Gesetzlich versichert – rundum abgesichert?

Ergänzen Sie Ihren Gesundheitsschutz genau dort, wo die gesetzliche Krankenversicherung nicht ausreichen.

  • Die Gesundheitsreform kommtNeue Regelungen verändern den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz.

  • Was sich für Sie ändern kannLeistungen werden angepasst, Eigenanteile können steigen und Versorgungslücken entstehen.

  • Gut ergänzt mit einer ZusatzversicherungSchließen Sie mögliche Lücken und sichern Sie sich den Gesundheitsschutz, der zu Ihrem Leben passt.

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Warum Ihre GKV allein nicht mehr ausreichend ist – jetzt informieren und handeln!

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet eine wichtige Grundversorgung. Dennoch gibt es Leistungen, die sie nur teilweise oder gar nicht übernimmt – zum Beispiel beim Zahnersatz, im Krankenhaus oder bei Sehhilfen. Dazu kommt, dass die Leistungen der GKV jederzeit durch den Gesetzgeber angepasst werden können. Im Rahmen der aktuellen Gesundheitsreform kommen einige Einschnitte auf die Versicherten zu. 

Was ändert sich? Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Die Vorgaben für ein Hautkrebsscreening werden überprüft.

Das Ziel ist die Umstellung auf ein risikobasiertes Screening. 

Außerordentliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und Verpflichtungsgrenze 

Um 300 EUR monatlich ab dem 01.01.2027.

Homöopathische Behandlungen und Arzneimittel werden nicht mehr erstattet. 

Tritt zum 01.01.2027 in Kraft.

Kostenlose Mitversicherung für Familien wird eingeschränkt.

Ab 2028 wird für alle mitversicherten Ehe- oder Lebenspartner ein zusätzlicher Beitrag von 2,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des erwerbstätigen Partners erhoben. Ausgenommen sind:
 
  • Eltern von Kindern unter 12 Jahren
  • Eltern von Kindern mit Behinderung, welche außerstande sind, sich selbst zu unterhalten
  • Pflegende Angehörige und Partner über der Regelaltersgrenze 
  • Ehegatten und Lebenspartner mit vorliegender voller Erwerbsminderung. 

Einführung der Teilkrankschreibung 

Und drei Stufen von Teilarbeitsfähigkeit für 25, 50 und 75 Prozent (Inkrafttreten ab 01.07.2028 geplant). 

Kürzung bei den Festzuschüssen für den Zahnersatz

Familienversicherung

Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehe- oder Lebenspartnern soll ab 2028 eingeschränkt werden.

Höhere Zuzahlungen

Die gesetzliche Zuzahlung für verschreibungspflichtige Medikamente soll steigen.

Weniger Erstattungen

Beispielsweise homöopathische Behandlungen und Arzneimittel sollen künftig nicht mehr übernommen werden.

Weniger Zuschüsse beim Zahnersatz

Die Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen sollen reduziert werden. 

Mögliche weitere Änderungen

Anpassung der Teilkrankschreibung, Höhere Beitragsbemessungsgrenze, Geplante Zuckerabgabe, Änderungen bei einzelnen Vorsorgeleistungen

Festzuschuss für Zahnersatz
Bisher
Neu
Ohne regelmäßige Vorsorge 
60 %
50 %
5 Jahre regelmäßige Vorsorge
70 %
60 %
10 Jahre regelmäßige Vorsorge
75 %
65 %

Zuckerabgabe

Auf gesüßte Getränke ist ab 2028 geplant.

Die Zuzahlung für verschreibungspflichtige Arzneimittel steigt.

Die gesetzlichen Zuzahlungen werden um 50 Prozent erhöht. Das betrifft unter anderem:
verschreibungspflichtige Arzneimittel, Krankenhausaufenthalte, Heil- und Hilfsmittel, Fahrkosten sowie Vorsorge- und Reha-Maßnahmen. So liegt die Mindestzuzahlung für Medikamente künftig bei 7,50 Euro statt bisher fünf Euro. Die maximale Zuzahlung steigt von zehn auf 15 Euro. Auch die monatliche Zuzahlungsobergrenze für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel steigt von 10 auf 15 Euro.

Was bedeutet das für Sie?

Ob beim Zahnersatz, einer neuen Brille, einem Krankenhausaufenthalt oder einer medizinischen Behandlung im Ausland – die Eigenkosten können schnell mehrere hundert oder sogar tausend Euro betragen, wenn Sie sich nur auf die Leistungen Ihrer GKV verlassen. Eine private Krankenzusatzversicherung hilft Ihnen dabei, diese Versorgungslücken zu schließen und Ihre Gesundheit auf einem hohen Niveau abzusichern. 

GKV und Zusatzschutz – die ideale Kombination

Sie sind gesetzlich versichert und sind damit nicht mehr optimal abgesichert. Gemeinsam mit einer Krankenzusatzversicherung der Continentale entsteht daraus wieder ein umfassender Gesundheitsschutz. So profitieren Sie von:

  • einem starken Leistungsangebot
  • persönlicher Betreuung vor Ort
  • kurzen Wegen bei Fragen rund um GKV und Zusatzversicherung
  • einem Gesundheitsschutz, der sich an Ihren Bedürfnissen orientiert

Unsere Zusatzversicherung StartKompakt füllt Versorgungslücken

Krankenhaus

Freie Krankenhauswahl und Leistungspauschale bei längeren Krankenhausaufenthalten

Reisen

Mit der Auslandsreisekrankenversicherung weltweit gut abgesichert

Sehhilfen

Zuschüsse für Brillen und Kontaktlinsen

Vorsorge

Erweiterte Vorsorgeuntersuchungen und zusätzliche Schutzimpfungen

Zahn

Professionelle Zahnreinigung und starke Leistungen für Zahnersatz im Rahmen der Regelversorgung

Gesundheit ist planbar – hohe Kosten oft nicht.

Niemand beschäftigt sich gerne mit Krankheit oder einem Krankenhausaufenthalt. Doch wenn es darauf ankommt, ist es beruhigend zu wissen, dass Sie finanziell gut abgesichert sind, vor allem vor hohen Eigenkosten und unvorhergesehenen Gesundheitsausgaben. Mit einer privaten Krankenzusatzversicherung investieren Sie in Ihre Gesundheit und in die Sicherheit Ihrer Familie – heute und in Zukunft.

Wichtige Fragen zur aktuellen Gesundheitsreform

Nach aktuellem Stand sollen die meisten Regelungen zum 01.01.2027 in Kraft treten. Die kostenlose Mitversicherung für viele Ehe- und Lebenspartner soll ab dem 01.01.2028 wegfallen. 
Ja. Wer früh vorsorgt, profitiert häufig von günstigen Beiträgen und sichert sich zusätzliche Leistungen bereits heute.
Ja. Der Tarif ermöglicht einen unkomplizierten Einstieg in die private Krankenzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung.
Die Beitragshöhe richtet sich nach dem gewählten Versicherungsschutz und Ihrer persönlichen Situation. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Ja. Versicherte der Continentale BKK genießen einen Beitragsvorteil von bis zu 15% für die Zusatzversicherungen der Continentale Krankenversicherung a.G. 

GKV-Lücken clever schließen – mit einer privaten Krankenzusatzversicherung

Ergänzen Sie Ihren gesetzlichen Krankenversicherungsschutz mit einer privaten Krankenzusatzversicherung. Profitieren Sie von umfangreichen Zusatzleistungen ohne Gesundheitsprüfung und bereits zu einem günstigen Monatsbeitrag.

Günstig ergänzen, besser abgesichert.

  • Umfassender Rundum-Schutz: Ergänzt Ihren gesetzlichen Versicherungsschutz unter anderem bei Sehhilfen, Zahnvorsorge, Auslandsreisen und Krankenhausleistungen.
  • Attraktiver Beitrag: Bereits ab 6,62 € im Monat erhalten Sie einen vielseitigen privaten Ergänzungsschutz. Versicherte der Continentale BKK zahlen sogar nur 5,59 € im Monat.

Speziell für Mitglieder der Continentale BKK 

Ein gutes Absicherungsniveau für GKV-Versicherte ist ohne private Zusatzversicherung nicht denkbar. Wie einfach und günstig das gelingen kann, zeigt die Kombination aus Continentale BKK und dem Tarif StartKompakt der Continentale Krankenversicherung. 

Ein perfekter GKV-Schutz für den Einstieg in die private Zusatzversicherung und ohne Gesundheitsprüfung: 

  • PZR und 100 % Leistung für Zahnersatz (im Rahmen der Regelversorgung)
  • Auslandsreisekrankenversicherung 
  • Leistung für Brille / Kontaktlinsen 
  •  Mehr Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen 
  • Feie Wahl des Krankenhauses 
  • Leistungspauschale bei längeren Krankenhausaufenthalten 

Fordern Sie jetzt Ihre individuelle Beratung an – kostenlos und unverbindlich. Unsere Agenturen beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten, Ihren gesetzlichen Krankenversicherungsschutz sinnvoll zu ergänzen. Wählen Sie dazu einfach eine Agentur in Ihrer Nähe aus.