesammelt (Aufbauphase).

Im Alter werden dann mit den zunehmenden Gesundheitsausgaben Leistungen auch aus der Alterungsrückstellung finanziert (Entnahmephase).


Wie können Sie sich kostenbewusst verhalten?

Wenn Sie keine Rechnungen einreichen, wird Ihr kostenbewusstes Verhalten mit der Beitragsrückerstattung belohnt: Bei Leistungsfreiheit erhalten Sie in vielen Voll- und Beihilfeversicherungstarifen mehrere Monatsbeiträge zurück.

Aber auch wenn Sie Leistungen benötigen, können Sie durch einen verantwortungsvollen Umgang mit den Leistungen zum Wohl der Versichertengemeinschaft beitragen.

Insbesondere bei Arzneimitteln ist es oft empfehlenswert, auf Generika zurückzugreifen. Diese enthalten die gleichen Wirkstoffe wie die Originalpräparate und sind in Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit gleichwertig, da sie ebenfalls durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen werden. Hintergrund ist, dass nach Ablauf des Patentschutzes auch andere Pharmaunternehmen das Medikament mit dem gleichen Wirkstoff herstellen und als sog. Generikum anbieten dürfen. Da diese Hersteller keine eigenen Forschungs- und Entwicklungskosten mehr tragen müssen und der Wettbewerb den Markt belebt, können die Preise deutlich niedriger ausfallen. Wer auf Generika umsteigt, leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Senkung der Arzneimittelkosten und hilft, die Gesamtausgaben für Versicherungsleistungen langfristig zu reduzieren – ohne Abstriche bei der Qualität der Behandlung.

Ein Beispiel ist das Arzneimittel namens Crestor (Wirkstoff Rosuvastatin), das zur Cholesterinsenkung und zur Vorbeugung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen eingesetzt wird. Entsprechende Generika sind teilweise um bis zu 80% günstiger erhältlich als das Originalprodukt. Ein weiteres Beispiel ist Plavix (Wirkstoff Clopidogrel). Dieses wird eingesetzt, um die Bildung von Blutgerinnseln zu verhindern und so das Risiko, einen Schlaganfall oder Herzinfarkt zu erleiden, herabzusetzen. Generika hierzu sind etwa um 70–75% günstiger als das Originalpräparat.

Auf unserer Homepage haben wir diesen und weitere Spartipps für Sie zusammengetragen.


Werden auch die Beiträge in der GKV angepasst?

Auch die gesetzlichen Krankenkassen sind von den enormen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen betroffen, sodass es regelmäßige Beitragserhöhungen gibt und geben wird. Für die Krankenkassen legt der Gesetzgeber den zu zahlenden Beitragssatz fest. Der allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt aktuell bei 14,6 %. Hinzu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitragssatz, den jede Krankenkasse für ihre Versicherten selbst festlegt. Der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung inkl. Pflegeversicherung liegt im Jahr 2025 durchschnittlich bei 1.174 Euro (ohne Pflegeversicherung) pro Monat für Versicherte ohne Kinder. Für das Jahr 2026 erwartet der GKV-Schätzerkreis eine erneute Erhöhung.

Im Unterschied zur privaten Krankenversicherung müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihre Mitglieder über höhere Beiträge wegen einer Erhöhung des allgemeinen Beitragssatzes oder der Beitragsbemessungsgrenze nicht informieren. Die jährlichen Anpassungen der Beitragsbemessungsgrenze und die damit verbundenen steigenden Höchstbeiträge werden Jahr für Jahr weitgehend unbemerkt eingeführt. Gleichzeitig sind in der GKV jederzeit Leistungskürzungen möglich. Es werden immer häufiger Gesetzesanpassungen diskutiert. Hingegen sind die vereinbarten Leistungen in der PKV individualvertraglich ein Leben lang garantiert – ein großer Vorteil der PKV.


Welchen Einfluss hat eine BAP auf die Beitragsrückerstattung oder Pauschalleistung?

Grundlage für die Ermittlung der Beitragsrückerstattung und Pauschalleistung in unseren Tarifen sind die gezahlten Beiträge (ohne Gesetzlichen Zuschlag). Ausnahme ist der Tarif BUSINESS, der einen festen Pauschalleistungs-Grundbetrag (PLG) als Grundlage für die Pauschalleistung und Beitragsrückerstattung vorsieht, der sich im Rahmen einer BAP für Erwachsene dynamisch erhöhen kann. So erfolgt zum 01.01.2026 eine Anpassung des PLG von 460 € auf 480 €.

Je höher der Beitrag ist, desto höher fällt folglich die Beitragsrückerstattung bzw. Pauschalleistung aus. Die Auszahlung der höheren Beträge erfolgt dann im Folgejahr, soweit die Voraussetzungen für die Auszahlung weiterhin erfüllt sind (z. B. Leistungsfreiheit).


Welche Rechnungsgrundlagen nehmen Einfluss auf die Beitragshöhe?

Zu den Rechnungsgrundlagen gehören insbesondere die Versicherungsleistungen, die Sterblichkeit und der Rechnungszins.

Warum steigen die Beiträge?

Die Beitragskalkulation nach Art der Lebensversicherung sieht grundsätzlich lebenslang konstante Beiträge bei gleichbleibenden Rechnungsgrundlagen vor. Die Rechnungsgrundlagen können sich jedoch im Laufe der Zeit ändern. Deshalb ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen eine Anpassungsklausel enthalten.

Die Ausgaben für medizinische Behandlungen sind unter anderem durch den medizinischen Fortschritt und ein verändertes Gesundheitsbewusstsein nicht nur unerheblich gestiegen. Insbesondere im Bereich der allgemeinen Krankenhausleistungen und bei den Arzneimitteln wurden in den vergangenen Jahren starke Kostensteigerungen in der PKV beobachtet. So sind die Leistungsausgaben in der Krankenversicherung von 2023 bis 2024 insgesamt um ca. 10 % gestiegen.

Der medizinische Fortschritt ist, wie beschrieben, mit bedeutenden Kostensteigerungen verbunden, führt aber zugleich auch dazu, dass zahlreiche Patienten besser behandelt werden können als früher. Neue Behandlungsmethoden, wie insbesondere die CyberKnife-Therapie zur Behandlung schwer zugänglicher oder beweglicher Tumore, bieten deutlich präzisere Behandlungsmöglichkeiten als frühere Standardverfahren. Die höheren Kosten für diese Behandlungen resultieren aus der fortschrittlichen Technologie und der spezialisierten Anwendung. Gleichzeitig können durch diese Therapie hingegen auch diverse Nebenwirkungen reduziert, Operationen vermieden und Risiken minimiert werden.

Ein weiteres Beispiel sind moderne Immuntherapien. Diese aktivieren gezielt das körpereigene Immunsystem gegen Tumorzellen und ermöglichen eine längere Überlebenszeit als frühere Therapien. Während früher bei vielen bösartigen Erkrankungen, wie insbesondere bei einem metastasiertem Melanom oder Lungenkrebs, die mittlere Überlebenszeit oft bei unter einem Jahr lag und die klassische Chemotherapie wenig wirksam war, können Patienten heute mehrere Jahre länger leben - teils mit langfristiger Tumorkontrolle. Diese Therapien sind besser, aber auch sehr teuer – es können hierfür Kosten in Höhe von etwa 100.000 bis 200.000 pro Jahr je nach Tumorart und Behandlungsdauer entstehen.

Ebenso im Bereich der Gentherapien sind zahlreiche Entwicklungen zu beobachten. Gentherapien sind Behandlungen, bei denen defekte oder fehlende Gene gezielt verändert oder ersetzt werden, um Krankheiten zu behandeln oder zu heilen. Viele dieser Therapien stammen aus dem Ausland und sind aufgrund der komplexen Forschung, Entwicklung und Herstellung oftmals sehr teuer. Sie eröffnen jedoch neue Möglichkeiten für zuvor unheilbare Erkrankungen, weshalb sie für viele Menschen außerordentlich hilfreich und medizinisch notwendig sind.

Bedeutend für die Erhöhung der Beiträge ist zudem die gestiegene Lebenserwartung. Die Verträge bestehen heutzutage viel länger als früher und die Versicherten nehmen entsprechend länger Versicherungsleistungen in Anspruch. Mit zunehmendem Alter werden ferner häufiger Ärzte aufgesucht und mehr Behandlungen in Anspruch genommen.

Veränderungen bei den Versicherungsleistungen (insbesondere Leistungssteigerungen), die gestiegene Lebenserwartung und Vertragsdauer führen dazu, dass mehr Geld zum Aufbau der Alterungsrückstellungen benötigt wird. Zwar führen Beitragserhöhungen zu finanziellen Mehrbelastungen, demgegenüber profitieren die Versicherten unmittelbar vom medizinischen Fortschritt. Die damit verbundenen besseren Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten führen zu einer besseren medizinischen Versorgung.


Können Beiträge von der Steuer abgesetzt werden?

Eine Beitragsanpassung kann sich auf Ihre steuerliche Entlastung auswirken. Denn Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

Bei privaten Krankenversicherungen (PKV) sind grundsätzlich die Anteile abzugsfähig, die der Basisabsicherung entsprechen (entspricht dem gesetzlich vorgesehenen Maß der GKV-Leistungen). Beiträge, die auf Komfort- oder Wahlleistungen entfallen, sind in der Regel nicht abzugsfähig. In bestimmten Einzelfällen kann jedoch auch auf diese Anteile eine steuerliche Wirkung eintreten, da diese als Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der Höchstbeträge abziehbar sein können. Die sogenannte Günstigerprüfung wird vom Finanzamt automatisch durchgeführt. Dabei wird geprüft, ob die Steuerersparnis durch Berücksichtigung der PKV-Beiträge höher wäre als durch eine pauschale Absetzung.

Im Allgemeinen mindern Erstattungen, die auf die Basisabsicherung entfallen, den abzugsfähigen Betrag im Jahr der Auszahlung entsprechend.

Die vorstehenden Ausführungen geben lediglich einen kurzen Überblick über die steuerlichen Regelungen, eine Steuerberatung im Einzelfall ersetzen sie nicht.


Ist der Versicherungsschutz in der PKV ein Leben lang garantiert?

Ein wesentlicher Vorteil der PKV ist, dass der vereinbarte Versicherungsschutz anerkannte medizinisch notwendige Behandlungsmethoden dauerhaft beinhaltet. Unsere Tarife garantieren Ihnen, dass Ihr Versicherungsschutz erhalten bleibt.

Erhöhen auch andere private Krankenversicherer die Beiträge?

Der zunehmende medizinische Fortschritt und die steigenden Gesundheitskosten sind bedeutende Gründe für die steigenden Ausgaben im Gesundheitssektor. Betroffen davon sind grundsätzlich alle privaten Krankenversicherer. Somit werden auch Kunden von Mitbewerbern von Beitragsanpassungen betroffen sein –entweder jetzt oder in der Zukunft. Denn jeder Versicherer ist gesetzlich verpflichtet, mindestens einmal im Jahr die Beiträge zu überprüfen.

Beteiligt sich auch der Arbeitgeber an einer Beitragsanpassung?

Der Arbeitgeber beteiligt sich mit 50 % an dem Beitrag zur Krankenvoll- und Pflegeversicherung damit auch an Beitragserhöhungen. Voraussetzung ist, dass der maximale Arbeitgeberzuschuss noch nicht ausgeschöpft ist. Somit können Beitragsanpassungen für Arbeitnehmer durch den Arbeitgeberzuschuss ein Stück weit abgemildert werden.

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