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Schadenservice der Continentale Sachversicherung

Sprechen Sie für eine Schadenmeldung gerne auch Ihnen Vermittler an

Denn als Kunde der Continentale können Sie neben unserem zentralen Schadenservice alternativ auch den Vermittler Ihrer Versicherung ansprechen, um den Schaden zu melden. In vielen Fällen können unsere Vermittler Schäden auch sofort regulieren.

formationen dazu, wie Sie Ihren Vermittler erreichen, finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen.

Gebäude- oder Hausratversicherung

So erreichen Sie unsere Schadenabteilung bei Schäden der Gebäude- oder Hausratversicherung:

Falls Sie uns ein Telefax senden möchten, nutzen Sie bitte die Nummer: 0231 919-3164.
Bei Fragen zum Haus- und Wohnungsschutzbrief
Bei Fragen zum Continentale Wohngebäude-Schutzbrief nutzen Sie bitte die eine abweichende Telefonnummer.

Bei mir wurde eingebrochen. Was muss ich beachten?

Bitte informieren Sie umgehend die Polizei und erstatten Anzeige. Erstellen Sie eine Liste der gestohlenen Sachen und reichen diese uns und der Polizei ein.

Meine Wand ist nass und ich weiß nicht, woher das Wasser kommt. Was kann ich tun?

Sie haben eine Wohngebäudeversicherung bei uns? Bitte melden Sie Ihren Schaden online und wir kümmern uns um Ihr Anliegen.

Wie kann ich die Schadenbearbeitung zu meiner Gebäudeversicherung unterstützen?

Bitte reichen Sie aussagekräftige und detaillierte Schadenfotos ein.

Wie kann ich meinen Glasschaden melden?

Unter der Schadenmeldung zur Hausratversicherung können Sie einen Schaden zu Glasbruch melden. Reichen Sie dazu bitte Fotos und einen Kostenvoranschlag ein.

Wie kann ich Unterlagen (z.B. Kostenvoranschläge) zu meiner Gebäudeversicherung weiterleiten?

Sie können Unterlagen unter Angabe der Schaden- bzw. der Versicherungsnummer an folgende E-Mailadresse senden: schaden@continentale.de

Den Schadenservice der Continentale können Sie auch Ihr persönliches Postfach auf continentale.de nutzen. Wählen Sie im Postfach-Adressbuch bitte Continentale Sach-Schaden aus.

Haftpflichtversicherung

So erreichen Sie unsere Schadenabteilung bei Schäden zur privaten und gewerblichen Haftpflichtversicherung:

Falls Sie uns ein Telefax senden möchten, nutzen Sie bitte die Nummer: 0231 919-1988.

Als Geschädigter können Sie ebenfalls einen Schaden, den ein Kunde von uns verursacht hat, auch über ein Online-Formular melden.

An wen erfolgt die Erstattung im Falle eines Haftpflichtschadens?

Die Erstattung kann an den Versicherungsnehmer oder den Anspruchsteller erfolgen. Dafür wird von dem Anspruchsberechtigten eine schriftliche Information und die Empfänger-IBAN benötigt.

In welchen Fällen leistet meine Haftpflichtversicherung?

Bei einer Haftpflichtversicherung sind berechtigte Ansprüche Dritter gegen den Versicherungsnehmer abgedeckt.

Kann ich die Rechnungen zu einen Haftpflichtschaden vorab bezahlen?

Bitte reichen Sie die Rechnungen vorab zur Prüfung bei uns ein. Sie können diese unter Angabe der Schaden- bzw. der Versicherungsnummer an folgende E-Mailadresse senden: schaden@continentale.de

Was verstehe ich unter dem Begriff „Anspruchsteller“?

Das ist die Person, die einen Schaden an ihrem Körper oder Eigentum erlitten hat und deswegen Schadenersatzansprüche stellt.

Welchen Anspruch hat der Geschädigte?

Der Geschädigte hat Anspruch auf den Zeitwert, nicht den Neuwert. Mit dem Zeitwert ist der Wert gemeint, den der beschädigte Gegenstand zum Schadenzeitpunkt noch hatte. 

Wie kann ich die Schadenbearbeitung meiner Haftpflichtversicherung unterstützen?

Bitte reichen Sie aussagekräftige und detaillierte Schadenfotos ein. Senden Sie diese bitte unter Angabe der Schaden- bzw. der Versichertennummer an folgende E-Mailadresse: schaden@continentale.de. Füllen Sie die Schadenmeldung so detailliert wie möglich aus. 

Wie kann ich Unterlagen (zum Beispiel Kostenvoranschläge, Fotos) zu meiner Haftpflichtversicherung weiterleiten?

Sie können Unterlagen unter Angabe der Schaden- bzw. der Versicherungsnummer an folgende E-Mailadresse senden:
schaden@continentale.de

Den Schadenservice der Continentale können Sie auch Ihr persönliches Postfach auf continentale.de nutzen. Wählen Sie im Postfach-Adressbuch bitte Continentale Sach-Schaden aus.

Kfz-Versicherung

So erreichen Sie unsere Schadenabteilung bei Kfz-Schäden:

Falls Sie uns ein Telefax senden möchten, nutzen Sie bitte die Nummer: 0231 919-1749.

Als Schutzbriefkunde können Sie zudem die digitale Pannenhilfe nutzen.

Muss ich meinen Schaden bei meiner eigenen Versicherung melden, wenn jemand anderes mich geschädigt hat?

Nein, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt sind müssen Sie den Schaden der Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers melden und nicht Ihrer eigenen Versicherung.
Kennen Sie nur das Kennzeichen des Geschädigten wenden Sie sich bitte direkt an den „Zentralruf der Autoversicherer“.
Weitere Informationen finden Sie hier https://www.zentralruf.de/.
 

Warum wird bei einer fiktiven Abrechnung nur der Netto-Betrag ausgezahlt?

Die Reparaturkosten werden bei einer fiktiven Abrechnung netto ausgezahlt, da die Mehrwertsteuer nicht anfällt.

Wie beeinflusst ein Schaden den Schadenfreiheitsrabatt meiner Kfz-Versicherung?

Bei jedem gemeldetem Haftpflicht- und Vollkaskoschaden sinkt Ihr Schadenfreiheitsrabatt, sofern Sie nicht unseren Rabattretter abgeschlossen haben. Schäden zu Ihrer Teilkaskoversicherung beeinflussen den Schadenfreiheitsrabatt nicht.

Wie kann ich die Schadenbearbeitung unterstützen?

Bitte reichen Sie, neben einer aussagekräftigen Schadenmeldung, detaillierte Schadenfotos sowie eine Skizze vom Unfallhergang ein. 
Wir benötigen die vollständigen Kontaktdaten aller Beteiligten, sowie, wenn vorliegend, den Unfallbericht der Polizei.
Bei einem Unfall mit Wildtieren benötigen wir eine Wildunfallbescheinigung.
 

Den Schadenservice der Continentale können Sie auch Ihr persönliches Postfach auf continentale.de nutzen. Wählen Sie im Postfach-Adressbuch bitte Continentale Sach-Schaden aus.

Rechtsschutzversicherung

So erreichen Sie unsere Schadenabteilung zur Rechtsschutzversicherung:

Falls Sie uns ein Telefax senden möchten, nutzen Sie bitte die Nummer: 0231 919-3161.

Weitere Angebote zu Ihrer Rechtsschutzversicherung

  • Telefonische Rechtsberatung

    Als Rechtsschutz-Kunde der Continentale können Sie über die ConJure Service-Card eine telefonische Rechtsberatung unter der Rufnummer 0231 919-3000 in Anspruch nehmen.

  • Anwaltsnetzwerk APRAXA
    Sofern Ihr rechtliches Problem nicht durch die Erstberatung abschließend zu klären ist, können Sie einen Anwalt Ihrer freien Wahl aufsuchen. Auf Ihren Wunsch hin empfehlen wir Ihnen gerne einen Rechtsanwalt aus dem Netzwerk der APRAXA e.G., die als unser Kooperationspartner mit einem Verbund von derzeit nahezu 750 Rechtsanwaltskanzleien im gesamten Bundesgebiet vertreten ist.
  • Online-Rechtsberatung Alege
    Eine kompetente Beratung für Ihre juristischen Fragestellungen bekommen Sie durch unabhängige Rechtsanwälte bei Ihrer Online-Rechtsberatung Alege. Diese erreichen Sie im Internet rund um die Uhr. Hier haben Sie auch exklusiven Zugriff auf einen für Sie kostenlosen Formularservice mit einer Downloadmöglichkeit für eine Vielzahl von Musterformularen und Vertragsvorlagen.
  • Forderungsmanagement ConFoma
    Mit ConFoma, dem seriösen und effizienten Forderungsmanagement Ihrer Rechtsschutzversicherung ConJure, bleiben Sie nicht auf unbezahlten Rechnungen sitzen. Dafür sorgt ein erfahrener Inkassodienstleister, der auch Wirtschaftsauskünfte und Adressermittlungen für Sie erledigt.
    Das ConFoma Forderungsmanagement erreichen Sie unter der Telefonnummer: 02381 99540-18 oder unter confoma.de.

Gibt es Angelegenheiten, die durch die Rechtsschutzversicherung nicht versichert sind?

Auch wir können nicht jedes Lebensrisiko absichern. Es gibt daher auch Rechtsstreitigkeiten, für welche wir keine Kosten übernehmen können. In unseren Tarifen XXL und TOP haben Sie jedoch die Möglichkeit, den Versicherungsumfang zu erweitern. Beispielsweise können Sie den Strafrechtsschutz erweitern oder im Rahmen Ihrer selbstständigen Tätigkeit auch Hilfsgeschäfte absichern. 
 

Gibt es in der Rechtsschutzversicherung Wartezeiten?

Grundsätzlich haben Sie eine Wartezeit von drei Monaten. Versicherungsfälle, welche in diesen Zeitraum fallen, sind über die Rechtsschutzversicherung nicht abgesichert. Sofern Sie das betroffene Risiko bei einer anderen Rechtsschutzversicherung lückenlos versichert hatten, entfällt die Wartezeit. Zudem entfällt diese in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, in Angelegenheiten aus dem Bereich des Familien- und Erbrechts sowie im Schadensersatzangelegenheiten. Bitte beachten Sie, dass Wartezeiten in den Rechtsschutzbedingungen oder vertraglich erweitert werden können.
 

In welchem Umfang besteht Versicherungsschutz der Rechtsschutzversicherung im Ausland?

In Europa sowie in den Anliegerstaaten des Mittelmeeres genießen Sie in der Regel denselben Versicherungsschutz wie in Deutschland. Außerhalb dieses Geltungsbereichs besteht Versicherungsschutz, sofern der Versicherungsfall während eines Aufenthalts von maximal 12 Monaten im Ausland eintritt. Eine Erweiterung dieses Zeitraums auf 24 Monate ist im Top-Tarif möglich. In vielen Fällen ist es nicht notwendig, einen Rechtsbeistand im Ausland hinzuzuziehen, da Sie Ihre Ansprüche auch in Deutschland geltend machen können. Sie haben zum Beispiel einen Verkehrsunfall in Frankreich. Die Regulierung kann dann über eine Korrespondenzversicherung in Deutschland erfolgen. Bitte beachten Sie, dass für einige Risiken der Versicherungsschutz im Ausland entweder nicht besteht oder nur eingeschränkt gilt. Wir empfehlen daher, sich vor der Einschaltung eines Rechtsbeistandes im Ausland unbedingt mit der Schadenabteilung in Verbindung zu setzen.
 

Muss ich bei der Rechtsschutzversicherung eine Selbstbeteiligung zahlen?

Sofern eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde, ist diese für jeden Rechtsschutzfall zu leisten. In der Regel ist der Betrag direkt an die von Ihnen beauftragte Rechtsanwaltskanzlei zu zahlen. Die Höhe der Selbstbeteiligung entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsschein sowie den für Sie geltenden Rechtsschutzbedingungen.
 

Wann muss ich Änderungen zu meinem Versicherungsvertrag der Rechtsschutzversicherung melden?

Sollten sich bestimmte Risiken ändern, sind Sie verpflichtet, diese zu melden. Gegebenenfalls kann Ihr Vertrag entsprechend angepasst oder umgestellt werden.
Eine meldepflichtige Änderung kann beispielsweise in folgenden Fällen vorliegen:
•    Sie haben geheiratet oder Ihr Lebenspartner ist bei Ihnen eingezogen.
•    Auch eine Trennung oder Scheidung sind uns zu melden.
•    Sie haben eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen, Ihren Gewerbetrieb abmeldet oder die Anzahl Ihrer Mitarbeiter hat sich geändert. 
•    Sie haben ein neues Kennzeichen für Ihr Fahrzeug und Sie haben einen Rechtsschutz, welche nur bestimmte Fahrzeuge absichert.
•    Sie vermieten eine Wohnung und Ihre Mieteinnahmen haben sich erhöht.
•    Ihre Anschrift oder Bankverbindung hat sich geändert. Bitte teilen Sie uns dies so schnell wie möglich mit.

Für Fragen zu Änderungen Ihres Versicherungsvertrages können Sie sich jederzeit an Ihre Continentale Agentur vor Ort oder an den Kundendienst Sach-Betrieb wenden.

Was ist das Continentale Forderungsmanagement (Confoma)?

Als Selbstständiger oder Vermieter haben Sie die Möglichkeit über Confoma z.B. offene Forderungen gegenüber ihren Kunden oder Mietern kostengünstig geltend zu machen, auch wenn hierfür kein Versicherungsschutz besteht. 

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.confoma.de.
 

Was muss ich beachten, wenn ein Rechtsschutzfall eintritt?

•    Sollte ein Rechtsstreit anstehen, ist es erforderlich, den Schadenfall unverzüglich zu melden. In der Regel können Sie dies telefonisch tun. Wir prüfen mit Ihnen, ob Versicherungsschutz besteht, und besprechen das weitere Vorgehen.
•    Falls der Versicherungsvertrag bereits beendet wurde, haben Sie die Möglichkeit, Schadenfälle innerhalb von drei Jahren zu melden, sofern der Versicherungsfall in den bei uns versicherten Zeitraum fällt. Nach Ablauf dieser Frist wird in der Regel Ihre aktuelle Rechtsschutzversicherung zuständig sein. Wir empfehlen daher, Unterlagen auch zu älteren Rechtsschutzversicherungsverträgen aufzubewahren.
•    Grundsätzlich steht es Ihnen frei, Ihren Rechtsanwalt selbst auszuwählen. Falls Sie dies nicht wünschen, können Sie sich auch an einen unserer Vertragsanwälte wenden. Eine Liste dieser Anwälte finden Sie unter www.apraxa.de.

Wer ist alles über die Rechtsschutzversicherung mitversichert?

Im Rahmen unseres Familientarifs sind Ehepartner, eingetragene Lebenspartner sowie Ihre minderjährige Kinder versichert.

•    Volljährige Kinder, die sich in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befinden, sind längstens bis zur Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit mitversichert. Wir empfehlen, sich rechtzeitig bei Ihrer zuständigen Continentale Agentur vor Ort über die Möglichkeit einer eigenen Versicherung nach Abschluss der Ausbildung zu informieren.
Zusätzlich besteht die Option, volljährige Kinder, die noch im Haushalt der Eltern leben, auch über das Ende der Ausbildung hinaus in den Vertrag aufzunehmen.
•    Auch im Falle einer Trennung bleibt der Ehepartner bis zur Rechtskraft der Scheidung versichert. 
•    Personen, die in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft leben, müssen ihren Partner oder ihre Partnerin in den Rechtsschutzvertrag miteinschließen, sofern beide Personen unter einer Anschrift gemeldet sind.
•    Bitte beachten Sie, dass Ihre Eltern nicht automatisch in den Familientarif aufgenommen werden, auch wenn Sie eine Betreuungsvollmacht haben. Sie haben jedoch die Möglichkeit, Ihre Eltern als Einzelpersonen in Ihrem Rechtsschutzvertrag mitzuversichern.

Den Schadenservice der Continentale können Sie auch Ihr persönliches Postfach auf continentale.de nutzen. Wählen Sie im Postfach-Adressbuch bitte Continentale Sach-Schaden aus.

Unfallversicherung

So erreichen Sie unsere Schadenabteilung zur Unfallversicherung:

Falls Sie uns ein Telefax senden möchten, nutzen Sie bitte die Nummer: 0231 919-2522.

Ich hatte einen Unfall im Ausland. Was kann ich tun?

Zur Prüfung Ihrer Ansprüche benötigen wir alle ärztlichen Unterlagen. Bitte fordern Sie alle relevanten Unterlagen direkt an und heben Sie diese gut auf, da es immer komplizierter ist, diese im Nachgang einzuholen.

Sie haben unsere Serviceleistungen inkl. Auslandsassistance mitversichert?

Wir arbeiten mit den Maltesern zusammen. Bitte wenden Sie sich außerhalb unserer Erreichbarkeit gerne direkt an unseren Partnern:
Die Notruf- und Service-Zentrale ist rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr erreichbar.
Telefon-Nr.: +49 221 9822 827
Telefax-Nr.: +49 40 6945 9761 339
Mail: ambulance@malteser.org
 

Wie kann ich die Schadenbearbeitung meiner Unfallversicherung unterstützen?

Reichen Sie uns bitte sämtliche ärztlichen Unterlagen (Befundberichte, Krankenhausberichte, Röntgenberichte) zu dem Ereignis ein.

Wie kann ich Unterlagen zu meiner Unfallversicherung weiterleiten?

Sie können Unterlagen unter Angabe der Schaden- bzw. der Versicherungsnummer an folgende E-Mailadresse senden:
schaden@continentale.de