Informationen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) im Continentale Versicherungsverbund
Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Das LkSG sieht unternehmerische Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten sowie im eigenen Geschäftsbereich vor.