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Individuelle Beratung zu den Versicherungen der Continentale

Kapitalverwaltungsgesellschaften

Auf dieser Seite:

Angaben zur Mitwirkungspolitik, Mitwirkungsberichten und Abstimmverhalten gemäß §134b AktG

Zum 01.01.2020 trat die 2. Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) in Kraft. Mit ARUG II wird die langfristige Mitwirkung von Aktionären gestärkt und die Transparenz zwischen Gesellschaften und Anlegern erhöht.

Sowohl die Aktienanlagen des Sicherungsvermögens als auch die Anlagen der fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherung der Continentale Lebensversicherung AG werden ausschließlich über Investmentfonds getätigt, deren Administration und Management durch Kapitalverwaltungsgesellschaften erfolgen. Diese nehmen bei Abstimmungen auf Hauptversammlungen teilweise Einfluss auf die Geschäftspolitik dieser Aktiengesellschaften, sofern sich deren Aktien im Vermögen der verwalteten Fonds befinden. Nähere Angaben hierzu finden Sie gemäß Mitwirkungspolitik nach §134b Abs. 1 AktG auf den folgenden Internetseiten der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaften:

Internetseiten der Kapitalverwaltungsgesellschaften

Gemäß den Offenlegungspflichten nach § 134c Abs. 3 Aktiengesetz finden Sie die gesetzlichen Verkaufsunterlagen zu den Fonds der fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherung, welche u.a. die Anlagestrategien dieser Fonds enthalten, hier unter dem Reiter „Dokumente“.

Stand April 2023