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Leistungen der Pflegepflichtversicherung
Leistungen
Pflegegeld
- Pflegegrad 2: 316 Euro
- Pflegegrad 3: 545 Euro
- Pflegegrad 4: 728 Euro
- Pflegegrad 5: 901 Euro
Sachleistungen
- Pflegegrad 2: 724 Euro
- Pflegegrad 3: 1.363 Euro
- Pflegegrad 4: 1.693 Euro
- Pflegegrad 5: 2.095 Euro
Kombinationsleistungen
Beispiel:
Im Pflegegrad 3 nehmen Sie Pflegeeinsätze durch einen Pflegedienst in Höhe von von 778,80 Euro in Anspruch (= 60 % von 1.298,00 Euro). Dann können Sie zusätzlich 40 % des Pflegegeldes von 545,00 Euro (= 218,00 Euro) erhalten.
Entlastungsbetrag
In den Pflegegraden 1-5 erhalten Sie bei häuslicher Pflege zur Entlastung Ihrer Angehörigen einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125,00 Euro pro Monat.
Für folgende Leistungsbereiche kann der Betrag verwendet werden:
Pflegegrad 1:
- teilstationäre Pflege
- Kurzzeitpflege
- häusliche Pflegehilfe
- Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI)
Pflegegrad 2-5:
- teilstationäre Pflege
- Kurzzeitpflege
- häusliche Pflegehilfe, ausgenommen sind Leistungen im Bereich der Selbstversorgung (z. B. Waschen, An-/Auskleiden, Ernährung, Trinken, Toilettenbenutzung; § 14 Abs. 2 Nr. 4 SGB XI)
- Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI)
Kurzzeitpflege
Verhinderungspflege
Bei Urlaub, Krankheit oder sonstiger Verhinderung Ihrer ehrenamtlichen Pflegeperson haben Sie Anspruch auf die Verhinderungspflege. Wir erstatten in den Pflegegraden 2-5 die Kosten einer Ersatzpflege. Die Leistungen betragen bis zu 1.612 Euro für längstens sechs Wochen pro Jahr. Diese können mit den Mitteln der Kurzzeitpflege um bis zu 806 Euro erhöht werden.
Hier gelangen Sie zu den Anträgen der Continentale Pflegepflichtversicherung.
Tagespflege
Sie haben in den Pflegegraden 2-5 Anspruch auf Leistungen für eine Tages- und Nachtpflege, wenn
- Ihre häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt ist oder
- diese zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich sind.
Für die pflegebedingten Aufwendungen erhalten Sie pro Monat im:
- Pflegegrad 2: bis zu 689 Euro
- Pflegegrad 3: bis zu 1.298 Euro
- Pflegegrad 4: bis zu 1.612 Euro
- Pflegegrad 5: bis zu 1.995 Euro
Wohngruppenzuschlag
Hier gelangen Sie zu den Anträgen der Continentale Pflegepflichtversicherung.
Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebetten, Rollstühle, Gehhilfen) werden von der Pflegepflichtversicherung vorrangig leihweise zur Verfügung gestellt.
Beschaffen Sie sich selbst ein Pflegehilfsmittel, kann es sein, dass die Kosten nicht oder nur teilweise erstattet werden. Unser Hilfsmittel-Service unterstützt Sie bei der Beschaffung von Pflegehilfsmitteln – damit sind Sie immer auf der sicheren Seite.
Für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (z. B. Desinfektionsmittel) können Sie bis zu 40 Euro pro Monat erhalten.
Sie brauchen ein Pflegehilfsmittel?
Dann sprechen Sie uns bitte vorher an. Wir sind für Sie da:Montag bis Freitag von 8:00-19:00 Uhr
Rufnummer 0231 919 7104.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- Installation einer ebenerdigen Dusche
- Einbau eines Treppenlifts
- Umzug in eine barrierefreie Wohnung
Pflegezeit/Pflegeunterstützungsgeld
Darüber hinaus kann bei einer Akutsituation noch ein Teil des entgangenen Arbeitsentgelts gezahlt werden.
Sie möchten Pflegezeit/Pflegeunterstützungsgeld beantragen?
Dann sprechen Sie uns bitte vorher an. Wir sind für Sie da:Montag bis Freitag von 8:00-19:00 Uhr
Rufnummer 0231 919 7104.
Vollstationäre Pflege
- Pflegegrad 1: 125 Euro
- Pflegegrad 2: 770 Euro
- Pflegegrad 3: 1.262 Euro
- Pflegegrad 4: 1.775 Euro
- Pflegegrad 5: 2.005 Euro
Außerdem erhalten Sie einen prozentualen Leistungszuschlag. Dieser begrenzt den Eigenanteil in der vollstationären Pflege.
Der Zuschlag wird je Monat des Bezugs vollstationärer Pflegeleistungen wie folgt festgesetzt:
- 1. bis 12. Monat: Leistungszuschlag in Höhe von 5 % des pflegebedingten Eigenanteils
- 13. bis 24. Monat: Leistungszuschlag in Höhe von 25 % des pflegebedingten Eigenanteils
- 25. bis 36. Monat: Leistungszuschlag in Höhe von 45 % des pflegebedingten Eigenanteils
- ab dem 37. Monat: Leistungszuschlag in Höhe von 70 % des pflegebedingten Eigenanteils
Auch für zusätzliche Betreuungs- sowie Pflegehilfskräfte übernehmen wir die Kosten. Zu den Aufgaben gehören z. B.:
- Malen und basteln,
- Spaziergänge/Ausflüge,
- Brett-Kartenspiele,
- Besuch von kulturellen Veranstaltungen