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Individuelle Beratung zu den Versicherungen der Continentale

Beschwerde

Auf dieser Seite:

Ihre Beschwerde

Die Continentale ist kein Konzern im üblichen Sinne. Wir verstehen uns als "Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit". Dieses Grundverständnis bestimmt unser Handeln im gesamten Verbund. Bei uns stehen die Bedürfnisse unserer Kunden tatsächlich im Mittelpunkt. Das gilt natürlich auch, wenn es einmal Grund zur Beschwerde gibt, denn wir möchten unsere Produkte und unseren Service stetig verbessern und nehmen daher Kritik sehr ernst.

Wir geben unser Bestes, um Ihr Anliegen so schnell wie möglich zu beantworten. Und melden uns in der Regel innerhalb von 5 Arbeitstagen bei Ihnen. Bitte wenden Sie sich an Ihren persönlichen Continentale Partner vor Ort. Oder informieren Sie uns ganz einfach über unser Kundenformular. Wir bitten Sie, uns Ihr Anliegen so konkret wie möglich mitzuteilen.

Sprechen Sie uns an!

Wir kümmern uns um Ihr Anliegen.

Beschwerde nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Das LkSG sieht unternehmerische Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten sowie im eigenen Geschäftsbereich vor. Dazu zählt auch die Möglichkeit, eine Beschwerde nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zu übermitteln.

Schlichtungsverfahren/Streitbeilegungsverfahren

Sie möchten Ihr Anliegen von einer unabhängigen Seite prüfen lassen. Die Unternehmen des Continentale Versicherungsverbunds haben sich zur Teilnahme an folgenden Schlichtungsverfahren verpflichtet: 
  • Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung
    Postfach 06 02 22
    10052 Berlin
    www.pkv-ombudsmann.de