Für finanzielle Sicherheit im Pflegefall mit den Pfegezusatzversicherungen der Continentale.
- Individuell abgesichert – je nach Pflegebedarf Maßgeschneiderten Schutz – frei kombinierbar mit einer Kapitalleistung für Umbauten oder Soforthilfe.
- Schnelle Leistung ohne Wartezeit Sofortschutz ab Versicherungsbeginn, inklusive Sofortleistung bei ärztlicher Feststellung der Pflegebedürftigkeit.
- Flexibel & zukunftssicher Dynamische Erhöhung der vereinbarten Leistung ohne Gesundheitsprüfung.
Unsere Gesundheit ist nicht planbar – eine Pflegevorsorge schon!
Ob im Alter, durch Unfall oder Krankheit – Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen und ist durch die immer höher werdende Lebenserwartung wahrscheinlicher denn je. Pflege ist mit hohen Kosten verbunden, doch der gesetzliche Schutz fängt die Kosten nur teilweise auf. Wer individuell privat vorsorgt, ist gut gerüstet und sichert sich mehr Selbstbestimmtheit und bestmögliche Lebensqualität.
Die Continentale bietet drei Pflegetagegeldtarife mit denen Sie flexibel über Ihr abgesichertes Pflegetagegeld verfügen. Mit dem Pflegekostentarif können Sie Ihre gesetzlichen Pflegeleistungen ganz einfach nach Ihrem Bedarf erhöhen.
Unsere Pflegetagegeldtarife im Überblick
Einsteiger
- Pflegetagegeld ab Pflegegrad 4
- Tagegeld zwischen 10 und 150 Euro möglich
- Optionsrecht zum Wechsel in PG-K und PG-K-plus
- Wechsel in künftige Pflegetagegelder bei Gesetzesänderungen
- Beitragsbefreiung bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit (PG4 = 50 %, PG5 = 100 %)
- Keine Warte- und Karenzzeiten
Komfort
- Pflegetagegeld ab Pflegegrad 2
- Tagegeld zwischen 10 und 150 Euro möglich
- Optionsrecht zum Wechsel in PG-K-plus
- Nachversicherungsgarantie einmalig zu bestimmten Lebensaltern und -ereignissen
- Wechsel in künftige Pflegetagegelder bei Gesetzesänderungen
- Beitragsbefreiung bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit (PG4 = 50 %, PG5 = 100 %)
- Keine Warte- und Karenzzeiten
- Sofortleistung: Erstfeststellung der Pflegebedürftigkeit durch den behandelnden Arzt
Komfort-plus
- Pflegetagegeld ab Pflegegrad 1
- Tagegeld zwischen 10 und 150 Euro möglich
- Nachversicherungsgarantie einmalig zu bestimmten Lebensaltern und -ereignissen
- Wechsel in künftige Pflegetagegelder bei Gesetzesänderungen
- Beitragsbefreiung bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit (PG4 = 50 %, PG5 = 100 %)
- Keine Warte- und Karenzzeiten
- Sofortleistung: Erstfeststellung der Pflegebedürftigkeit durch den behandelnden Arzt
Einmalige Kapitalleistung: Tarif PG-C
- Einmalleistung ab Pflegegrad 2
- Einmalleistung zwischen 1.000 und 10.000 Euro wählbar
Die Leistungen unseres Pflegezusatzversicherungstarifs PZ-U
Die SPV bzw. PPV ist als reine Basisabsicherung zu verstehen. Etwa die Hälfte der tatsächlichen Pflegekosten zahlen Sie in der Regel selbst – oft mit Ihrem Vermögen.
Mit unserem Pflegezusatzversicherungstarif PZ-U schützen Sie Ihr Vermögen. Denn unsere Pflegezusatzversicherung PZ-U vervielfacht die Leistungen der SPV bzw. PPV.
Die Highlights des Pflegezusatzversicherungstarifs PZ-U sprechen für sich:
- Erhöhung der Leistungen der SPV / PPV um den nach Tarif PZ-U vereinbarten Prozentsatz für:
- ambulante, teilstationäre und vollstationäre Pflege einschließlich der Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei stationärer Pflege sowie
- Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege (derzeit für bis zu jeweils 8 Wochen/Kalenderjahr).
- Erhöhung der Entlastungsleistung der SPV / PPV um den nach Tarif PZ-U vereinbarten Prozentsatz für ambulant gepflegte Personen (derzeit bis zu 131 EUR, zweckgebundener Einsatz z. B. für die Erledigung von Einkäufen).
- Keine Warte- und Karenzzeiten; eine Leistung aus diesem Tarif erfolgt stets dann, wenn auch eine Vorleistung der SPV oder PPV erfolgt.
Mögliche Pflegeleistungen aus dem Pflegezusatzversicherungstarif PZ-U
Welche der nachfolgenden Leistungen des Tarifs PZ-U erbracht werden, ist davon abhängig, ob die versicherte Person ein Pflegegeld oder die Kostenerstattung von entstandenen Aufwendungen bei der SPV oder PPV gewählt hat.
1. Pflegegeld
Der Versicherer zahlt im Versicherungsfall ein Pflegegeld. Die Höhe des Pflegegeldes ergibt sich aus der Anzahl der vereinbarten Tarifstufen. Eine vereinbarte Tarifstufe entspricht 10 % des von der PPV oder SPV gezahlten Pflegegeldes. Beihilfeberechtigte erhalten das Pflegegeld, das eine nicht beihilfeberechtigte Person bei
gleichem vereinbarten Prozentsatz erhalten würde.
2. Kostenerstattung
Der Versicherer erstattet im Versicherungsfall die entstandenen Kosten – bei stationärer Pflege auch die Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung sowie besondere Komfortleistungen und zusätzliche pflegerisch-betreuende Leistungen –, die über die Leistungen hinausgehen, die die versicherte Person von der SPV oder PPV und an Beihilfe erhält, bis zu der versicherten Höchstsumme. Die Höchstsumme ergibt sich aus der Anzahl der vereinbarten Tarifstufen. Eine vereinbarte Tarifstufe entspricht 10 % der Vorleistung der PPV oder SPV.
Bei Beihilfeberechtigten entspricht eine vereinbarte Tarifstufe 10 % der Vorleistung, die eine nicht beihilfeberechtigte Person aus der PPV oder SPV erhalten würde. Zusammen mit der Vorleistung erstatten wir nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten.
Wissenswertes zur Pflegeversicherung
Die gesetzliche oder private Pflegepflichtversicherung ist nur als Basisschutz zu sehen, denn einen großen Teil der Pflegekosten zahlen Sie in der Regel selbst. Wir zeigen Ihnen auf, mit welchen Kosten Sie beispielsweise konfrontiert werden und in welchem Umfang eine gesetzliche Pflegeversicherung Kosten übernimmt. Mit einer Pflegezusatzversicherung der Continentale können Sie sich vor den übrigen finanziellen Belastungen einer Pflegebedürftigkeit schützen.
Zahlen, Daten und Fakten, die nachdenklich machen.
So teuer kann Pflege jeden Monat sein – zwei Beispiele
Beispiel 1: Ambulante Pflege, Pflegedienst (Pflegegrad 3)
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Monatliche Pflegekosten
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2.400,70 € |
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Hilfe bei Nahrungsaufnahme, Mobilisation, große und kleine Grundpflege, Zubereitung warmer Speisen, Hausbesuchspauschale
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2.315,70 € |
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Für Hilfsmittel zum Verbrauch z.B. Einmalhandschuhe, Einlagen
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60,00 € |
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Für den Hausnotruf
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25,00 € |
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Gesetzliche Pflegeleistungen (nur für Pflege und Ausbildungsvergütung)
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1.497,00 €
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Für den ambulanten Pflegedienst
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1.432,00 € |
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Für Hilfsmittel zum Verbrauch
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40,00 € |
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Für den Hausnotruf (Gebühr)
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25,00 € |
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Eigenanteil pro Monat
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903,70 € |
Beispiel 2: Stationäre Pflege, Pflegeheim (Pflegegrad 4)
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Monatliche Heimkosten
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4.500 € |
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Für Pflege, Ausbildungsumlage
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2.950,00 € |
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Für Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten
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1.550,00 € |
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Gesetzliche Pflegeleistungen (nur für Pflege und Ausbildungsvergütung)
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1.961,75 € |
|---|---|
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Für vollstationäre Pflege
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1.961,75 € |
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Zuzüglich 15 % Zuschlag vom Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (hier 1.245 €) im ersten Jahr der stationären Pflege (steigt bei längerem Aufenthalt).
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186,75 € |
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Eigenanteil pro Monat
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2.538,25 € |
Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung im Überblick:
Die nachstehenden Leistungsbeschreibungen sind Kurzfassungen. Maßgebend sind die jeweils vereinbarten Allgemeinen Versicherungsbedingungen (insbesondere Muster- und Rahmenbedingungen, Tarife mit Tarifbedingungen).
Pflegegeld
Pflegegeld
Sie erhalten pro Monat ein Pflegegeld, wenn die Pflege durch eine private Pflegeperson erbracht wird:
- Pflegegrad 2: 347 Euro
- Pflegegrad 3: 599 Euro
- Pflegegrad 4: 800 Euro
- Pflegegrad 5: 990 Euro
Je nach Pflegegrad muss ein Beratungseinsatz vierteljährlich/halbjährlich durchgeführt werden. Dieser erfolgt durch einen Pflegedienst oder eine Beratungsstelle (z. B. compass private pflegeberatung). Die Beratung sichert die Qualität der häuslichen Pflege. Sie erhalten Hilfestellungen und praktische pflegefachliche Unterstützung.
Sachleistungen
Sachleistungen
Für die Leistungen eines anerkannten Pflegedienstes erhalten Sie pro Monat im:
- Pflegegrad 2: 796 Euro
- Pflegegrad 3: 1.497 Euro
- Pflegegrad 4: 1.859 Euro
- Pflegegrad 5: 2.299 Euro
Kombinationsleistungen
Kombinationsleistungen
Je nach Pflegebedarf können Sie die Leistungen eines Pflegedienstes und die Pflege durch Ihre private Pflegeperson kombinieren. Nehmen Sie den Pflegedienst nur teilweise in Anspruch, erhalten Sie auch ein anteiliges Pflegegeld.
Beispiel:
Im Pflegegrad 3 nehmen Sie Pflegeeinsätze durch einen Pflegedienst in Höhe von von 898,20 Euro in Anspruch (= 60 % von 1.497,00 Euro). Dann können Sie zusätzlich 40 % des Pflegegeldes von 599,00 Euro (= 239,60 Euro) erhalten.
Entlastungsbetrag
Entlastungsbetrag
In den Pflegegraden 1-5 erhalten Sie bei häuslicher Pflege zur Entlastung Ihrer Angehörigen einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131,00 Euro pro Monat.
Für folgende Leistungsbereiche kann der Betrag verwendet werden:
Pflegegrad 1:
- teilstationäre Pflege
- Kurzzeitpflege
- häusliche Pflegehilfe
- Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI)
Pflegegrad 2-5:
- teilstationäre Pflege
- Kurzzeitpflege
- häusliche Pflegehilfe, ausgenommen sind Leistungen im Bereich der Selbstversorgung (z. B. Waschen, An-/Auskleiden, Ernährung, Trinken, Toilettenbenutzung; § 14 Abs. 2 Nr. 4 SGB XI)
- Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI)
Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege
Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht erbracht werden, ist eine Kurzzeitpflege in einer vollstationären Pflegeeinrichtung möglich. Hierfür erhalten Sie in den Pflegegraden 2-5 bis zu 1.854,00 Euro pro Jahr. Der Anspruch gilt für längstens acht Wochen im Jahr.
Sonderregelung für Pflegebedürftige unter 25 Jahren in den Pflegegraden 4 und 5
Vom 01.01.2024 bis zum 30.06.2025 gilt ein gemeinsamer Jahresbetrag für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Höhe von 3.386,00 Euro pro Kalenderjahr, bzw. für längstens 8 Wochen. Die Voraussetzung der sechsmonatigen Vorpflegezeit entfällt.
Verhinderungspflege
Verhinderungspflege
Seit dem 01.07.2025 gilt für die Verhinderungspflege kein einzelnes Budget mehr. Stattdessen steht für die Finanzierung der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro zur Verfügung. Der Betrag steigt nicht mit dem Pflegegrad.
Die notwendigen Anträge stehen unter 'Mehr Infos' zur Verfügung.
Tagespflege
Tagespflege
Sie haben in den Pflegegraden 2-5 Anspruch auf Leistungen für eine Tages- und Nachtpflege, wenn:
- Ihre häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt ist oder
- diese zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich sind.
Für die pflegebedingten Aufwendungen erhalten Sie pro Monat im:
- Pflegegrad 2: bis zu 721 Euro
- Pflegegrad 3: bis zu 1.357 Euro
- Pflegegrad 4: bis zu 1.685 Euro
- Pflegegrad 5: bis zu 2.085 Euro
Wohngruppenzuschlag
Wohngruppenzuschlag
Leben Sie in einer Wohngruppe/Wohngemeinschaft, können Sie in den Pflegegraden 1-5 einen pauschalen Zuschlag in Höhe von 224,00 Euro pro Monat erhalten.
Die notwendigen Anträge stehen unter 'Mehr Infos' zur Verfügung.
Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel
Für die häusliche Pflege können Sie Leistungen für notwendige Pflegehilfsmittel aus dem Pflegehilfsmittelverzeichnis erhalten.
Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebetten, Rollstühle, Gehhilfen) werden von der Pflegepflichtversicherung vorrangig leihweise zur Verfügung gestellt.
Beschaffen Sie sich selbst ein Pflegehilfsmittel, kann es sein, dass die Kosten nicht oder nur teilweise erstattet werden. Unser Hilfsmittel-Service unterstützt Sie bei der Beschaffung von Pflegehilfsmitteln – damit sind Sie immer auf der sicheren Seite.
Für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (z. B. Desinfektionsmittel) können Sie bis zu 42,00 Euro pro Monat erhalten.
Sie brauchen ein Pflegehilfsmittel?
- Dann sprechen Sie uns bitte vorher an. Wir sind für Sie da:
Montag bis Freitag von 8:00-19:00 Uhr
Rufnummer 0231 919 7104.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Für Maßnahmen des individuellen Wohnumfeldes können Sie Zuschüsse in Höhe von bis zu 4.180,00 Euro erhalten.
en Zuschuss können Sie z. B. für Folgendes nutzen:
- Installation einer ebenerdigen Dusche
- Einbau eines Treppenlifts
- Umzug in eine barrierefreie Wohnung
Bitte beantragen Sie den Zuschuss vor Beginn einer Umbaumaßnahme formlos.
Pflegezeit/Pflegeunterstützungsgeld
Pflegezeit/Pflegeunterstützungsgeld
Bei der Pflege durch einen nahen Angehörigen, der sich wegen der Pflege von der Arbeitsleistung vollständig oder teilweise freistellen lässt, können Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung gezahlt werden.
Darüber hinaus kann bei einer Akutsituation noch ein Teil des entgangenen Arbeitsentgelts gezahlt werden.
Sie möchten Pflegezeit/Pflegeunterstützungsgeld beantragen?
- Dann sprechen Sie uns bitte vorher an. Wir sind für Sie da:
Montag bis Freitag von 8:00-19:00 Uhr
Rufnummer 0231 919 7104.
Vollstationäre Pflege
Vollstationäre Pflege
Bei Pflege in einer anerkannten Pflegeeinrichtung erhalten Sie für die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für Betreuung und Aufwendungen für medizinische Behandlungspflege pro Monat im:
- Pflegegrad 1: 131 Euro
- Pflegegrad 2: 805 Euro
- Pflegegrad 3: 1.319 Euro
- Pflegegrad 4: 1.855 Euro
- Pflegegrad 5: 2.096 Euro
Außerdem erhalten Sie einen prozentualen Leistungszuschlag. Dieser begrenzt den Eigenanteil in der vollstationären Pflege.
Der Zuschlag wird je Monat des Bezugs vollstationärer Pflegeleistungen wie folgt festgesetzt:
- 1. bis 12. Monat: Leistungszuschlag in Höhe von 15% des pflegebedingten Eigenanteils
- 13. bis 24. Monat: Leistungszuschlag in Höhe von 30% des pflegebedingten Eigenanteils
- 25. bis 36. Monat: Leistungszuschlag in Höhe von 50% des pflegebedingten Eigenanteils
- ab dem 37. Monat: Leistungszuschlag in Höhe von 75% des pflegebedingten Eigenanteils
Auch für zusätzliche Betreuungs- sowie Pflegehilfskräfte übernehmen wir die Kosten. Zu den Aufgaben gehören z. B.:
- Malen und basteln,
- Spaziergänge/Ausflüge,
- Brett-Kartenspiele,
- Besuch von kulturellen Veranstaltungen
Vorsorge mit verlässlichem Service
Verlässlicher Service hat bei uns einen hohen Stellenwert. Neben der Erstattung Ihrer Krankheitskosten gehören auch Informieren, Beraten und Helfen zu unseren zentralen Leistungen. Dafür stellen wir Ihnen moderne und komfortable Kommunikationsmöglichkeiten zur Verfügung.
