Ihre Fragen zur BAP Ihrer Krankenversicherung

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Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Beitragsanpassung (BAP)

Die Ausgaben für medizinische Behandlungen sind deutlich gestiegen. Zudem ist die Lebenserwartung in den vergangenen Jahrzehnten insgesamt erheblich angestiegen. In der Folge bestehen die Verträge heute länger als früher und es werden entsprechend länger Versicherungsleistungen in Anspruch genommen. Diese Veränderungen führen dazu, dass mehr Geld zum Aufbau von Alterungsrückstellungen benötigt wird. 

Fragen und Antworten

Detaillierte Antworten zu den wichtigsten Fragen zur BAP finden Sie in unseren FAQ. Klicken Sie auf die Fragen, um die Antworten anzuzeigen.

Werden auch die Beiträge in der GKV angepasst?

Auch die gesetzlichen Krankenkassen sind von den enormen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen betroffen, sodass es regelmäßige Beitragserhöhungen gibt und geben wird. Für die Krankenkassen legt der Gesetzgeber den zu zahlenden Beitragssatz fest. Der allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt aktuell bei 14,6 %. Hinzu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitragssatz, den jede Krankenkasse für ihre Versicherten selbst festlegt. Der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung inkl. Pflegeversicherung liegt im Jahr 2025 durchschnittlich bei 1.174 Euro (ohne Pflegeversicherung) pro Monat für Versicherte ohne Kinder. Für das Jahr 2026 erwartet der GKV-Schätzerkreis eine erneute Erhöhung.

Im Unterschied zur privaten Krankenversicherung müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihre Mitglieder über höhere Beiträge wegen einer Erhöhung des allgemeinen Beitragssatzes oder der Beitragsbemessungsgrenze nicht informieren. Die jährlichen Anpassungen der Beitragsbemessungsgrenze und die damit verbundenen steigenden Höchstbeiträge werden Jahr für Jahr weitgehend unbemerkt eingeführt. Gleichzeitig sind in der GKV jederzeit Leistungskürzungen möglich. Es werden immer häufiger Gesetzesanpassungen diskutiert. Hingegen sind die vereinbarten Leistungen in der PKV individualvertraglich ein Leben lang garantiert – ein großer Vorteil der PKV.

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