Leistungen der Pflegepflichtversicherung beantragen. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt.
- Leistungen beantragenAuf dieser Seiten finden Sie Informationen und Formulare zur Beantragung von Pflegeleistungen gebündelt an einem Ort.
- Informationen zu PflegeleistungenDazu bieten wir Ihnen hier einen Überblick über Ihre Pflegeleistungen sowie Hinweise zur Beantragung.
- Unterstützung im PflegefallUnd wenn Sie persönliche Unterstützung benötigen, dann finden Sie hier alle Kontaktmöglichkeiten.
So beantragen Sie Leistungen der Pflegepflichtversicherung
Ein Pflegefall bringt für Betroffene und ihre Angehörigen oft viele Veränderungen und Fragen mit sich. Neben der persönlichen Situation müssen auch organisatorische Dinge geklärt werden – zum Beispiel, welche Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden können und wie die Beantragung erfolgt.
Gerade in dieser Zeit ist es wichtig, schnell Orientierung und verlässliche Unterstützung zu erhalten. Die Continentale begleitet Sie dabei und hilft Ihnen, die notwendigen Schritte einfach und verständlich zu gehen. So können Sie sich darauf konzentrieren, was jetzt wirklich zählt: Die bestmögliche Versorgung und Unterstützung im Pflegefall.
Vom Antrag bis hin zum Pflegegrad:
Antrag stellen
Wählen Sie den passenden Antrag und senden Sie ihn uns zu.
Begutachtung durch MEDICPROOF
Der medizinische Dienst vereinbart einen Termin mit Ihnen.
Entscheidung über Pflegegrad
Nach dem Gutachten informieren wir Sie über Ihren Anspruch.
Antrag stellen: Verwenden Sie diese Formulare
Um Leistungen der Pflegepflichtversicherung zu erhalten, benötigen wir einen Antrag von Ihnen. Wählen Sie den Antrag, der zu Ihrer Situation passt, und senden Sie ihn uns vollständig ausgefüllt und unterschrieben zu.
Wenn eine bevollmächtigte Person den Antrag unterschreibt, fügen Sie bitte auch eine entsprechende Vollmacht bei.
Alle Anträge sind beschreibbare PDF-Dokumente. Senden Sie uns das ausgefüllte und unterschriebene Dokument gerne an sc-k-ppv@continentale.de.
Wenn Pflege erstmals benötigt wird:
Wenn sich der Pflegebedarf ändert:
Wenn zusätzliche Leistungen benötigt werden:
Häufige Fragen zur Antragstellung
Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, tauchen oft noch Fragen zum weiteren Ablauf auf. Hier finden Sie Antworten auf wichtige Fragen rund um Begutachtung, Pflegegrad und weitere Schritte nach der Antragstellung.
Was passiert nach dem Antrag?
Nachdem Ihr Pflegeantrag bei uns eingegangen ist, vereinbart der Medizinische Dienst der privaten Krankenversicherungen (MEDICPROOF) einen Termin zur Begutachtung mit Ihnen.
Auf Grundlage des Gutachtens wird der Pflegegrad festgestellt. Sobald uns das Gutachten vorliegt, informieren wir Sie über Ihren Anspruch auf Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung.
Muss ich meine Pflegezusatzversicherung separat informieren?
Wenn Sie sowohl eine Pflegepflichtversicherung als auch eine Pflegezusatzversicherung bei der Continentale haben, ist in der Regel kein zusätzlicher Antrag für die Pflegezusatzversicherung erforderlich.
Sollten Ihre Pflegepflichtversicherung und Ihre Pflegezusatzversicherung unter unterschiedlichen Versicherungsnummern geführt werden, informieren Sie uns bitte kurz.
Wie läuft die Begutachtung ab?
Nach Eingang Ihres Antrags beauftragen wir den Medizinischen Dienst der privaten Krankenversicherungen (MEDICPROOF) mit der Begutachtung.
Ein Gutachter vereinbart mit Ihnen einen Termin, bei dem Ihre persönliche Pflegesituation beurteilt wird. Auf dieser Grundlage wird der Pflegegrad festgestellt. Weitere Informationen zum Ablauf der Begutachtung finden Sie auch auf der Website von MEDICPROOF.
Kann jemand anderes den Antrag unterschreiben?
Weitere Infos zur Pflegepflichtversicherung
Bitte geben Sie ein Stichwort wie zum Beispiel „Pflegegrad“ oder „Hilfsmittel“ ein. Unser Hilfecenter kennt die Antworten auf viele Fragen zur Pflegeversicherung, die unsere Kunden regelmäßig stellen.
Übersicht zu den Leistungen der Pflegepflichtversicherung
Die Private Pflegepflichtversicherung unterstützt Sie finanziell, wenn Pflege notwendig wird. Welche Leistungen Sie erhalten, hängt vom festgestellten Pflegegrad und Ihrer persönlichen Pflegesituation ab.
Grundsätzlich unterscheidet die Pflegepflichtversicherung drei Bereiche: Unterstützung bei der Pflege zu Hause, Entlastung für pflegende Angehörige und Leistungen bei Pflege in einer Einrichtung.
Pflege zu Hause
Die meisten Menschen möchten möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung bleiben. Die Pflegepflichtversicherung unterstützt daher vor allem die häusliche Pflege.
Kombinationsleistungen
Je nach Pflegebedarf können Sie die Leistungen eines Pflegedienstes und die Pflege durch Ihre private Pflegeperson kombinieren. Nehmen Sie den Pflegedienst nur teilweise in Anspruch, erhalten Sie auch ein anteiliges Pflegegeld.
Beispiel:
Im Pflegegrad 3 nehmen Sie Pflegeeinsätze durch einen Pflegedienst in Höhe von von 898,20 Euro in Anspruch (= 60 % von 1.497,00 Euro). Dann können Sie zusätzlich 40 % des Pflegegeldes von 599,00 Euro (= 239,60 Euro) erhalten.
Entlastung für pflegende Angehörige
Pflegende Angehörige leisten oft einen großen Teil der Pflege. Verschiedene Leistungen helfen dabei, diese Aufgabe zu erleichtern.
Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege
Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht erbracht werden, ist eine Kurzzeitpflege für längstens acht Wochen in einer vollstationären Pflegeeinrichtung möglich. Hierfür erhalten Sie in den Pflegegraden 2 bis 5 bis zu 3.539,00 EUR. Hierbei handelt es um einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.
Pflegezeit/Pflegeunterstützungsgeld
Pflegezeit/Pflegeunterstützungsgeld
Bei der Pflege durch einen nahen Angehörigen, der sich wegen der Pflege von der Arbeitsleistung vollständig oder teilweise freistellen lässt, können Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung gezahlt werden.
Darüber hinaus kann bei einer Akutsituation noch ein Teil des entgangenen Arbeitsentgelts gezahlt werden.
Sie möchten Pflegezeit/Pflegeunterstützungsgeld beantragen?
- Dann sprechen Sie uns bitte vorher an. Wir sind für Sie da:
Montag bis Freitag von 8:00-19:00 Uhr
Rufnummer 0231 919 7104.
Tagespflege
Tagespflege
Sie haben in den Pflegegraden 2-5 Anspruch auf Leistungen für eine Tages- und Nachtpflege, wenn:
- Ihre häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt ist oder
- diese zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich sind.
Für die pflegebedingten Aufwendungen erhalten Sie pro Monat im:
- Pflegegrad 2: bis zu 721 Euro
- Pflegegrad 3: bis zu 1.357 Euro
- Pflegegrad 4: bis zu 1.685 Euro
- Pflegegrad 5: bis zu 2.085 Euro
Verhinderungspflege
Verhinderungspflege
Bei Urlaub, Krankheit oder sonstiger Verhinderung Ihrer ehrenamtlichen Pflegeperson haben Sie Anspruch auf die Verhinderungspflege. Wir erstatten in den Pflegegraden 2-5 die Kosten einer Ersatzpflege. Die Leistungen betragen bis zu 3.539,00 EUR für längstens acht Wochen pro Jahr. Hierbei handelt es um einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.
Die notwendigen Anträge stehen unter 'Mehr Infos' zur Verfügung.
Pflege in einer Einrichtung oder Wohngruppe
Wenn eine Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist, unterstützt die Pflegepflichtversicherung auch bei der Pflege in Einrichtungen.
Vollstationäre Pflege
Vollstationäre Pflege
Bei Pflege in einer anerkannten Pflegeeinrichtung erhalten Sie für die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für Betreuung und Aufwendungen für medizinische Behandlungspflege pro Monat im:
- Pflegegrad 1: 131 Euro
- Pflegegrad 2: 805 Euro
- Pflegegrad 3: 1.319 Euro
- Pflegegrad 4: 1.855 Euro
- Pflegegrad 5: 2.096 Euro
Außerdem erhalten Sie einen prozentualen Leistungszuschlag. Dieser begrenzt den Eigenanteil in der vollstationären Pflege.
Der Zuschlag wird je Monat des Bezugs vollstationärer Pflegeleistungen wie folgt festgesetzt:
- 1. bis 12. Monat: Leistungszuschlag in Höhe von 15% des pflegebedingten Eigenanteils
- 13. bis 24. Monat: Leistungszuschlag in Höhe von 30% des pflegebedingten Eigenanteils
- 25. bis 36. Monat: Leistungszuschlag in Höhe von 50% des pflegebedingten Eigenanteils
- ab dem 37. Monat: Leistungszuschlag in Höhe von 75% des pflegebedingten Eigenanteils
Auch für zusätzliche Betreuungs- sowie Pflegehilfskräfte übernehmen wir die Kosten. Zu den Aufgaben gehören z. B.:
- Malen und basteln,
- Spaziergänge/Ausflüge,
- Brett-Kartenspiele,
- Besuch von kulturellen Veranstaltungen
Wohngruppenzuschlag
Wohngruppenzuschlag
Leben Sie in einer Wohngruppe/Wohngemeinschaft, können Sie in den Pflegegraden 1-5 einen pauschalen Zuschlag in Höhe von 224,00 Euro pro Monat erhalten.
Die notwendigen Anträge stehen unter 'Mehr Infos' zur Verfügung.
Sie wünschen einen persönlichen Kontakt? Wir sind für Sie da.
Wenn Sie Unterstützung bei der Antragstellung benötigen oder Fragen zu Leistungen der Pflegepflichtversicherung haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Continentale Krankenversicherung a.G.
Servicecenter Pflegeversicherung
44118 Dortmund
Pflegeberatung durch compass
Die Pflegeexperten von compass private pflegeberatung beraten Sie unabhängig und kostenlos – telefonisch oder auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause.
Sie helfen unter anderem bei:
-
Fragen zur Organisation der Pflege
-
der Suche nach passenden Pflegeeinrichtungen
-
der Einschätzung Ihrer individuellen Pflegesituation
Erreichbar:
Mo–Fr 8–19 Uhr
Sa 10–16 Uhr
Weitere Unterstützung im Pflegefall
Zusätzlich vermitteln wir Ihnen bei Bedarf weitere Unterstützungsangebote, zum Beispiel:
-
Hilfe bei der Suche nach Pflegeeinrichtungen oder Pflegediensten
-
Haushaltsnahe Dienstleistungen
-
Hausnotrufsysteme
Sprechen Sie uns einfach an – wir stellen gerne den Kontakt zu passenden Angeboten her.
