Unterstützung im Pflegefall

Leistungen der Pflegepflichtversicherung beantragen. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt.

  • Leistungen beantragenAuf dieser Seiten finden Sie Informationen und Formulare zur Beantragung von Pflegeleistungen gebündelt an einem Ort.
  • Informationen zu PflegeleistungenDazu bieten wir Ihnen hier einen Überblick über Ihre Pflegeleistungen sowie Hinweise zur Beantragung.
  • Unterstützung im PflegefallUnd wenn Sie persönliche Unterstützung benötigen, dann finden Sie hier alle Kontaktmöglichkeiten.

So beantragen Sie Leistungen der Pflegepflichtversicherung

Ein Pflegefall bringt für Betroffene und ihre Angehörigen oft viele Veränderungen und Fragen mit sich. Neben der persönlichen Situation müssen auch organisatorische Dinge geklärt werden – zum Beispiel, welche Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden können und wie die Beantragung erfolgt.

Gerade in dieser Zeit ist es wichtig, schnell Orientierung und verlässliche Unterstützung zu erhalten. Die Continentale begleitet Sie dabei und hilft Ihnen, die notwendigen Schritte einfach und verständlich zu gehen. So können Sie sich darauf konzentrieren, was jetzt wirklich zählt: Die bestmögliche Versorgung und Unterstützung im Pflegefall.

Vom Antrag bis hin zum Pflegegrad:

1

Antrag stellen

Wählen Sie den passenden Antrag und senden Sie ihn uns zu.

2

Begutachtung durch MEDICPROOF

Der medizinische Dienst vereinbart einen Termin mit Ihnen.

3

Entscheidung über Pflegegrad

Nach dem Gutachten informieren wir Sie über Ihren Anspruch.

Antrag stellen: Verwenden Sie diese Formulare

Um Leistungen der Pflegepflichtversicherung zu erhalten, benötigen wir einen Antrag von Ihnen. Wählen Sie den Antrag, der zu Ihrer Situation passt, und senden Sie ihn uns vollständig ausgefüllt und unterschrieben zu.
Wenn eine bevollmächtigte Person den Antrag unterschreibt, fügen Sie bitte auch eine entsprechende Vollmacht bei.

Alle Anträge sind beschreibbare PDF-Dokumente. Senden Sie uns das ausgefüllte und unterschriebene Dokument gerne an sc-k-ppv@continentale.de.

Wenn Pflege erstmals benötigt wird:

Nutzen Sie bitte diesen Antrag, um Leistungen für die häusliche Pflege bei der Pflegepflichtversicherung zu beantragen. Der Antrag ist ein beschreibbares PDF. Senden Sie uns das ausgefüllte und unterschriebene Dokument gerne an sc-k-ppv@continentale.de.
Stand: 05.2026
Größe: 668 kb
Nutzen Sie bitte diesen Antrag, um Leistungen für die vollstationäre Pflege bei der Pflegepflichtversicherung zu beantragen. Der Antrag ist ein beschreibbares PDF. Senden Sie uns das ausgefüllte und unterschriebene Dokument gerne an sc-k-ppv@continentale.de.
Stand: 05.2026
Größe: 663 kb
Nutzen Sie bitte zusätzlich zu den Anträgen diesen Fragebogen, wenn Sie Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung für Kinder- und Jugendliche beantragen. Der Fragebogen ist ein beschreibbares PDF. Senden Sie uns das ausgefüllte und unterschriebene Dokument gerne an sc-k-ppv@continentale.de.
Stand: 02.2026
Größe: 202 kb

Wenn sich der Pflegebedarf ändert:

Nutzen Sie bitte diesen Antrag, um die Erhöhung des Pflegegrades bei der Pflegepflichtversicherung zu beantragen. Der Antrag ist ein beschreibbares PDF. Senden Sie uns das ausgefüllte und unterschriebene Dokument gerne an sc-k-ppv@continentale.de.
Stand: 05.2025
Größe: 679 kb

Wenn zusätzliche Leistungen benötigt werden:

Nutzen Sie bitte diesen Antrag, um Leistungen für die Verhinderungspflege bei der Pflegepflichtversicherung zu beantragen. Der Antrag ist ein beschreibbares PDF. Senden Sie uns das ausgefüllte und unterschriebene Dokument gerne an sc-k-ppv@continentale.de.
Stand: 08.2025
Größe: 125 kb
Nutzen Sie bitte diesen Antrag, um Leistungen für einen Wohngruppenzuschlag bei der Pflegepflichtversicherung zu beantragen. Der Antrag ist ein beschreibbares PDF. Senden Sie uns das ausgefüllte und unterschriebene Dokument gerne an sc-k-ppv@continentale.de.
Stand: 05.2025
Größe: 541 kb
Nutzen Sie bitte diesen Antrag, um Leistungen für Verbesserungen des Wohnumfeldes bei der Pflegepflichtversicherung zu beantragen. Der Antrag ist ein beschreibbares PDF. Senden Sie uns das ausgefüllte und unterschriebene Dokument gerne an sc-k-ppv@continentale.de.
Stand: 12.2025
Größe: 169 kb

Häufige Fragen zur Antragstellung

Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, tauchen oft noch Fragen zum weiteren Ablauf auf. Hier finden Sie Antworten auf wichtige Fragen rund um Begutachtung, Pflegegrad und weitere Schritte nach der Antragstellung.

Nachdem Ihr Pflegeantrag bei uns eingegangen ist, vereinbart der Medizinische Dienst der privaten Krankenversicherungen (MEDICPROOF) einen Termin zur Begutachtung mit Ihnen.

Auf Grundlage des Gutachtens wird der Pflegegrad festgestellt. Sobald uns das Gutachten vorliegt, informieren wir Sie über Ihren Anspruch auf Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung.

Wenn Sie sowohl eine Pflegepflichtversicherung als auch eine Pflegezusatzversicherung bei der Continentale haben, ist in der Regel kein zusätzlicher Antrag für die Pflegezusatzversicherung erforderlich.

Sollten Ihre Pflegepflichtversicherung und Ihre Pflegezusatzversicherung unter unterschiedlichen Versicherungsnummern geführt werden, informieren Sie uns bitte kurz.

Nach Eingang Ihres Antrags beauftragen wir den Medizinischen Dienst der privaten Krankenversicherungen (MEDICPROOF) mit der Begutachtung.

Ein Gutachter vereinbart mit Ihnen einen Termin, bei dem Ihre persönliche Pflegesituation beurteilt wird. Auf dieser Grundlage wird der Pflegegrad festgestellt. Weitere Informationen zum Ablauf der Begutachtung finden Sie auch auf der Website von MEDICPROOF.

Ja. Wenn eine bevollmächtigte Person den Antrag für Sie unterschreibt, senden Sie bitte zusätzlich eine entsprechende Vollmacht mit ein.

Weitere Infos zur Pflegepflichtversicherung

Bitte geben Sie ein Stichwort wie zum Beispiel „Pflegegrad“ oder „Hilfsmittel“ ein. Unser Hilfecenter kennt die Antworten auf viele Fragen zur Pflegeversicherung, die unsere Kunden regelmäßig stellen.

Übersicht zu den Leistungen der Pflegepflichtversicherung

Die Private Pflegepflichtversicherung unterstützt Sie finanziell, wenn Pflege notwendig wird. Welche Leistungen Sie erhalten, hängt vom festgestellten Pflegegrad und Ihrer persönlichen Pflegesituation ab.

Grundsätzlich unterscheidet die Pflegepflichtversicherung drei Bereiche: Unterstützung bei der Pflege zu Hause, Entlastung für pflegende Angehörige und Leistungen bei Pflege in einer Einrichtung.

Pflege zu Hause

Die meisten Menschen möchten möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung bleiben. Die Pflegepflichtversicherung unterstützt daher vor allem die häusliche Pflege.

Entlastungsbetrag

In den Pflegegraden 1-5 erhalten Sie bei häuslicher Pflege zur Entlastung Ihrer Angehörigen einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131,00 Euro pro Monat. 
 
Für folgende Leistungsbereiche kann der Betrag verwendet werden:

Pflegegrad 1:

  • teilstationäre Pflege
  • Kurzzeitpflege
  • häusliche Pflegehilfe
  • Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI)

Pflegegrad 2-5:

  • teilstationäre Pflege
  • Kurzzeitpflege
  • häusliche Pflegehilfe, ausgenommen sind Leistungen im Bereich der Selbstversorgung (z. B. Waschen, An-/Auskleiden, Ernährung, Trinken, Toilettenbenutzung; § 14 Abs. 2 Nr. 4 SGB XI)
  • Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI)

Kombinationsleistungen

Je nach Pflegebedarf können Sie die Leistungen eines Pflegedienstes und die Pflege durch Ihre private Pflegeperson kombinieren. Nehmen Sie den Pflegedienst nur teilweise in Anspruch, erhalten Sie auch ein anteiliges Pflegegeld.

Beispiel: 

Im Pflegegrad 3 nehmen Sie Pflegeeinsätze durch einen Pflegedienst in Höhe von von 898,20 Euro in Anspruch (= 60 % von 1.497,00 Euro). Dann können Sie zusätzlich 40 % des Pflegegeldes von 599,00 Euro (= 239,60 Euro) erhalten. 


Pflegegeld

Sie erhalten pro Monat ein Pflegegeld, wenn die Pflege durch eine private Pflegeperson erbracht wird: 

  • Pflegegrad 2: 347 Euro
  • Pflegegrad 3: 599 Euro
  • Pflegegrad 4: 800 Euro
  • Pflegegrad 5: 990 Euro

In den Pflegegraden 2 bis 5 muss halbjährlich ein Beratungseinsatz durchgeführt werden. Dieser erfolgt durch einen Pflegedienst oder eine Beratungsstelle (z. B. compass private pflegeberatung). Die Beratung sichert die Qualität der häuslichen Pflege. Sie erhalten Hilfestellungen und praktische pflegefachliche Unterstützung.


Pflegehilfsmittel

Für die häusliche Pflege können Sie Leistungen für notwendige Pflegehilfsmittel aus dem Pflegehilfsmittelverzeichnis erhalten.

Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebetten, Rollstühle, Gehhilfen) werden von der Pflegepflichtversicherung vorrangig leihweise zur Verfügung gestellt.

Beschaffen Sie sich selbst ein Pflegehilfsmittel, kann es sein, dass die Kosten nicht oder nur teilweise erstattet werden. Unser Hilfsmittel-Service unterstützt Sie bei der Beschaffung von Pflegehilfsmitteln – damit sind Sie immer auf der sicheren Seite.

Für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (z. B. Desinfektionsmittel) können Sie bis zu 42,00 Euro pro Monat erhalten. 

Sie brauchen ein Pflegehilfsmittel?

  • Dann sprechen Sie uns bitte vorher an. Wir sind für Sie da: 
    Montag bis Freitag von 8:00-19:00 Uhr 
    Rufnummer 0231 919 7104

Sachleistungen

Für die Leistungen eines anerkannten Pflegedienstes erhalten Sie pro Monat im: 

  • Pflegegrad 2: 796 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.497 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.859 Euro
  • Pflegegrad 5: 2.299 Euro 

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Für Maßnahmen des individuellen Wohnumfeldes können Sie Zuschüsse in Höhe von bis zu 4.180,00 Euro erhalten. 

en Zuschuss können Sie z. B. für Folgendes nutzen:

  • Installation einer ebenerdigen Dusche
  • Einbau eines Treppenlifts
  • Umzug in eine barrierefreie Wohnung

Bitte beantragen Sie den Zuschuss vor Beginn einer Umbaumaßnahme formlos. 


Entlastung für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige leisten oft einen großen Teil der Pflege. Verschiedene Leistungen helfen dabei, diese Aufgabe zu erleichtern.

Verhinderungspflege

Bei Urlaub, Krankheit oder sonstiger Verhinderung Ihrer ehrenamtlichen Pflegeperson haben Sie Anspruch auf die Verhinderungspflege. Wir erstatten in den Pflegegraden 2-5 die Kosten einer Ersatzpflege. Die Leistungen betragen bis zu 3.539,00 EUR für längstens acht Wochen pro Jahr. Hierbei handelt es um einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.

Die notwendigen Anträge stehen unter 'Mehr Infos' zur Verfügung.
 

Pflege in einer Einrichtung oder Wohngruppe

Wenn eine Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist, unterstützt die Pflegepflichtversicherung auch bei der Pflege in Einrichtungen.

Vollstationäre Pflege

Bei Pflege in einer anerkannten Pflegeeinrichtung erhalten Sie für die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für Betreuung und Aufwendungen für medizinische Behandlungspflege pro Monat im: 

  • Pflegegrad 1: 131 Euro
  • Pflegegrad 2: 805 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.319 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.855 Euro
  • Pflegegrad 5: 2.096 Euro 

Außerdem erhalten Sie einen prozentualen Leistungszuschlag. Dieser begrenzt den Eigenanteil in der vollstationären Pflege. 

Der Zuschlag wird je Monat des Bezugs vollstationärer Pflegeleistungen wie folgt festgesetzt:
 

  • 1. bis 12. Monat: Leistungszuschlag in Höhe von 15% des pflegebedingten Eigenanteils
  • 13. bis 24. Monat: Leistungszuschlag in Höhe von 30% des pflegebedingten Eigenanteils
  • 25. bis 36. Monat: Leistungszuschlag in Höhe von 50% des pflegebedingten Eigenanteils
  • ab dem 37. Monat: Leistungszuschlag in Höhe von 75% des pflegebedingten Eigenanteils

Auch für zusätzliche Betreuungs- sowie Pflegehilfskräfte übernehmen wir die Kosten. Zu den Aufgaben gehören z. B.:

  • Malen und basteln,
  • Spaziergänge/Ausflüge,
  • Brett-Kartenspiele,
  • Besuch von kulturellen Veranstaltungen

Wohngruppenzuschlag

Leben Sie in einer Wohngruppe/Wohngemeinschaft, können Sie in den Pflegegraden 1-5 einen pauschalen Zuschlag in Höhe von 224,00 Euro pro Monat erhalten.

Die notwendigen Anträge stehen unter 'Mehr Infos' zur Verfügung.


Sie wünschen einen persönlichen Kontakt? Wir sind für Sie da.

Wenn Sie Unterstützung bei der Antragstellung benötigen oder Fragen zu Leistungen der Pflegepflichtversicherung haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.

So erreichen Sie uns:
Adresse:

Continentale Krankenversicherung a.G.
Servicecenter Pflegeversicherung
44118 Dortmund

Pflegeberatung durch compass

Die Pflegeexperten von compass private pflegeberatung beraten Sie unabhängig und kostenlos – telefonisch oder auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause.

Sie helfen unter anderem bei:

  • Fragen zur Organisation der Pflege

  • der Suche nach passenden Pflegeeinrichtungen

  • der Einschätzung Ihrer individuellen Pflegesituation

Erreichbar:

Mo–Fr 8–19 Uhr
Sa 10–16 Uhr

Weitere Unterstützung im Pflegefall

Zusätzlich vermitteln wir Ihnen bei Bedarf weitere Unterstützungsangebote, zum Beispiel:

  • Hilfe bei der Suche nach Pflegeeinrichtungen oder Pflegediensten

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen

  • Hausnotrufsysteme

Sprechen Sie uns einfach an – wir stellen gerne den Kontakt zu passenden Angeboten her.